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Energie & Management > Politik - Breite Kritik an Reiches Gesetzentwürfen für Strom und Netz
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Politik

Breite Kritik an Reiches Gesetzentwürfen für Strom und Netz

Das Bundeswirtschaftsministerium bringt das StromVKG in die Ressortabstimmung und plant Ausschreibungen für 9.000 MW Gaskraftwerke. Zeitgleich soll das Netzpaket die Anschlüsse sichern.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat einen Referentenentwurf für ein Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) vorgelegt und die Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten aufzubauen, um die Stromversorgung bei schwankender Einspeisung aus erneuerbaren Energien abzusichern. Neben klassischen Kraftwerken können auch Speicheranlagen an den Ausschreibungen teilnehmen.

Laut Angaben des Ministeriums sollen noch in diesem Jahr zwei Ausschreibungen mit einem Umfang von insgesamt 9.000 MW erfolgen. Als Gebotstermine nennt der Entwurf September und Dezember. Bis 2027 sollen insgesamt 11.000 MW an neuen Kapazitäten auf den Weg gebracht werden. Die Bundesnetzagentur soll die Verfahren durchführen.

Die geplanten Anlagen sind als Langzeit-Kapazitäten konzipiert. Sie müssen laut Entwurf spätestens ab 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren zur Verfügung stehen und über längere Zeiträume kontinuierlich Strom liefern können. 

Umlage zur Finanzierung

Das Ministerium begründet den Bedarf mit dem geplanten Kohleausstieg und dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Neue Gaskraftwerke sollen demnach als flexible Reserve einspringen, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichend verfügbar sind. Im ersten Quartal 2026 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch laut Entwurf bei rund 53 Prozent, bis 2030 werden 80 Prozent angestrebt.

Die Finanzierung der neuen Kapazitäten soll über eine Umlage erfolgen, die ab 2031 erhoben wird. Laut Gesetzentwurf sollen damit unter anderem Vergütungen für erfolgreiche Bieter finanziert werden. Zur Höhe der Belastung für Stromkunden enthält der Entwurf keine konkreten Angaben. Für die Opposition warnt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Katrin Uhlig: „Es bleibt völlig offen, welche Belastungen auf die Stromkunden zukommen. Das schafft weitere Unsicherheit in einer ohnehin schon herausfordernden Lage.“

Parallel zum StromVKG plant Ministerin Katherina Reiche (CDU) ein Netzpaket. Es soll den Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit dem Netzausbau synchronisieren und Kosten durch Netzengpässe reduzieren. Ein zentraler Punkt ist ein sogenannter Redispatchvorbehalt: In Regionen mit häufigen Abregelungen sollen neue Anlagen nur dann ans Netz gehen können, wenn Betreiber auf Entschädigungen verzichten.

Gemischte Reaktionen

Die Vorhaben stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt grundsätzlich den Fortschritt bei der Kraftwerksstrategie. Gleichzeitig sieht der Verband die Gefahr, dass kleinere und kommunale Projekte durch Detailvorgaben benachteiligt werden. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert mehr Wettbewerb und verweist auf Risiken einer stärkeren Marktkonzentration.

„Parallel zum StromVKG ist es daher besonders wichtig, dass die Bundesregierung das Kraft‑Wärme‑Kopplungsgesetz novelliert, bis 2038 verlängert und konsequent auf Klimaneutralität ausrichtet“, mahnte Liebing. Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für Versorgungssicherheit blieben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ungenutzt. 

Erneuerbare ausgebremst?

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass der Entwurf trotz zahlreicher Stellungnahmen aus Verbänden und Wirtschaft kaum verändert worden sei. Präsidentin Ursula Heinen-Esser fordert ein konsistentes energiepolitisches Leitbild, das Versorgungssicherheit, Klimaziele und Kosten zusammenführt.

Auch aus der Solarbranche kommt Kritik. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt vor einem möglichen Ausbaurückgang bei Photovoltaik, sollte der Redispatchvorbehalt umgesetzt werden. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte, große Teile Deutschlands könnten für neue Projekte wirtschaftlich unattraktiv werden.

Unterstützung kommt hingegen aus Bayern. Hubert Aiwanger begrüßt die geplanten Ausschreibungen für Gaskraftwerke und sieht darin einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, insbesondere für industrielle Regionen in Süddeutschland.
Auch Unternehmen äußern sich kritisch. Bastian Gierull, Deutschlandchef von Octopus Energy Germany, warnt vor steigenden Stromkosten durch die geplante Umlage und fordert technologieoffene Ausschreibungen. 

Julius Neu, Experte für Energie- und Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nennt Reiches Energiepolitik „absurd“. „Einerseits sollen der Ausbau von sauberen und günstigen erneuerbaren Energien abgewürgt und andererseits Milliarden Subventionen in teure und klimaschädliche Gaskraftwerke gesteckt werden“, sagt er. Die Koalition solle dringend umsteuern, fordert Neu. Die Entwürfe werden nun innerhalb der Bundesregierung beraten. Dabei könnten laut Ministerium noch Änderungen vorgenommen werden, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt.

Mittwoch, 22.04.2026, 13:38 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Breite Kritik an Reiches Gesetzentwürfen für Strom und Netz
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Breite Kritik an Reiches Gesetzentwürfen für Strom und Netz
Das Bundeswirtschaftsministerium bringt das StromVKG in die Ressortabstimmung und plant Ausschreibungen für 9.000 MW Gaskraftwerke. Zeitgleich soll das Netzpaket die Anschlüsse sichern.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat einen Referentenentwurf für ein Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) vorgelegt und die Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten aufzubauen, um die Stromversorgung bei schwankender Einspeisung aus erneuerbaren Energien abzusichern. Neben klassischen Kraftwerken können auch Speicheranlagen an den Ausschreibungen teilnehmen.

Laut Angaben des Ministeriums sollen noch in diesem Jahr zwei Ausschreibungen mit einem Umfang von insgesamt 9.000 MW erfolgen. Als Gebotstermine nennt der Entwurf September und Dezember. Bis 2027 sollen insgesamt 11.000 MW an neuen Kapazitäten auf den Weg gebracht werden. Die Bundesnetzagentur soll die Verfahren durchführen.

Die geplanten Anlagen sind als Langzeit-Kapazitäten konzipiert. Sie müssen laut Entwurf spätestens ab 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren zur Verfügung stehen und über längere Zeiträume kontinuierlich Strom liefern können. 

Umlage zur Finanzierung

Das Ministerium begründet den Bedarf mit dem geplanten Kohleausstieg und dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Neue Gaskraftwerke sollen demnach als flexible Reserve einspringen, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichend verfügbar sind. Im ersten Quartal 2026 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch laut Entwurf bei rund 53 Prozent, bis 2030 werden 80 Prozent angestrebt.

Die Finanzierung der neuen Kapazitäten soll über eine Umlage erfolgen, die ab 2031 erhoben wird. Laut Gesetzentwurf sollen damit unter anderem Vergütungen für erfolgreiche Bieter finanziert werden. Zur Höhe der Belastung für Stromkunden enthält der Entwurf keine konkreten Angaben. Für die Opposition warnt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Katrin Uhlig: „Es bleibt völlig offen, welche Belastungen auf die Stromkunden zukommen. Das schafft weitere Unsicherheit in einer ohnehin schon herausfordernden Lage.“

Parallel zum StromVKG plant Ministerin Katherina Reiche (CDU) ein Netzpaket. Es soll den Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit dem Netzausbau synchronisieren und Kosten durch Netzengpässe reduzieren. Ein zentraler Punkt ist ein sogenannter Redispatchvorbehalt: In Regionen mit häufigen Abregelungen sollen neue Anlagen nur dann ans Netz gehen können, wenn Betreiber auf Entschädigungen verzichten.

Gemischte Reaktionen

Die Vorhaben stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt grundsätzlich den Fortschritt bei der Kraftwerksstrategie. Gleichzeitig sieht der Verband die Gefahr, dass kleinere und kommunale Projekte durch Detailvorgaben benachteiligt werden. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert mehr Wettbewerb und verweist auf Risiken einer stärkeren Marktkonzentration.

„Parallel zum StromVKG ist es daher besonders wichtig, dass die Bundesregierung das Kraft‑Wärme‑Kopplungsgesetz novelliert, bis 2038 verlängert und konsequent auf Klimaneutralität ausrichtet“, mahnte Liebing. Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für Versorgungssicherheit blieben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ungenutzt. 

Erneuerbare ausgebremst?

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass der Entwurf trotz zahlreicher Stellungnahmen aus Verbänden und Wirtschaft kaum verändert worden sei. Präsidentin Ursula Heinen-Esser fordert ein konsistentes energiepolitisches Leitbild, das Versorgungssicherheit, Klimaziele und Kosten zusammenführt.

Auch aus der Solarbranche kommt Kritik. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt vor einem möglichen Ausbaurückgang bei Photovoltaik, sollte der Redispatchvorbehalt umgesetzt werden. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte, große Teile Deutschlands könnten für neue Projekte wirtschaftlich unattraktiv werden.

Unterstützung kommt hingegen aus Bayern. Hubert Aiwanger begrüßt die geplanten Ausschreibungen für Gaskraftwerke und sieht darin einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, insbesondere für industrielle Regionen in Süddeutschland.
Auch Unternehmen äußern sich kritisch. Bastian Gierull, Deutschlandchef von Octopus Energy Germany, warnt vor steigenden Stromkosten durch die geplante Umlage und fordert technologieoffene Ausschreibungen. 

Julius Neu, Experte für Energie- und Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nennt Reiches Energiepolitik „absurd“. „Einerseits sollen der Ausbau von sauberen und günstigen erneuerbaren Energien abgewürgt und andererseits Milliarden Subventionen in teure und klimaschädliche Gaskraftwerke gesteckt werden“, sagt er. Die Koalition solle dringend umsteuern, fordert Neu. Die Entwürfe werden nun innerhalb der Bundesregierung beraten. Dabei könnten laut Ministerium noch Änderungen vorgenommen werden, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt.

Mittwoch, 22.04.2026, 13:38 Uhr
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