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Energie & Management > Recht - Millionen-Bürgschaft für Lösung im Streit um Drewag-Anteile
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Millionen-Bürgschaft für Lösung im Streit um Drewag-Anteile

Was ist ein Zehntel der Drewag wert? Über diese Frage, die die Ex-Partner Energieverbund Dresden und die Thüga vor Gericht klären, geraten Prozesse bei Sachsen Energie ins Stocken.
Vor dem Landgericht Dresden geht es um keine kleine Summe Geld. In einem Rechtsstreit lassen die Energieverbund Dresden GmbH (EVD) und die Thüga AG klären, welchen Wert Anteile im Umfang von zehn Prozent an der Drewag Stadtwerke Dresden GmbH tatsächlich besitzen. Eine Einigung in dieser Frage ist Voraussetzung für den formalen Abschluss der im Januar 2021 erfolgten Fusion von Enso Energie Sachsen Ost AG und der Drewag zur Sachsen Energie AG.

Seit 2019 steht eine Verständigung über die Summe aus, die die EVD für den Rückkauf der Anteile an den Stadtwerke-Verbund Thüga (wir berichteten) zu zahlen hat. Nach Darstellung der Stadt Dresden, die über die Technische Werke Dresden GmbH (TWD) Hauptanteilseignerin an EVD und Sachsen Energie ist, klaffen die Vorstellungen über den Preis noch weit auseinander. An die Thüga hatte die EVD laut einer Mitteilung gutachterlich ermittelte 74,1 Mio. Euro überwiesen, das seien aber noch – ohne Zinsen – rund 79,8 Mio. Euro zu wenig.

Fusionsprozess bei Sachsen Energie abhängig von Einigung

Weil das Landgericht für einen Spruch offenbar noch Zeit braucht, wagt die EVD einen Vorstoß, um die 10 % vorab offiziell loszueisen. Die Landeshauptstadt wolle mit einer Bürgschaft die Maximalsumme absichern, die fließen muss, sofern die Thüga vor Gericht vollumfänglich Recht bekommt. Damit, so die Mitteilung der Stadt Dresden, „hätte die Thüga keinen Grund mehr, die Übertragung ihrer Drewag-Anteile zu verweigern“.

Die Thüga teilte über ihren Pressesprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit, einem „fairen Vergleichsangebot nach wie vor offen gegenüber“ zu stehen. Über die avisierte Bürgschaft habe die Thüga allerdings noch keine weitergehenden Informationen vorliegen. Eine „Bewertung dieses Vorschlags“ sei daher aktuell nicht möglich. Die Thüga habe in der Sache aber „kein Interesse an einem langwierigen Verfahren“, sehr wohl aber an einer Beendigung der Zusammenarbeit bei der Drewag gemäß der vor einigen Jahren vereinbarten Regeln.

EVD und die sächsische Landeshauptstadt sind darauf aus, die Hängepartie bei den alten Dewag-Anteilen möglichst bald zu beenden. Faktisch sei die Thüga bei Sachsen Energie noch als Gesellschafter mit im Boot. Dies behindere Maßnahmen, die organisatorisch im Zuge der Fusion von Drewag und Enso vorgesehen sind, und störe den Konsolidierungsprozess innerhalb der Sachsenenergie „empfindlich“. Die Stadt Dresden spricht von Doppelstrukturen, die noch fort- und dadurch Synergien im Wege stünden.

Für die Bereitstellung der Bürgschaft muss zunächst der Stadtrat Dresdens sein Okay geben. Danach hat die Landesdirektion Sachsen das letzte Wort.

Donnerstag, 3.03.2022, 15:35 Uhr
Volker Stephan
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Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht
Millionen-Bürgschaft für Lösung im Streit um Drewag-Anteile
Was ist ein Zehntel der Drewag wert? Über diese Frage, die die Ex-Partner Energieverbund Dresden und die Thüga vor Gericht klären, geraten Prozesse bei Sachsen Energie ins Stocken.
Vor dem Landgericht Dresden geht es um keine kleine Summe Geld. In einem Rechtsstreit lassen die Energieverbund Dresden GmbH (EVD) und die Thüga AG klären, welchen Wert Anteile im Umfang von zehn Prozent an der Drewag Stadtwerke Dresden GmbH tatsächlich besitzen. Eine Einigung in dieser Frage ist Voraussetzung für den formalen Abschluss der im Januar 2021 erfolgten Fusion von Enso Energie Sachsen Ost AG und der Drewag zur Sachsen Energie AG.

Seit 2019 steht eine Verständigung über die Summe aus, die die EVD für den Rückkauf der Anteile an den Stadtwerke-Verbund Thüga (wir berichteten) zu zahlen hat. Nach Darstellung der Stadt Dresden, die über die Technische Werke Dresden GmbH (TWD) Hauptanteilseignerin an EVD und Sachsen Energie ist, klaffen die Vorstellungen über den Preis noch weit auseinander. An die Thüga hatte die EVD laut einer Mitteilung gutachterlich ermittelte 74,1 Mio. Euro überwiesen, das seien aber noch – ohne Zinsen – rund 79,8 Mio. Euro zu wenig.

Fusionsprozess bei Sachsen Energie abhängig von Einigung

Weil das Landgericht für einen Spruch offenbar noch Zeit braucht, wagt die EVD einen Vorstoß, um die 10 % vorab offiziell loszueisen. Die Landeshauptstadt wolle mit einer Bürgschaft die Maximalsumme absichern, die fließen muss, sofern die Thüga vor Gericht vollumfänglich Recht bekommt. Damit, so die Mitteilung der Stadt Dresden, „hätte die Thüga keinen Grund mehr, die Übertragung ihrer Drewag-Anteile zu verweigern“.

Die Thüga teilte über ihren Pressesprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit, einem „fairen Vergleichsangebot nach wie vor offen gegenüber“ zu stehen. Über die avisierte Bürgschaft habe die Thüga allerdings noch keine weitergehenden Informationen vorliegen. Eine „Bewertung dieses Vorschlags“ sei daher aktuell nicht möglich. Die Thüga habe in der Sache aber „kein Interesse an einem langwierigen Verfahren“, sehr wohl aber an einer Beendigung der Zusammenarbeit bei der Drewag gemäß der vor einigen Jahren vereinbarten Regeln.

EVD und die sächsische Landeshauptstadt sind darauf aus, die Hängepartie bei den alten Dewag-Anteilen möglichst bald zu beenden. Faktisch sei die Thüga bei Sachsen Energie noch als Gesellschafter mit im Boot. Dies behindere Maßnahmen, die organisatorisch im Zuge der Fusion von Drewag und Enso vorgesehen sind, und störe den Konsolidierungsprozess innerhalb der Sachsenenergie „empfindlich“. Die Stadt Dresden spricht von Doppelstrukturen, die noch fort- und dadurch Synergien im Wege stünden.

Für die Bereitstellung der Bürgschaft muss zunächst der Stadtrat Dresdens sein Okay geben. Danach hat die Landesdirektion Sachsen das letzte Wort.

Donnerstag, 3.03.2022, 15:35 Uhr
Volker Stephan

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