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Nicht zuletzt die Vorgaben zu den sogenannten Trassenkorridoren im geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz sind problematisch, warnt das Forum Versorgungssicherheit.
Die Betreiber der österreichischen Verteilnetze für Strom sowie gasförmige Energieträger wünschen einige grundlegende Änderungen an der Regierungsvorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Das berichtete der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich, Michael Haselauer, bei einem Hintergrundgespräch der Netzbetreiber-Initiative „Forum Versorgungssicherheit“ am 7. Mai.
Im Fokus sind laut Haselauer nicht zuletzt die geplanten Vorgaben bezüglich der Trassenkorridore für leitungsgebundene Energieträger. Die Vorlage verpflichtet die Netzgesellschaften, dem Bund sowie den Bundesländern parzellenscharfe Vorschläge im Maßstab 1:5.000 für derartige Korridore zu machen. Unter anderem ist darin anzugeben, ob „durch den Trassenkorridor eine Bündelung mit sonstigen linienförmigen Infrastrukturen stattfindet“ und „ob es konkrete Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten für die Errichtung und den Betrieb einer elektrischen Leitungsanlage im vorgeschlagenen Trassenkorridor gibt“.
Der Bund sowie die Länder haben die Vorschläge zu prüfen, einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen und in der Folge Trassenfreihaltungsverordnungen zu erlassen. Sie beziehen sich auf die kommenden zehn Jahre und sind alle vier Jahre auf ihre Aktualität zu prüfen. Innerhalb der dadurch festgelegten Korridore sind Raumplanungsänderungen, die den Leitungsbau erschweren könnten, untersagt. Werden jedoch nicht binnen fünf Jahren nach dem Erlassen der jeweiligen Verordnung die Errichtung und der Betrieb einer Stromleitung in dem freizuhaltenden Korridor beantragt, verfällt diese. Eine Verlängerung ihrer Gültigkeit um fünf Jahre ist zulässig.
Laut Haselauer klingt dies „grundsätzlich gut“, hat aber seine Tücken. Eine parzellenscharfe Planung bedeute, den Trassenkorridor so genau festlegen zu müssen, „dass man faktisch ein fertiges Projekt hat, das man zur Genehmigung einreichen könnte“. Damit aber laufe die Pflicht, den diesbezüglichen Korridor vorzuschlagen, darauf hinaus, ein und dieselbe Planungsarbeit quasi zwei Mal durchführen zu müssen. „Ich werde nicht schlau, was der Trassenkorridor an Verfahrensbeschleunigungen bringt“, bedauerte Haselauer. Auf Nachfrage der Redaktion hieß es seitens der Netz Oberösterreich, wünschenswert wäre, keine Pflicht, Trassenkorridore vorzuschlagen, einzuführen. Und falls eine solche komme, sollten die Vorschläge wenigstens nicht parzellenscharf erstellt werden müssen.
Überstunden und Überlastungen
Ein weiterer heikler Punkt in der Regierungsvorlage betrifft laut Haselauer die Einführung sogenannter „One Stop Shops“ für die Genehmigungsverfahren. Bei Vorhaben, die nur ein einziges Bundesland betreffen, sind dies die Landeshauptleute (Ministerpräsidenten). Für Projekte, die mindestens zwei Länder berühren, ist üblicherweise der Wirtschaftsminister zuständig. Haselauer zufolge bedeutet dies indessen, die Unterlagen zu sämtliche Themen von der Energietechnik bis zum Umweltschutz gleichzeitig einreichen zu müssen. Die Behörde wiederum habe alles mehr oder minder gleichzeitig zu prüfen: „Damit sind Überstunden und Überlastungen kaum zu vermeiden. Der Tag hat nun einmal nur 24 Stunden, nötig wären vermutlich 36.“
Als problematisch erachten die Netzbetreiber laut Haselauer ferner, dass die Behörden nur Personen als nichtamtliche Sachverständige bestellen dürfen, die in den vergangenen zwei Jahren nicht für den jeweiligen Projektwerber beruflich oder in einer sonstigen Weise tätig waren, die ihre Unbefangenheit beeinträchtigen könnte. Seine Argumentation: In Österreich gebe es eine recht überschaubare Zahl entsprechender Fachleute: „Deshalb führt diese Regelung zu weiteren Verzögerungen in der Gutachtenerstellung.“
Und etliche Verfahren dauern Haselauer zufolge ohnehin „viel zu lange“. An einer rund 40 Kilometer langen 110-kV-Leitung im Mühlviertel im Norden Oberösterreichs arbeitet sein Unternehmen seit 2017. Im März dieses Jahres erging die Genehmigung erster Instanz. Mit der Inbetriebnahme ist laut der Netz Oberösterreich frühestens Anfang 2029 zu rechnen. Mit ebenfalls etwa 40 Kilometer langen Projekt im Kremstal südlich der Landeshauptstadt Linz begann das Unternehmen im Jahr 2010. Nach dem Zug durch die österreichischen Instanzen war damit 2018 der Europäische Gerichtshof befasst, der es an das Wiener Bundesverwaltungsgericht zurückverwies. Im Dezember 2021 ging die Leitung schließlich in Betrieb.
Wie mehrfach berichtet, bedarf der Beschluss des EABG im Parlament einer Zweidrittelmehrheit. Ob er noch vor dem Sommer erfolgt, ist offen. Die Verhandlungen zwischen der Regierung und der Opposition sind im Gang.
Donnerstag, 7.05.2026, 16:02 Uhr
Klaus Fischer
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