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Energie & Management > Politik -
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

"Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht"

Das Energieeffizienzgesetz wird am 7. Juli in dritter Lesung im Bundestag beraten. Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag weiche den Entwurf zusätzlich auf, kritisiert die Deneff.
Nach Einschätzung der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) werden die deutschen Klimaziele für 2030 mit dem geplanten Energieeffizienzgesetz endgültig verfehlt: „Die Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht. Sie schafft keine Planungssicherheit für die langfristig erforderlichen Investitionen, liefert nicht die notwendigen Maßnahmen, um die gesetzten Ziele zu erreichen und verstößt sogar gegen die EU-Mindestanforderungen aus der Energieeffizienzrichtlinie“, resümiert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll diese Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der noch unter Vorbehalt der Zustimmung durch die FDP-Fraktion steht, fällt laut Ansicht der Deneff bei den Zielanforderungen weit hinter den Regierungsentwurf zurück. Die Primärenergieverbrauchsziele für die Zeit nach 2030 sollen demnach gestrichen werden. „Damit fällt die Ampel hinter das Energiekonzept von 2010 und dessen Ziel zurück, den Primärenergieverbrauch bis 2050 zu halbieren. Die Langfristziele aus dem Regierungsentwurf sind zudem erforderlich, um das neue Klimaneutralitätsziel Deutschlands für 2045 zu erreichen“, so Noll. Die Ziele zur Einsparung von Endenergie, also Strom, Brenn- und Treibstoffen, sind weiterhin nur bis 2030 verbindlich und stehen zudem unter Vorbehalt.

Entwurf steht vielfach in der Kritik

Auch die jährliche Einsparverpflichtung der Länder soll von 5 auf 3 Milliarden Kilowattstunden herabgesetzt werden. Damit sinkt laut dem Verband der von der EU geforderte Gesamtbeitrag von Bund und Ländern (bislang 50 Mrd. kWh) ebenfalls. Es sei fraglich, ob dies EU-rechtskonform sei, denn der Einsparwert im Regierungsentwurf leitete sich direkt aus dem europäisch geforderten 1,5 Prozent Einsparziel ab, so die Deneff in einer Mitteilung vom 5. Juli.

Die Meinungen von Fachleuten zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) liegen weit auseinander. Das hatte sich bereits bei einer Anhörung im Bundestag gezeigt, die am 12. Juni stattfand. Industrieverbände stehen dem Gesetzentwurf zur „Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ eher ablehnend gegenüber. Zuspruch erfuhr die Regelung indes von Umweltverbänden, wobei teils das Fehlen verbindlicher Vorgaben kritisiert wurde.

Das neue Energieeffizienzgesetz soll helfen, Energieverbräuche und damit auch die Energieimportabhängigkeit zu senken. Zudem soll mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt werden. Begrüßenswert laut Deneff sei in diesem Zusammenhang, dass die Schwelle für Energie- und Umweltmanagementsysteme von 15 auf 7,5 GWh gesenkt werden soll. Solche Systeme seien bereits ab 5 GWh in vielen Unternehmen üblich und erprobter Praxisstandard. Die debattierten Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren sollen weitestgehend erhalten bleiben.

Der Bundestag befasst sich am 7. Juli in dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872).

Mittwoch, 5.07.2023, 10:19 Uhr
Heidi Roider
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Politik
"Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht"
Das Energieeffizienzgesetz wird am 7. Juli in dritter Lesung im Bundestag beraten. Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag weiche den Entwurf zusätzlich auf, kritisiert die Deneff.
Nach Einschätzung der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) werden die deutschen Klimaziele für 2030 mit dem geplanten Energieeffizienzgesetz endgültig verfehlt: „Die Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht. Sie schafft keine Planungssicherheit für die langfristig erforderlichen Investitionen, liefert nicht die notwendigen Maßnahmen, um die gesetzten Ziele zu erreichen und verstößt sogar gegen die EU-Mindestanforderungen aus der Energieeffizienzrichtlinie“, resümiert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll diese Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der noch unter Vorbehalt der Zustimmung durch die FDP-Fraktion steht, fällt laut Ansicht der Deneff bei den Zielanforderungen weit hinter den Regierungsentwurf zurück. Die Primärenergieverbrauchsziele für die Zeit nach 2030 sollen demnach gestrichen werden. „Damit fällt die Ampel hinter das Energiekonzept von 2010 und dessen Ziel zurück, den Primärenergieverbrauch bis 2050 zu halbieren. Die Langfristziele aus dem Regierungsentwurf sind zudem erforderlich, um das neue Klimaneutralitätsziel Deutschlands für 2045 zu erreichen“, so Noll. Die Ziele zur Einsparung von Endenergie, also Strom, Brenn- und Treibstoffen, sind weiterhin nur bis 2030 verbindlich und stehen zudem unter Vorbehalt.

Entwurf steht vielfach in der Kritik

Auch die jährliche Einsparverpflichtung der Länder soll von 5 auf 3 Milliarden Kilowattstunden herabgesetzt werden. Damit sinkt laut dem Verband der von der EU geforderte Gesamtbeitrag von Bund und Ländern (bislang 50 Mrd. kWh) ebenfalls. Es sei fraglich, ob dies EU-rechtskonform sei, denn der Einsparwert im Regierungsentwurf leitete sich direkt aus dem europäisch geforderten 1,5 Prozent Einsparziel ab, so die Deneff in einer Mitteilung vom 5. Juli.

Die Meinungen von Fachleuten zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) liegen weit auseinander. Das hatte sich bereits bei einer Anhörung im Bundestag gezeigt, die am 12. Juni stattfand. Industrieverbände stehen dem Gesetzentwurf zur „Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ eher ablehnend gegenüber. Zuspruch erfuhr die Regelung indes von Umweltverbänden, wobei teils das Fehlen verbindlicher Vorgaben kritisiert wurde.

Das neue Energieeffizienzgesetz soll helfen, Energieverbräuche und damit auch die Energieimportabhängigkeit zu senken. Zudem soll mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt werden. Begrüßenswert laut Deneff sei in diesem Zusammenhang, dass die Schwelle für Energie- und Umweltmanagementsysteme von 15 auf 7,5 GWh gesenkt werden soll. Solche Systeme seien bereits ab 5 GWh in vielen Unternehmen üblich und erprobter Praxisstandard. Die debattierten Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren sollen weitestgehend erhalten bleiben.

Der Bundestag befasst sich am 7. Juli in dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872).

Mittwoch, 5.07.2023, 10:19 Uhr
Heidi Roider

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