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Energie & Management > Veranstaltung - Contracting als „Betriebssystem“ der Wärmewende
Jahreskongress des Vedec in Berlin. Quelle: Thomas Rosenthal
Veranstaltung

Contracting als „Betriebssystem“ der Wärmewende

Auf dem Vedec-Jahreskongress in Berlin diskutierten Vertreter der Branche über die Rolle des Contractings, das Wärmepaket und die Regulierung der Wärmeversorgung.
Tobias Dworschak, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des Vedec, bezeichnete Contracting in seiner Eröffnungsrede auf dem Vedec-Jahreskongress am 23. Juni in Berlin als ein zentrales „Betriebssystem der Wärmewende“. Wie ein Betriebssystem müsse Contracting unterschiedliche Akteure, Prozesse und technische Lösungen miteinander vernetzen und zugleich Stabilität sowie Anpassungsfähigkeit gewährleisten. Angesichts sich wandelnder regulatorischer Rahmenbedingungen und Märkte dürfe Contracting nicht nur kurzfristig funktionieren, sondern müsse langfristig tragfähige Lösungen ermöglichen.

Für die Wärmewende braucht es nach seinen Worten sowohl Gestaltungsfreiheit als auch die Fähigkeit, auf veränderte Anforderungen zu reagieren. Verschiedene Modelle könnten dabei nebeneinander bestehen. Entscheidend sei, für jedes Projekt die passende Systemlogik zu finden. Zugleich forderte Dworschak, Contracting energiepolitisch nicht länger als „Sonderfall“ zu behandeln, sondern als festen Bestandteil der Wärmewende anzuerkennen.

Unterschiedliche Regelwerke, unterschiedliche Logiken

Mit Blick auf die aktuelle Energie- und Wärmepolitik verwies Dworschak auf die Unsicherheit in der Branche. Derzeit würden zahlreiche Regelwerke parallel überarbeitet, darunter das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Novelle der AVBFernwärmeV, die Fernwärme- und Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) sowie die Wärme-Lieferverordnung (WärmeLV). Nach seiner Einschätzung treffen dabei unterschiedliche Systemlogiken aufeinander, die nicht reibungslos ineinandergreifen. Daraus entstünden Unsicherheiten und Investitionsrisiken.

Die häufig diskutierten Akzeptanzprobleme der Wärmewende seien daher vielfach auf Schnittstellenprobleme zurückzuführen. Für eine erfolgreiche Transformation müssten die einzelnen Regelungen und ihre Auswirkungen auf Kosten und Investitionen stärker aufeinander abgestimmt werden.

Debatte über Definition und Regulierung des Contractings

In der Podiumsdiskussion zum Wärmenetzpaket stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, ob der Gesetzgeber den Begriff Contracting künftig genauer definieren sollte und wie weit die geplanten Regelungen zur Preisaufsicht reichen sollen. Sandra Wittmann, Head of Legal bei der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH, sprach sich für eine stärkere Differenzierung zwischen Fernwärme und Contracting aus. Insbesondere bei der Preistransparenz müssten die unterschiedlichen Geschäftsmodelle berücksichtigt werden. Kleine Contractoren hätten andere Kostenstrukturen als große Versorger, seien für die Wärmewende aber ebenso erforderlich. Eine mögliche Abgrenzung könne sich an der Größe der Anlagen orientieren.

Dirk Legler von der Kanzlei Günther Partnerschaft zeigte sich dagegen skeptisch gegenüber einer festen gesetzlichen Definition. Contracting umfasse eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle, darunter auch Anwendungen außerhalb der Wärmeversorgung. Tobias Dworschak schloss sich dieser Einschätzung an und betonte, dass Contracting nicht mit Fernwärme gleichgesetzt werden könne.

Preisaufsicht bleibt umstritten

Auch die geplante Preisaufsicht war Gegenstand der Diskussion. Legler hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. Kunden könnten Vertragsangebote annehmen oder ablehnen, zudem greife im Contracting nicht automatisch das Kartellrecht.

Wittmann verwies ebenfalls auf den Wettbewerb zwischen den Anbietern. Dieser sorge bereits heute für marktliche Kontrollmechanismen, die eine zusätzliche Regulierung nur begrenzt erforderlich machten. Einzelne Ausreißer werde es zwar weiterhin geben, grundsätzlich funktioniere die Preisbildung jedoch über den Wettbewerb.

Dienstag, 23.06.2026, 13:09 Uhr
Heidi Roider
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Jahreskongress des Vedec in Berlin. Quelle: Thomas Rosenthal
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Auf dem Vedec-Jahreskongress in Berlin diskutierten Vertreter der Branche über die Rolle des Contractings, das Wärmepaket und die Regulierung der Wärmeversorgung.
Tobias Dworschak, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des Vedec, bezeichnete Contracting in seiner Eröffnungsrede auf dem Vedec-Jahreskongress am 23. Juni in Berlin als ein zentrales „Betriebssystem der Wärmewende“. Wie ein Betriebssystem müsse Contracting unterschiedliche Akteure, Prozesse und technische Lösungen miteinander vernetzen und zugleich Stabilität sowie Anpassungsfähigkeit gewährleisten. Angesichts sich wandelnder regulatorischer Rahmenbedingungen und Märkte dürfe Contracting nicht nur kurzfristig funktionieren, sondern müsse langfristig tragfähige Lösungen ermöglichen.

Für die Wärmewende braucht es nach seinen Worten sowohl Gestaltungsfreiheit als auch die Fähigkeit, auf veränderte Anforderungen zu reagieren. Verschiedene Modelle könnten dabei nebeneinander bestehen. Entscheidend sei, für jedes Projekt die passende Systemlogik zu finden. Zugleich forderte Dworschak, Contracting energiepolitisch nicht länger als „Sonderfall“ zu behandeln, sondern als festen Bestandteil der Wärmewende anzuerkennen.

Unterschiedliche Regelwerke, unterschiedliche Logiken

Mit Blick auf die aktuelle Energie- und Wärmepolitik verwies Dworschak auf die Unsicherheit in der Branche. Derzeit würden zahlreiche Regelwerke parallel überarbeitet, darunter das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Novelle der AVBFernwärmeV, die Fernwärme- und Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) sowie die Wärme-Lieferverordnung (WärmeLV). Nach seiner Einschätzung treffen dabei unterschiedliche Systemlogiken aufeinander, die nicht reibungslos ineinandergreifen. Daraus entstünden Unsicherheiten und Investitionsrisiken.

Die häufig diskutierten Akzeptanzprobleme der Wärmewende seien daher vielfach auf Schnittstellenprobleme zurückzuführen. Für eine erfolgreiche Transformation müssten die einzelnen Regelungen und ihre Auswirkungen auf Kosten und Investitionen stärker aufeinander abgestimmt werden.

Debatte über Definition und Regulierung des Contractings

In der Podiumsdiskussion zum Wärmenetzpaket stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, ob der Gesetzgeber den Begriff Contracting künftig genauer definieren sollte und wie weit die geplanten Regelungen zur Preisaufsicht reichen sollen. Sandra Wittmann, Head of Legal bei der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH, sprach sich für eine stärkere Differenzierung zwischen Fernwärme und Contracting aus. Insbesondere bei der Preistransparenz müssten die unterschiedlichen Geschäftsmodelle berücksichtigt werden. Kleine Contractoren hätten andere Kostenstrukturen als große Versorger, seien für die Wärmewende aber ebenso erforderlich. Eine mögliche Abgrenzung könne sich an der Größe der Anlagen orientieren.

Dirk Legler von der Kanzlei Günther Partnerschaft zeigte sich dagegen skeptisch gegenüber einer festen gesetzlichen Definition. Contracting umfasse eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle, darunter auch Anwendungen außerhalb der Wärmeversorgung. Tobias Dworschak schloss sich dieser Einschätzung an und betonte, dass Contracting nicht mit Fernwärme gleichgesetzt werden könne.

Preisaufsicht bleibt umstritten

Auch die geplante Preisaufsicht war Gegenstand der Diskussion. Legler hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. Kunden könnten Vertragsangebote annehmen oder ablehnen, zudem greife im Contracting nicht automatisch das Kartellrecht.

Wittmann verwies ebenfalls auf den Wettbewerb zwischen den Anbietern. Dieser sorge bereits heute für marktliche Kontrollmechanismen, die eine zusätzliche Regulierung nur begrenzt erforderlich machten. Einzelne Ausreißer werde es zwar weiterhin geben, grundsätzlich funktioniere die Preisbildung jedoch über den Wettbewerb.

Dienstag, 23.06.2026, 13:09 Uhr
Heidi Roider

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