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Energie & Management, Ausgabe 20, 2015

󿿵󿿭󿿶󿿳 󿿵󿿭󿿶󿿲 󿿵󿿭󿿶󿿱 󿿵󿿭󿿶󿿰 󿿵󿿭󿿶󿿯 󿿵󿿭󿿶󿿮 󿿵󿿭󿿵󿿭 󿿵󿿭󿿵󿿶 󿿵󿿭󿿵󿿵 󿿵󿿭󿿵󿿴 󿿵󿿭󿿵󿿳 󿿵󿿭󿿵󿿲 󿿵󿿭󿿵󿿱 󿿵󿿭󿿵󿿰 󿿵󿿭󿿵󿿯 󿿵󿿭󿿵󿿮 󿿵󿿭󿿴󿿭 󿿵󿿭󿿴󿿶 󿿵󿿭󿿴󿿵 15. Oktober 201512 SMART METER S eit dem Abend des 21. Sep- tember liegt ein offizieller Entwurf des Gesetzes zur Digi- talisierung der Energiewende vor. Bis Mitte Oktober hatten die Län- der Gelegenheit, sich dazu zu äußern − auch wenn sie formal nicht zustim- mungspflichtig sind. Zuvor lief bereits die Anhörung der Verbände. Nun soll alles schnell gehen: die zeitnahe Res- sortabstimmung, der anschließende Kabinettsbeschluss und das eigentliche Gesetzgebungsverfahren. Schließlich sei dieses Gesetz nichts weniger als das Bindeglied zwischen der Energiewende und der Digitalen Agenda der Bundes- regierung, wie Kleemann auf derVeran- staltung in Fulda erklärte. In Zeiten, in denen derVereinTransparency Interna- tional den Lobbyisten in Deutschland besonders enge Beziehungen zu politi- schen Entscheidern bescheinigt, wies er vorsichtshalber auch gleich darauf hin, dass sich das Ministerium das Gesetz nicht von den Mitgliedern der Netz- plattform habe aufschreiben lassen. Aber natürlich stehe man im Austausch mit den relevanten Marktteilnehmern. Keine baldige Anpassung der Kostenobergrenze Was einmal ein Verordnungspaket werden sollte, beinhaltet nun neben technischen Vorgaben die Regelung der zulässigen Datenkommunikation, des Rollouts intelligenter Messsysteme sowie der Marktrolle des Messstellen- betreibers. Dieser kann der „Grund- zuständige“ – also in der Regel der lokale Verteilnetzbetreiber – sein oder der „Wettbewerbliche“ in Form eines Dienstleisters. „Aufgrund der komple- xen und breit gefächerten Regelungs- materie hätten den bereits zahlreichen Verordnungen im Energiewirtschafts- recht mindestens drei weitere hinzu- gefügt werden müssen“, heißt es in den Vorbemerkungen zum Gesetzes- entwurf. „Angesichts der grundrechts- relevanten Regelungsmaterie und zur Vermeidung einer weiteren Zer- splitterung des Energierechtes soll die zukunftsweisende Regelungsmaterie in einem neuen Stammgesetz zusam- mengefasst werden. Dies dient derVer- fahrensklarheit und ermöglicht auch Regelungen außerhalb des Rechts der Energieversorgung mit Strom und Gas, zum Beispiel im Bereich Smart Home sowie Fern- und Heizwärme.“ Der Referentenentwurf sieht einen Rollout mit ver- pflichtenden und optiona- len Elementen vor. Diese Struktur sei das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Ana- lyse, der Befragung zahl- reicher Marktteilnehmer sowie der Erkenntnisse zum Nutzenpotenzial von Smart Metern, das einen Rollout letztlich recht- fertige, so Kleemann. Die Verpflichtung orientiere sich deshalb am Nutzen, den der Letztverbraucher aus der Technologie zie- hen könne. Entsprechen- de Regelungen sehe das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor, in das die Vor- gaben der aufgehobenen Messzugangsverordnung aufgenommen werden sollen. Nach dem geplan- ten MsbG sollen auch alle EEG- und KWK-Anlagen über 7 kW installierter Leistung mit einem intelligenten Mess- system ausgestattet werden. Im vorher- gehenden Verordnungsentwurf war die Regelung auf Neuanlagen beschränkt. Wer nicht der Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems unterliegt, soll zumindest eine moderne Mess- einrichtung erhalten, die eine Visua- lisierung von Energieverbrauch und Nutzungszeit erlaubt und später an ein Smart Meter Gateway angebunden wer- den kann. Der optionale Rollout lässt dem grundzuständigen Messstellenbetrei- ber beispielsweise die Wahl, ob er bei der Ausrüstung eines Gebäudekomple- xes mit neuer Technologie weitere Ver- brauchsgruppen einbezieht oder nicht. Dies müsse allerdings unter Beachtung der spezifischen Kostenobergrenzen geschehen. Diese orientieren sich an der im Auftrag des BMWi von Ernst & Young durchgeführten Nutzen-Kosten- Analyse, die das Stromkosteneinspar- potenzial bei Verbrauchern ermittelt hat. Für die Gruppe zwischen 6 000 und 10 000 kWh pro Jahr liege es durch den Einsatz von intelligenten Messsystemen bei etwa 80 Euro. Zuzüglich der ohnehin anfallenden Kosten für den Messstel- lenbetrieb von rund 20 Euro ergebe sich so eine Preisobergrenze von 100 Euro. Der Rollout-Zeitplan bedeute aller- dings nicht, dass bei Verbrauchern mit weniger als 6 000 kWh vor 2020, die kei- nen intelligenten Zähler wollen, auch keine entsprechenden Geräte einge- baut werden dürften, stellte Kleemann klar. Der Messstellenbetreiber dürfe vor dem offiziellen Ausrollstart lediglich keine Entgelte fordern. Von einer baldigen Änderung der Kostenobergrenzen, die allesamt als Bruttobeträge zu verstehen seien, geht Kleemann nicht aus. Grundsätz- lich erlaube der Gesetzesentwurf dem BMWi zwar eine Anpassung. Vor 2025 dürfte damit jedoch nicht zu rechnen sein. Dies sei der Zeitpunkt, zu dem das Ministerium auch den „Abschluss der Rollout-Planungen für intelligente Messsysteme“ von den Marktakteuren erwarte. „Grundsätzlich sehen wir für die einzelnen Bereiche jeweils ein Zeit- fenster von acht Jahren vor“, so Klee- mann. Eine konkrete Deadline, bis wann der Rollout abgeschlossen sein soll, ist nicht vorgegeben. Allerdings muss sich der Messstellenbetreiber darauf gefasst machen, seine Grundzuständigkeit zu verlieren und den Messstellenbetrieb ausschreiben zu müssen, wenn er es nicht schafft, innerhalb der ersten drei Jahre mindestens zehn Prozent des ver- pflichtenden Rollouts durchzuführen. Diese Messlatte dürfte für die meisten Marktteilnehmer nicht zu hoch sein. Al- lerdings ist es durchaus bemerkenswert, dass damit eine konkrete Sanktions- maßnahme im Energiewirtschaftsrecht etabliert werden soll.  Wenn nicht intelligent, dann wenigstens modern Auf einenTermin für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wollte sich Alexander Kleemann, Referent für Netzregulierung im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), nicht festlegen lassen. Im Rahmen der Metering Days der ZVEI-Akademie in Fulda versicherte er allerdings, dass alles ganz zügig gehen werde. VON FRITZ WILHELM VOLTARIS bietet Lösungen und Produkte für Stadt- und Gemeindewerke, Netzbetreiber, Industrie und Gewerbe. Vom klassischen Metering zu den intelligenten Messsystemen: Beratung, Gerätebeschaffung und -management, Datenmanagement (MDM, EDM), Gateway-Administration, IT-Systeme, Montage und Betrieb sowie Portallösungen. Informieren Sie sich über den sichersten Weg von heute nach morgen unter www.voltaris.de. DER SICHERSTE WEG ZUM SMART METER-ROLLOUT. 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Änderungsbedarf wird na Ansi t von BMWi-Referent Kleemann allenfalls no von „Feins me ern“ angemeldet. Unabhängig von dem Entwurf bereiten zwei Bau- stellen den Mark eilnehmern jedo no Magen- s merzen. Zum einen geht es um die Steuerbox, ein Bestandteil des intelligenten Messsystems, der S altungen in Kundenanlagen ermögli t. Das Las- tenhe dazu, an dem das Forum Ne te nik/Ne - betrieb im VDE (FNN) seit einigen Monaten arbei- tet, war bei der Veröffentli ung des Gese esent- wurfs no ni t fertiggestellt. Damit ist das Problem der herstellerübergreifenden Kompatibilität no ein Aufreger für die potenziellen Messstellenbetreiber. Die zweite Baustelle ist die Marktkommunikation. Denn vollautomatis kann gar ni ts funktionieren, solange Formate, Intervalle und Kanäle der Informa- tionsflüsse no ni t abs ließend geklärt sind. Die Pfli t zum Einbau intelligenter Messsysteme bei Erzeugern ist ni t auf Neuanlagen bes ränkt Weitere Informationen unter www.bmwi.de,  „Digitale Welt“ Grafik:BMWi Bild:Fotolia.com,Superingo hat. Für die Gruppe zwischen 6000 und 10000 kWh pro Jahr liege es durch den weniger als 6000 kWh vor 2020, die kei- 06237935-457

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