Klaus Müller beim Führungstreffen Energie im Vorfeld der E-world 2026 in Essen. Quelle: Stefan Sagmeister
Die Umstellung der Regulierung und den Netzausbau sieht der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, auf einem guten Weg.
Ein durchaus positives Bild zeichnete der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, beim Netzausbau und der Neuregulierung in seinem Vortrag beim Führungstreffen Energie im Vorfeld der E-world.
Beim Netzausbau sei die Bundesnetzagentur für rund 10.000 Kilometer zuständig; etwa die Hälfte der Verfahren sei abgeschlossen. Für 2025 berichtete er von rund 2.000 Kilometern genehmigten Leitungen, „der größte Schwung an Genehmigungen, den die Bundesnetzagentur jemals in einem Jahr ausgesprochen hat“.
Der eingeführte „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ ermögliche, dass Vorhaben bereits angefangen werden können, während einzelne Planungsschritte noch laufen. Für 2026 kündigte Müller an, dass weniger große Kilometerpakete anstünden, dafür eine Reihe kleinerer Ausbauten, die für den Betrieb und die Engpassbewirtschaftung ebenfalls relevant seien.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit seiner Behörde sei die Neujustierung der Regulierung. Müller verwies auf den Abschluss des sogenannten NEST-Prozesses zur Anreizregulierung nach einem rund zweijährigen Diskussionsprozess. Damit erkenne die Behörde die Investitionsbedarfe der Netzbetreiber an und habe Grundlagen gelegt, um Investitionen über eine höhere Eigenkapitalverzinsung attraktiver zu machen, so Müller. Gleichzeitig strebe er eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Regulierung an. Das höre sich einfach an. Aber: „Bürokratieabbau ist anstrengend.“
Zusätzlich kündigte er an, dass die Anreizregulierung stärker an Anforderungen der Energiewende ausgerichtet werde. Etwa über eine Qualitätsregulierung, in der Themen wie Versorgungssicherheit, Geschwindigkeit bei Netzanschlüssen und Digitalisierungsmaßnahmen eine zentrale Rolle spielen.
Belohnung systemdienlichen Verhaltens
Als Stellschrauben nannte Müller unter anderem eine breitere Finanzierungsbasis, indem Einspeiser, Prosumer und Stromspeicher „in angemessener Art und Weise“ an Netzentgelten beteiligt werden. Zudem solle die Netzentgeltstruktur künftig stärker zwischen einem Finanzierungsanteil und Anreizkomponenten unterscheiden, um systemdienliches Verhalten zu belohnen. Ein weiterer Punkt ist die Dynamisierung, um Flexibilitätshemmnisse in historisch gewachsenen Strukturen zu reduzieren.
Für Speicher kündigte Müller an, die Netzentgeltbefreiung beenden zu wollen. Parallel stellte er das Konzept negativer Netzentgelte in Aussicht. Ziel sei es, Knappheit zu bepreisen und Marktmechanismen wirken zu lassen. „Kosteneffizienz darf nicht nur ein nice to have sein, sie muss im System sein“, sagte Müller. Systemdienlicher Betrieb könne zusätzliche Erlöse ermöglichen, indem Speichern in bestimmten Situationen etwas ausgezahlt werde.
Müller betonte, dass seine Behörde dabei von Beginn an auf Transparenz setze. So seien in den vergangenen Monaten verschiedene Workshops zum Thema durchgeführt worden. Bis März sollten sie abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage wolle die Behörde weitere Schritte erarbeiten, einen Festlegungsentwurf vorlegen und nach erneuter Konsultation die Festlegung bis Weihnachten finalisieren.
Hintergrund sei auch die Umsetzungszeit: Änderungen müssten in der Marktkommunikation bis 2028 abbildbar sein, zudem liefen gesetzliche Grundlagen zum Ende des Jahres 2028 aus. Kosteneffizienz dürfe dabei nicht nur Begleitmusik sein, sondern müsse „im System etabliert“ werden.
Montag, 9.02.2026, 17:08 Uhr
Stefan Sagmeister
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