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Energie & Management > Regenerative - Österreich: Verhandlungen über EABG beginnen offiziell
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Österreich: Verhandlungen über EABG beginnen offiziell

Für Ende der Woche setzte die Bundesregierung einen Gesprächstermin zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz an. Die Grünen nehmen teil, die Freiheitlichen nicht.
Österreichs Bundesregierung beginnt Ende dieser Woche mit der offiziellen Phase der Verhandlungen mit der Opposition über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG). Das berichtete die für Energiepolitik zuständige Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium (BMWET), Elisabeth Zehetner von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), bei der Energiekonferenz Epcon am 20. April in Wien.

Wie berichtet, dient das Gesetz der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III) in Österreich. Es bezieht sich auf Infrastrukturvorhaben, deren Größe zu gering ist, um einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu bedürfen. Eingeführt wird gemäß der RED III das „überragende öffentliche Interesse“ an derartigen Projekten. Überdies wird eine einzige Behörde („One Stop Shop“) für die Genehmigungen erster Instanz zuständig sein. Üblicherweise sind dies die Landeshauptleute (Ministerpräsidenten) des jeweiligen Bundeslands. Bei bundesländerübergreifenden Vorhaben ist der „One Stop Shop“ der Wirtschaftsminister, wenn der Verkehrssektor betroffen ist, der Verkehrsminister. 

Im Gespräch mit der Redaktion erläuterte Zehetner, bis zum Beschluss des EABG im Plenum des Parlaments werde noch „einige Zeit“ vergehen. Auch sei das EABG keineswegs in der Lage, alle Probleme mit den generell als zu lang betrachteten Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Infrastrukturprojekte für die Energiewende zu lösen. Wohl sollten sich Genehmigungen erster Instanz rascher als bisher zustande bringen lassen: „Aber viele Verfahren gehen ja bis zum Verfassungs- oder zum Verwaltungsgerichtshof.“ 

Verständnis zeigte Zehetner bezüglich der teils vehementen Vorbehalte mancher der neun österreichischen Bundesländer gegenüber den Zielen, die ihnen der Bund zum Ausbau der Wind- und der Wasserkraft sowie der Photovoltaik vorgeben möchte: „Diese Ziele sind teilweise durchaus ambitioniert.“ 

Grüne gesprächsbereit

Wie mehrfach berichtet, benötigt die Regierung, der neben der ÖVP die Sozialdemokraten (SPÖ) und die Liberalen (Neos) angehören, zum Beschluss des EABG im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Sie muss sich daher entweder mit der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder mit den Grünen verständigen. 

Lukas Hammer, der Energiesprecher der Grünen, bestätigte der Redaktion, dass für Ende dieser Woche ein Verhandlungstermin mit der Regierung angesetzt ist. Details wollte er nicht nennen. Laut Hammer sind die Grünen grundsätzlich gesprächsbereit. Die nunmehrige Regierungsvorlage des EABG basiere ja auf jenem Entwurf, den die damals mit der ÖVP regierenden Grünen in der vergangenen Legislaturperiode vorlegten. 

Nicht nachvollziehen kann Hammer indessen die Aussagen Zehetners hinsichtlich der ambitionierten Ausbauziele für die Länder: „Bei der Photovoltaik liegen die geplanten Vorgaben des Bundes unter dem, was manche Länder selbst planen. Einige Bundesländer haben die PV sogar schon stärker ausgebaut, als es die Regierungsvorlage bestimmt.“ Zutreffend ist laut Hammer Zehetners Einschätzung, dass die Verhandlungen längere Zeit in Anspruch nehmen dürften: „So schnell wie beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird es eher nicht gehen.“ Dem ElWG hatten die Grünen im Spätherbst 2025 nach etwa einer Woche an „offiziellen“ Gesprächen ihren Segen gegeben. Zuvor war freilich längere Zeit mit unterschiedlicher Intensität sondiert und austariert worden. 

Freiheitliche: „Verhandlungen sinnlos“ 

Laut Paul Hammerl, dem stellvertretenden Energiesprecher der FPÖ, der stärksten Fraktion im Parlament, wird seine Partei an den Verhandlungen dagegen nicht teilnehmen: „Mit uns gibt es keinen Termin, und das wäre unter den derzeitigen Bedingungen auch sinnlos.“ Der Grund: Anders als in der RED III vorgesehen, wolle die Bundesregierung im EABG keine Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für den Bau von Wasserkraftwerken festschreiben. Das sei aber die „effizienteste Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien, die wir haben“.

Zwar stehe Zehetners Wirtschaftsministerium solchen Beschleunigungsgebieten aufgeschlossen gegenüber. Doch das ebenfalls von der ÖVP geführte Umweltministerium (BMLUK) wolle seine Kompetenzen im Bereich der Wasserwirtschaft und damit auch der Wasserkraft nicht aufgeben. Das BMLUK aber lehne derartige Gebiete aus angeblich ökologischen Gründen ab. Angesichts dessen sehe die FPÖ keine Basis für Verhandlungen.

Dienstag, 21.04.2026, 11:12 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich: Verhandlungen über EABG beginnen offiziell
Für Ende der Woche setzte die Bundesregierung einen Gesprächstermin zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz an. Die Grünen nehmen teil, die Freiheitlichen nicht.
Österreichs Bundesregierung beginnt Ende dieser Woche mit der offiziellen Phase der Verhandlungen mit der Opposition über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG). Das berichtete die für Energiepolitik zuständige Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium (BMWET), Elisabeth Zehetner von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), bei der Energiekonferenz Epcon am 20. April in Wien.

Wie berichtet, dient das Gesetz der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III) in Österreich. Es bezieht sich auf Infrastrukturvorhaben, deren Größe zu gering ist, um einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu bedürfen. Eingeführt wird gemäß der RED III das „überragende öffentliche Interesse“ an derartigen Projekten. Überdies wird eine einzige Behörde („One Stop Shop“) für die Genehmigungen erster Instanz zuständig sein. Üblicherweise sind dies die Landeshauptleute (Ministerpräsidenten) des jeweiligen Bundeslands. Bei bundesländerübergreifenden Vorhaben ist der „One Stop Shop“ der Wirtschaftsminister, wenn der Verkehrssektor betroffen ist, der Verkehrsminister. 

Im Gespräch mit der Redaktion erläuterte Zehetner, bis zum Beschluss des EABG im Plenum des Parlaments werde noch „einige Zeit“ vergehen. Auch sei das EABG keineswegs in der Lage, alle Probleme mit den generell als zu lang betrachteten Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Infrastrukturprojekte für die Energiewende zu lösen. Wohl sollten sich Genehmigungen erster Instanz rascher als bisher zustande bringen lassen: „Aber viele Verfahren gehen ja bis zum Verfassungs- oder zum Verwaltungsgerichtshof.“ 

Verständnis zeigte Zehetner bezüglich der teils vehementen Vorbehalte mancher der neun österreichischen Bundesländer gegenüber den Zielen, die ihnen der Bund zum Ausbau der Wind- und der Wasserkraft sowie der Photovoltaik vorgeben möchte: „Diese Ziele sind teilweise durchaus ambitioniert.“ 

Grüne gesprächsbereit

Wie mehrfach berichtet, benötigt die Regierung, der neben der ÖVP die Sozialdemokraten (SPÖ) und die Liberalen (Neos) angehören, zum Beschluss des EABG im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Sie muss sich daher entweder mit der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder mit den Grünen verständigen. 

Lukas Hammer, der Energiesprecher der Grünen, bestätigte der Redaktion, dass für Ende dieser Woche ein Verhandlungstermin mit der Regierung angesetzt ist. Details wollte er nicht nennen. Laut Hammer sind die Grünen grundsätzlich gesprächsbereit. Die nunmehrige Regierungsvorlage des EABG basiere ja auf jenem Entwurf, den die damals mit der ÖVP regierenden Grünen in der vergangenen Legislaturperiode vorlegten. 

Nicht nachvollziehen kann Hammer indessen die Aussagen Zehetners hinsichtlich der ambitionierten Ausbauziele für die Länder: „Bei der Photovoltaik liegen die geplanten Vorgaben des Bundes unter dem, was manche Länder selbst planen. Einige Bundesländer haben die PV sogar schon stärker ausgebaut, als es die Regierungsvorlage bestimmt.“ Zutreffend ist laut Hammer Zehetners Einschätzung, dass die Verhandlungen längere Zeit in Anspruch nehmen dürften: „So schnell wie beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird es eher nicht gehen.“ Dem ElWG hatten die Grünen im Spätherbst 2025 nach etwa einer Woche an „offiziellen“ Gesprächen ihren Segen gegeben. Zuvor war freilich längere Zeit mit unterschiedlicher Intensität sondiert und austariert worden. 

Freiheitliche: „Verhandlungen sinnlos“ 

Laut Paul Hammerl, dem stellvertretenden Energiesprecher der FPÖ, der stärksten Fraktion im Parlament, wird seine Partei an den Verhandlungen dagegen nicht teilnehmen: „Mit uns gibt es keinen Termin, und das wäre unter den derzeitigen Bedingungen auch sinnlos.“ Der Grund: Anders als in der RED III vorgesehen, wolle die Bundesregierung im EABG keine Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für den Bau von Wasserkraftwerken festschreiben. Das sei aber die „effizienteste Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien, die wir haben“.

Zwar stehe Zehetners Wirtschaftsministerium solchen Beschleunigungsgebieten aufgeschlossen gegenüber. Doch das ebenfalls von der ÖVP geführte Umweltministerium (BMLUK) wolle seine Kompetenzen im Bereich der Wasserwirtschaft und damit auch der Wasserkraft nicht aufgeben. Das BMLUK aber lehne derartige Gebiete aus angeblich ökologischen Gründen ab. Angesichts dessen sehe die FPÖ keine Basis für Verhandlungen.

Dienstag, 21.04.2026, 11:12 Uhr
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