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Energie & Management > Recht - Primastrom und Voxenergie zahlen Preisaufschläge zurück
Quelle: VZ NRW
Recht

Primastrom und Voxenergie zahlen Preisaufschläge zurück

Preisaufschläge bei Strom und Gas nichtig: Zwei Energie-Discounter einigen sich mit Verbraucherschützern außergerichtlich und zahlen 1.600 Klagenden zu viel verlangtes Geld zurück.
Das Berliner Kammergericht kann in einem Strom- und Gaspreisstreit die Arbeit einstellen. Nach einer außergerichtlichen Einigung sieht der Bundesverband der Verbraucherschützer (VZBV) von einem Urteil zu seiner Klage ab, die er 2022 im Namen von etwa 1.600 Verbrauchern gegen die Strom- und Gasversorger „primastrom“ und „voxenergie“ angestrengt hatte.

Den Verzicht auf ein Urteil bezahlen die beiden Energiediscounter, die zur Primaholding-Gruppe gehören, mit einem Griff in ihre Taschen. Denn der Vergleich sieht eine Rücknahme der vor allem 2021 erfolgten Preisaufschläge und eine Erstattung der zu viel verlangten Beträge vor.

Der VZBV beziffert in einer Mitteilung die höchste individuelle Summe, die von Primastrom zurückzuzahlen sei, auf mehr als 5.500 Euro. Nicht alle Forderungen erreichen nach Angaben des Verbands gleichwohl eine vierstellige Höhe.

Wer sich den Musterfeststellungsklagen des VZBV seinerzeit angeschlossen hatte, würde spätestens in diesen Tagen die Gutschriften erhalten, so der Verband. Die Vergleiche seien ein „gutes Ergebnis“, teilt VZBV-Vorständin Ramona Pop mit.

Gebrochene Preisgarantien

Ihre Klagen hatte die Verbraucherschutz-Organisation vor allem damit begründet, dass die Discounter Preisgarantien gebrochen hätten. Zudem fehlten wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen und ein gesetzliches Recht zur Preisanpassung. Damit seien die einseitigen Preiserhöhungen unzulässig.

Das gebündelte Klageverfahren erfasste nur einen Bruchteil der Kunden, die in der jüngeren Vergangenheit unzufrieden mit den Primaholding-Töchtern Primastrom, Nowenergy und Voxenergie waren. Die Verbraucherschützer registrierten 2022 etwa 17.000 Beschwerden. Über die Preisgestaltung hinaus richtete sich die Kritik auch gegen Knebelverträge oder überhöhte Abschläge. Nicht immer wählten Kunden mit ihren Anliegen den Rechtsweg.

Primastrom und Voxenergie zeichnen dagegen öffentlich ein anderes Bild von sich. Voxenergie etwa spricht aktuell auf seiner Website davon, dass Verbraucher von „fairen, günstigen Tarifen und einem zuvorkommenden Kundenservice“ profitierten. Primastrom wiederum wirbt damit, „großen Mengen zu attraktiven Konditionen“ einzukaufen und diesen „Preisvorteil gerne an unsere Kunden“ weiterzugeben. Dies mache Primastroms Angebot „so günstig“, sodass Kunden „bares Geld sparen“ könnten.

Dienstag, 19.03.2024, 16:55 Uhr
Volker Stephan
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Quelle: VZ NRW
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Primastrom und Voxenergie zahlen Preisaufschläge zurück
Preisaufschläge bei Strom und Gas nichtig: Zwei Energie-Discounter einigen sich mit Verbraucherschützern außergerichtlich und zahlen 1.600 Klagenden zu viel verlangtes Geld zurück.
Das Berliner Kammergericht kann in einem Strom- und Gaspreisstreit die Arbeit einstellen. Nach einer außergerichtlichen Einigung sieht der Bundesverband der Verbraucherschützer (VZBV) von einem Urteil zu seiner Klage ab, die er 2022 im Namen von etwa 1.600 Verbrauchern gegen die Strom- und Gasversorger „primastrom“ und „voxenergie“ angestrengt hatte.

Den Verzicht auf ein Urteil bezahlen die beiden Energiediscounter, die zur Primaholding-Gruppe gehören, mit einem Griff in ihre Taschen. Denn der Vergleich sieht eine Rücknahme der vor allem 2021 erfolgten Preisaufschläge und eine Erstattung der zu viel verlangten Beträge vor.

Der VZBV beziffert in einer Mitteilung die höchste individuelle Summe, die von Primastrom zurückzuzahlen sei, auf mehr als 5.500 Euro. Nicht alle Forderungen erreichen nach Angaben des Verbands gleichwohl eine vierstellige Höhe.

Wer sich den Musterfeststellungsklagen des VZBV seinerzeit angeschlossen hatte, würde spätestens in diesen Tagen die Gutschriften erhalten, so der Verband. Die Vergleiche seien ein „gutes Ergebnis“, teilt VZBV-Vorständin Ramona Pop mit.

Gebrochene Preisgarantien

Ihre Klagen hatte die Verbraucherschutz-Organisation vor allem damit begründet, dass die Discounter Preisgarantien gebrochen hätten. Zudem fehlten wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen und ein gesetzliches Recht zur Preisanpassung. Damit seien die einseitigen Preiserhöhungen unzulässig.

Das gebündelte Klageverfahren erfasste nur einen Bruchteil der Kunden, die in der jüngeren Vergangenheit unzufrieden mit den Primaholding-Töchtern Primastrom, Nowenergy und Voxenergie waren. Die Verbraucherschützer registrierten 2022 etwa 17.000 Beschwerden. Über die Preisgestaltung hinaus richtete sich die Kritik auch gegen Knebelverträge oder überhöhte Abschläge. Nicht immer wählten Kunden mit ihren Anliegen den Rechtsweg.

Primastrom und Voxenergie zeichnen dagegen öffentlich ein anderes Bild von sich. Voxenergie etwa spricht aktuell auf seiner Website davon, dass Verbraucher von „fairen, günstigen Tarifen und einem zuvorkommenden Kundenservice“ profitierten. Primastrom wiederum wirbt damit, „großen Mengen zu attraktiven Konditionen“ einzukaufen und diesen „Preisvorteil gerne an unsere Kunden“ weiterzugeben. Dies mache Primastroms Angebot „so günstig“, sodass Kunden „bares Geld sparen“ könnten.

Dienstag, 19.03.2024, 16:55 Uhr
Volker Stephan

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