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Energie & Management > Effizienz - Brüssel: Ministerrat erhöht europäisches Einsparziel
Quelle: E&M
Effizienz

Brüssel: Ministerrat erhöht europäisches Einsparziel

Der EU-Ministerrat hat das Energie-Einsparziel der EU bis 2030 angehoben: auf 11,7 Prozent gegenüber den geltenden Prognosen des Energie-Endverbrauchs.
Gemäß der neuen EU-Effizienzrichtlinie soll die Energienachfrage bis 2030 auf bis zu 763 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (oe) begrenzt werden. Der Primärenergieverbrauch (der auch den Eigenverbrauch der Energiewirtschaft und Verteilungsverluste einschließt) darf 993 Millionen Tonnen Rohöleinheiten nicht überschreiten. Das sind 383 Millionen Tonnen oder 28 Prozent weniger als 2018. Der Endenergieverbrauch soll um 227 Millionen Tonnen Rohöleinheiten oder 23 Prozent sinken.

Das Einsparziel für den Endverbrauch ist für alle EU-Staaten gemeinsam verbindlich. Bei dem anvisierten Bedarf an Primärenergie handelt es sich um einen „Richtwert“. Die Mitgliedsstaaten müssen für die nächsten sieben Jahre steigende jährliche Einsparziele festlegen und in ihre nationalen Energie- und Klimapläne integrieren. Diese müssen spätestens nächstes Jahr vorgelegt werden. Im europäischen Durchschnitt sollen die Einsparungen beim Endverbrauch 2024 mindestens 1,3 Prozent erreichen, 2030 müssen es 1,9 ​Prozent sein.

"Robuste" Kontrolle aus Brüssel

Eine „robuste“ Kontrolle durch die EU-Kommission soll dafür sorgen, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Sie wird berechnen, ob die Beiträge der einzelnen Mitgliedsstaaten ausreichen, um den Anstieg des Energie-Endverbrauchs in der Union gegenüber den geltenden Prognosen bis 2030 um 11,7 Prozent zu dämpfen.

Reichen diese nicht, um das kollektive Einsparziel zu erreichen, kann die Kommission einzelne Mitgliedsstaaten auffordern, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei muss sie sich an der Energieintensität, dem Sozialprodukt pro Kopf, dem bestehenden Sparpotential und der Entwicklung der erneuerbaren Energien orientieren. Alle Maßnahmen, die aufgrund der geltenden und der novellierten Gebäuderichtlinie - über die der Rat noch mit dem Parlament verhandelt - und im Rahmen des Emissionshandels I und II ergriffen werden, können auf die Einsparziele angerechnet werden.
 
Öffentliche Hand und Fernwärme-Systeme

Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Energieverbrauch um 1,9 ​Prozent pro Jahr reduzieren. 3 Prozent der öffentlichen Gebäude-Nutzfläche müssen jedes Jahr energetisch saniert werden. Das hatten die Mitgliedsstaaten wegen der hohen Kosten bislang immer abgelehnt. Außerdem werden neue Anforderungen an die Effizienz von Fernwärme-Systemen festgelegt.

Die Energieeffizienz-Richtlinie ist Teil des Klimapaktes Fit for 55, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 57 Prozent reduzieren will. Ministerrat und Europäisches Parlament hatten sich Ende vorigen Jahres auf den jetzt beschlossenen Kompromiss verständigt, Er wird jetzt im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.


 

Dienstag, 25.07.2023, 13:51 Uhr
Tom Weingärtner
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Brüssel: Ministerrat erhöht europäisches Einsparziel
Der EU-Ministerrat hat das Energie-Einsparziel der EU bis 2030 angehoben: auf 11,7 Prozent gegenüber den geltenden Prognosen des Energie-Endverbrauchs.
Gemäß der neuen EU-Effizienzrichtlinie soll die Energienachfrage bis 2030 auf bis zu 763 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (oe) begrenzt werden. Der Primärenergieverbrauch (der auch den Eigenverbrauch der Energiewirtschaft und Verteilungsverluste einschließt) darf 993 Millionen Tonnen Rohöleinheiten nicht überschreiten. Das sind 383 Millionen Tonnen oder 28 Prozent weniger als 2018. Der Endenergieverbrauch soll um 227 Millionen Tonnen Rohöleinheiten oder 23 Prozent sinken.

Das Einsparziel für den Endverbrauch ist für alle EU-Staaten gemeinsam verbindlich. Bei dem anvisierten Bedarf an Primärenergie handelt es sich um einen „Richtwert“. Die Mitgliedsstaaten müssen für die nächsten sieben Jahre steigende jährliche Einsparziele festlegen und in ihre nationalen Energie- und Klimapläne integrieren. Diese müssen spätestens nächstes Jahr vorgelegt werden. Im europäischen Durchschnitt sollen die Einsparungen beim Endverbrauch 2024 mindestens 1,3 Prozent erreichen, 2030 müssen es 1,9 ​Prozent sein.

"Robuste" Kontrolle aus Brüssel

Eine „robuste“ Kontrolle durch die EU-Kommission soll dafür sorgen, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Sie wird berechnen, ob die Beiträge der einzelnen Mitgliedsstaaten ausreichen, um den Anstieg des Energie-Endverbrauchs in der Union gegenüber den geltenden Prognosen bis 2030 um 11,7 Prozent zu dämpfen.

Reichen diese nicht, um das kollektive Einsparziel zu erreichen, kann die Kommission einzelne Mitgliedsstaaten auffordern, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei muss sie sich an der Energieintensität, dem Sozialprodukt pro Kopf, dem bestehenden Sparpotential und der Entwicklung der erneuerbaren Energien orientieren. Alle Maßnahmen, die aufgrund der geltenden und der novellierten Gebäuderichtlinie - über die der Rat noch mit dem Parlament verhandelt - und im Rahmen des Emissionshandels I und II ergriffen werden, können auf die Einsparziele angerechnet werden.
 
Öffentliche Hand und Fernwärme-Systeme

Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Energieverbrauch um 1,9 ​Prozent pro Jahr reduzieren. 3 Prozent der öffentlichen Gebäude-Nutzfläche müssen jedes Jahr energetisch saniert werden. Das hatten die Mitgliedsstaaten wegen der hohen Kosten bislang immer abgelehnt. Außerdem werden neue Anforderungen an die Effizienz von Fernwärme-Systemen festgelegt.

Die Energieeffizienz-Richtlinie ist Teil des Klimapaktes Fit for 55, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 57 Prozent reduzieren will. Ministerrat und Europäisches Parlament hatten sich Ende vorigen Jahres auf den jetzt beschlossenen Kompromiss verständigt, Er wird jetzt im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.


 

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