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Energie & Management > Recht - Musterklage gegen Marken der Primaholding
Quelle: Fotolia / aerogondo
Recht

Musterklage gegen Marken der Primaholding

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen ersten Termin vor Gericht gegen die Energieanbieter „primastrom“ und „voxenergie“ erwirkt.
Am 23. November findet am Berliner Kammergericht eine erste mündliche Verhandlung in Sachen „unzulässiger Preiserhöhungen“ gegen zwei Energiediscounter statt. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit. Angestrengt hat die Verbraucherorganisation den Termin gegen die beiden Anbieter Primastrom und Voxenergie, die zur Primaholding-Gruppe gehören.

Betroffene können sich noch bis einen Tag vor dem Termin in Berlin an dem Verfahren beteiligen, heißt es weiter von VZBV. Der Eintrag ins Klageregister sei dabei kostenlos. Ein entsprechender Musterbrief könne auf der Seite des Verbraucherverbandes heruntergeladen werden.

Im vergangenen Jahr haben die Verbraucherzentralen laut VZBV in Deutschland rund 17.000 Beschwerden von Verbrauchern über die Geschäftspraktiken der Primaholding-Töchter Primastrom, Nowenergy und Voxenergie erhalten. Die Beschwerden reichten von unerwünschten Knebelverträgen über unzulässige Preiserhöhungen bis hin zu überhöhten Abschlägen.

„Die Primaholding-Gruppe fällt seit Jahren negativ auf“, sagte Ramona Pop, Vorständin beim VZBV. Wenn Kunden sich dann von den Energieanbietern trennen wollten, sperrten sich die Unternehmen dagegen. „Dennoch sollten Kunden aktiv werden und ihre Verträge widerrufen oder kündigen. Mit einer Sammelklage wollen wir Betroffenen helfen, aus ihren Verträgen rauszukommen und Geld zurückzuerhalten“, so Pop.

Wie es auf der Seite des Bundesjustizministeriums heißt, können mit der Musterfeststellungsklage „Unternehmen, die sich unrechtmäßig verhalten, einfacher und effektiver zur Verantwortung gezogen und die Ansprüche der Verbraucher leichter durchgesetzt werden“.

Erste und umfangreichste Musterfeststellungsklage war bislang die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen VW im Dieselskandel. Die Musterfeststellungsklage kommt seitdem in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen zum Tragen, „um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen“.

Dienstag, 31.10.2023, 11:55 Uhr
Stefan Sagmeister
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Musterklage gegen Marken der Primaholding
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen ersten Termin vor Gericht gegen die Energieanbieter „primastrom“ und „voxenergie“ erwirkt.
Am 23. November findet am Berliner Kammergericht eine erste mündliche Verhandlung in Sachen „unzulässiger Preiserhöhungen“ gegen zwei Energiediscounter statt. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit. Angestrengt hat die Verbraucherorganisation den Termin gegen die beiden Anbieter Primastrom und Voxenergie, die zur Primaholding-Gruppe gehören.

Betroffene können sich noch bis einen Tag vor dem Termin in Berlin an dem Verfahren beteiligen, heißt es weiter von VZBV. Der Eintrag ins Klageregister sei dabei kostenlos. Ein entsprechender Musterbrief könne auf der Seite des Verbraucherverbandes heruntergeladen werden.

Im vergangenen Jahr haben die Verbraucherzentralen laut VZBV in Deutschland rund 17.000 Beschwerden von Verbrauchern über die Geschäftspraktiken der Primaholding-Töchter Primastrom, Nowenergy und Voxenergie erhalten. Die Beschwerden reichten von unerwünschten Knebelverträgen über unzulässige Preiserhöhungen bis hin zu überhöhten Abschlägen.

„Die Primaholding-Gruppe fällt seit Jahren negativ auf“, sagte Ramona Pop, Vorständin beim VZBV. Wenn Kunden sich dann von den Energieanbietern trennen wollten, sperrten sich die Unternehmen dagegen. „Dennoch sollten Kunden aktiv werden und ihre Verträge widerrufen oder kündigen. Mit einer Sammelklage wollen wir Betroffenen helfen, aus ihren Verträgen rauszukommen und Geld zurückzuerhalten“, so Pop.

Wie es auf der Seite des Bundesjustizministeriums heißt, können mit der Musterfeststellungsklage „Unternehmen, die sich unrechtmäßig verhalten, einfacher und effektiver zur Verantwortung gezogen und die Ansprüche der Verbraucher leichter durchgesetzt werden“.

Erste und umfangreichste Musterfeststellungsklage war bislang die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen VW im Dieselskandel. Die Musterfeststellungsklage kommt seitdem in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen zum Tragen, „um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen“.

Dienstag, 31.10.2023, 11:55 Uhr
Stefan Sagmeister

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