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Energie & Management > Politik - Stadtvertreter lehnen Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal ab
Die Verlegung der Ostee-Anschlussleitung von Lubmin nach Mukran ist fast abgeschlossen. Quelle: Gascade
Politik

Stadtvertreter lehnen Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal ab

Ein gegen das Rügener LNG-Terminal gerichtetes Bürgerbegehren ist laut Sassnitzer Stadtvertretung nicht zulässig.
Lange haben Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen das Rügener LNG-Terminal auf eine Entscheidung zur Zulässigkeit gewartet. Jetzt ist die Entscheidung gefallen: In einer Sondersitzung am 11. Januar stimmte eine knappe Mehrheit der Sassnitzer Stadtvertreter für eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und damit gegen das Bürgerbegehren. 

Nach Aussage einer Stadtsprecherin stimmten neun Stadtvertreter für die Beschlussvorlage und damit die Nichtzulässigkeit und acht dagegen. An der Abstimmung habe es großes Interesse gegeben, der Saal sei voll gewesen. Der Stadtpräsident habe die Sitzung mehrmals wegen der Lautstärke abbrechen müssen. Es habe Zwischenrufe von Zuschauern gegeben. 

Nach dem Wunsch der Initiatoren sollte per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits geschlossene Verträge, etwa über die Überlassung von Grundstücken, sollten aufgelöst werden. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. 

Die Stadt hatte den Landkreis und das Innenministerium sowie eine Anwaltskanzlei für die Prüfung hinzugezogen. Die Dauer der mehrmonatigen Prüfung hatte für Kritik gesorgt. 

Die Beschlussvorlage machte − wie berichtet − formelle, aber auch inhaltliche Unrechtmäßigkeiten geltend. Die zur Fragestellung mitgelieferte Begründung sei suggestiv formuliert, was eine Verfälschung des Bürgerwillens nach sich ziehen könne. Es würden feststehende Nachteile etwa für Umwelt und Tourismus durch das Terminal behauptet, ohne dies zu belegen. Zudem beziehe sich das Begehren auf Belange, die über die Gemeinde hinausreichten. Es gehe um nationale Energiesicherheit. Auch ziele das Begehren auf das operative Geschäft eines kommunalen Betriebs ab. Es würde überdies einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit bedeuten, den Umschlag von LNG zu verbieten. 

Bereits ein vorhergehendes Anti-LNG-Bürgerbegehren mit einer anderen Fragestellung war von der Stadt abgelehnt worden. 

Schon in diesem Winter soll in Mukran das erste von zwei schwimmenden LNG-Terminals stationiert werden. Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee bis zum Festland ist fast fertig. Das noch ausstehende Genehmigungsverfahren für die Stationierung und den Betrieb der Regasifizierungsschiffe läuft. 

Kritiker sehen Umwelt und Tourismus durch das Terminal bedroht und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Der Bund hält es hingegen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. 

Freitag, 12.01.2024, 13:41 Uhr
dpa
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Die Verlegung der Ostee-Anschlussleitung von Lubmin nach Mukran ist fast abgeschlossen. Quelle: Gascade
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Stadtvertreter lehnen Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal ab
Ein gegen das Rügener LNG-Terminal gerichtetes Bürgerbegehren ist laut Sassnitzer Stadtvertretung nicht zulässig.
Lange haben Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen das Rügener LNG-Terminal auf eine Entscheidung zur Zulässigkeit gewartet. Jetzt ist die Entscheidung gefallen: In einer Sondersitzung am 11. Januar stimmte eine knappe Mehrheit der Sassnitzer Stadtvertreter für eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und damit gegen das Bürgerbegehren. 

Nach Aussage einer Stadtsprecherin stimmten neun Stadtvertreter für die Beschlussvorlage und damit die Nichtzulässigkeit und acht dagegen. An der Abstimmung habe es großes Interesse gegeben, der Saal sei voll gewesen. Der Stadtpräsident habe die Sitzung mehrmals wegen der Lautstärke abbrechen müssen. Es habe Zwischenrufe von Zuschauern gegeben. 

Nach dem Wunsch der Initiatoren sollte per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits geschlossene Verträge, etwa über die Überlassung von Grundstücken, sollten aufgelöst werden. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. 

Die Stadt hatte den Landkreis und das Innenministerium sowie eine Anwaltskanzlei für die Prüfung hinzugezogen. Die Dauer der mehrmonatigen Prüfung hatte für Kritik gesorgt. 

Die Beschlussvorlage machte − wie berichtet − formelle, aber auch inhaltliche Unrechtmäßigkeiten geltend. Die zur Fragestellung mitgelieferte Begründung sei suggestiv formuliert, was eine Verfälschung des Bürgerwillens nach sich ziehen könne. Es würden feststehende Nachteile etwa für Umwelt und Tourismus durch das Terminal behauptet, ohne dies zu belegen. Zudem beziehe sich das Begehren auf Belange, die über die Gemeinde hinausreichten. Es gehe um nationale Energiesicherheit. Auch ziele das Begehren auf das operative Geschäft eines kommunalen Betriebs ab. Es würde überdies einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit bedeuten, den Umschlag von LNG zu verbieten. 

Bereits ein vorhergehendes Anti-LNG-Bürgerbegehren mit einer anderen Fragestellung war von der Stadt abgelehnt worden. 

Schon in diesem Winter soll in Mukran das erste von zwei schwimmenden LNG-Terminals stationiert werden. Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee bis zum Festland ist fast fertig. Das noch ausstehende Genehmigungsverfahren für die Stationierung und den Betrieb der Regasifizierungsschiffe läuft. 

Kritiker sehen Umwelt und Tourismus durch das Terminal bedroht und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Der Bund hält es hingegen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. 

Freitag, 12.01.2024, 13:41 Uhr
dpa

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