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Energie & Management > Recht - Verbraucherschützer: Discounter nehmen Preiserhöhungen zurück
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Verbraucherschützer: Discounter nehmen Preiserhöhungen zurück

Die Discounter Primastrom und Voxenergie zahlen offenbar Geld, das sie nach Ansicht von Verbraucherschützern über fragwürdige Preiserhöhungen eingenommen haben, an Kunden zurück.
Der Rechtsstreit schwelt noch, doch was den Streitgegenstand angeht, zeichnet sich eine Beruhigung ab. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt, haben die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie angekündigt, Preiserhöhungen vom vergangenen Jahr zurückzunehmen und Rechnungen zu korrigieren. „Wir begrüßen, dass Primastrom und Voxenergie bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken“, sagt Verbandsvorständin Ramona Pop

Der VZBV geht jetzt davon aus, dass sowohl Bestands- als auch ehemalige Kundinnen und Kunden „schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen“ können. Die Verbraucherschützer hatten im Oktober 2022 gegen die beiden Discounter geklagt, nachdem diese Preise für Strom und Gas stark noch oben geschraubt hatten – die Gaspreise dem Vernehmen nach teilweise sogar um das Neunfache.

Klageregister noch offen

Mit zwei Musterfeststellungsklagen will der VZBV klären lassen, dass betroffene Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Die Ankündigung der Discounter bezieht sich laut Pop auf Kunden, die sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz haben eintragen lassen. Sie müssen von sich aus nicht weiter tätig werden, um das Geld zu erhalten, heißt es. Das Klageregister steht offen, bis zur ersten mündlichen Verhandlung können sich Betroffene eintragen. Der Verhandlungstermin steht laut VZBV noch nicht fest.

Nach Ansicht der Verbraucherorganisation steht es Kunden zudem offen, Schadenersatz zu fordern für den Fall, dass sie nach einem Anbieterwechsel infolge der Preiserhöhungen mehr für Strom oder Gas bezahlen mussten als vorher. Dabei spiele es keine Rolle, ob man den Vertrag selber kündigte oder der Discounter, so der VZBV.

Mittwoch, 28.06.2023, 16:15 Uhr
Manfred Fischer
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Verbraucherschützer: Discounter nehmen Preiserhöhungen zurück
Die Discounter Primastrom und Voxenergie zahlen offenbar Geld, das sie nach Ansicht von Verbraucherschützern über fragwürdige Preiserhöhungen eingenommen haben, an Kunden zurück.
Der Rechtsstreit schwelt noch, doch was den Streitgegenstand angeht, zeichnet sich eine Beruhigung ab. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt, haben die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie angekündigt, Preiserhöhungen vom vergangenen Jahr zurückzunehmen und Rechnungen zu korrigieren. „Wir begrüßen, dass Primastrom und Voxenergie bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken“, sagt Verbandsvorständin Ramona Pop

Der VZBV geht jetzt davon aus, dass sowohl Bestands- als auch ehemalige Kundinnen und Kunden „schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen“ können. Die Verbraucherschützer hatten im Oktober 2022 gegen die beiden Discounter geklagt, nachdem diese Preise für Strom und Gas stark noch oben geschraubt hatten – die Gaspreise dem Vernehmen nach teilweise sogar um das Neunfache.

Klageregister noch offen

Mit zwei Musterfeststellungsklagen will der VZBV klären lassen, dass betroffene Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Die Ankündigung der Discounter bezieht sich laut Pop auf Kunden, die sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz haben eintragen lassen. Sie müssen von sich aus nicht weiter tätig werden, um das Geld zu erhalten, heißt es. Das Klageregister steht offen, bis zur ersten mündlichen Verhandlung können sich Betroffene eintragen. Der Verhandlungstermin steht laut VZBV noch nicht fest.

Nach Ansicht der Verbraucherorganisation steht es Kunden zudem offen, Schadenersatz zu fordern für den Fall, dass sie nach einem Anbieterwechsel infolge der Preiserhöhungen mehr für Strom oder Gas bezahlen mussten als vorher. Dabei spiele es keine Rolle, ob man den Vertrag selber kündigte oder der Discounter, so der VZBV.

Mittwoch, 28.06.2023, 16:15 Uhr
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