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Die Bundesnetzagentur hat die Innovationsausschreibungen zum 1. September veröffentlicht. Ausgeschrieben sind 475 MW Gesamtleistung zu maximal 7,13 Cent/kWh.
Am 28.
Juli hat die Bundesnetzagentur die Innovationsausschreibungen zum 1.
September veröffentlicht. Fördergegenstand sind Anlagenkombinationen aus verschiedenen Erneuerbaren Energien oder Kombinationen mit Batteriespeichern. Ziel ist es, Lastspitzen abzufedern und das Netz zu stabilisieren.
Für die aktuelle Ausschreibung verweist die Behörde darauf, dass für die Anwendung der durch das Solarpaket I eingeführten maximalen Gebotsmenge von 50
MW für den PV-Anteil von Geboten weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der EU fehlt.
„Sofern die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung nicht bis zum Gebotstermin, also spätestens am 31.
August 2026, erteilt wird, beträgt die maximale Gebotsmenge für den Solaranteil für diesen Gebotstermin weiterhin 20
MW“, so die Bundesnetzagentur. Falls die beihilferechtliche Genehmigung bis zum Gebotstermin erteilt wird, werde sie auf der Ausschreibungsseite informieren.
Außerdem erläutert die Behörde aufgrund von Nachfragen, dass von den Teilnehmern dieser Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion (Kapazitätsentgelte) im Sinne der Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zur Beteiligung der Einspeiser vom 17.
Februar 2026 erhoben werden. Alle weiteren Fragen würden im Rahmen des Festlegungsprozesses zur allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) entschieden.
Ausgeschrieben sind 475
MW Leistung zu maximal 7,13
Cent/kWh. Die Meldefrist für Genehmigungen ist der 4.
August 2026, Gebotstermin der 1.
September 2026. Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der zu installierenden Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.
Das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2026 beträgt insgesamt 950 MW und wird gleichmäßig auf die zwei Gebotstermine des Kalenderjahres verteilt, zum 1. Mai und zum 1.
September.
Die Behörde weist darauf hin, dass je Gebot eine Sicherheit zu stellen ist. Werde eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.
Details zur
Innovations-Ausschreibung zum 1. September stehen im Internet bereit.
(sh)
Dienstag, 28.07.2026, 14:41 Uhr
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