Quelle: Shutterstock / nitpicker
Am 18. September endete die Konsultationsphase für die Reform der Stromnetzentgelte (AgNes) durch die Bundesnetzagentur. Die Energiebranche fordert deutliche Änderungen.
In ihren Stellungnahmen zur Reform der Stromnetzentgelte (AgNes) kritisieren Vertreter der Energiebranche den Entwurf der Bundesnetzagentur und fordern praxistauglichere Regeln. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und EnBW erwarten Nachbesserungen.
Die Behörde will mit AgNes die Stromnetzentgelte neu ordnen. Der Entwurf sieht unter anderem neue Entgeltregeln für Erzeugungsanlagen und Speicher sowie eine veränderte Verteilung der Netzkosten vor. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Bürokratie, Investitionssicherheit, Kostenverteilung, Datenmanagement und der praktischen Umsetzung.
Der VKU kritisiert insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Stadtwerke und Netzbetreiber. „Der Entwurf bürdet Stadtwerken und Netzbetreibern hohen Zusatzaufwand auf, ohne einen erkennbaren Nutzen für das Stromsystem zu schaffen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Verband begrüßt, dass die Behörde den Vertrauensschutz für bestehende Investitionen ausgeweitet und die Einführung dynamischer Netzentgelte verschoben hat. Aus Sicht des Verbands sollte der Schutz jedoch auch für bereits weit fortgeschrittene Projekte gelten. Als mögliche Nachweise nennt der VKU unter anderem eine Baugenehmigung, eine Netzanschlusszusage oder eine gesicherte Finanzierung.
Kritisch sieht der VKU zudem die geplante Kostenverteilung zwischen den Netzbetreibern. Nach Angaben des Verbands sind zentrale Fragen zur Umsetzung noch offen. Das gelte auch für die vorgesehenen Kapazitätsentgelte für Stromkunden und die neuen Entgelte für Erzeugungsanlagen. Bei den Kapazitätsregeln müssten Netzbetreiber und Kunden laut Liebing Klarheit darüber haben, welche Daten verwendet werden, wie die Kapazität berechnet wird und wer für die Angaben verantwortlich ist.
Fehlende Anreize für netzdienliche Flexibilität
Auch der BDEW fordert Änderungen. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bewertet eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik grundsätzlich als notwendig. Die Kosten müssten aus ihrer Sicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Netzinanspruchnahme von allen Netznutzern getragen werden. Es fehlten aus Sicht des Verbandes noch Anreize für netzdienliche Flexibilität, etwa bei Elektrokesseln und Großwärmepumpen.
Wie der VKU sieht auch der BDEW erhebliche Umsetzungsaufwände. Die geplante Komplexität der Systematik werde umfangreiche Arbeiten bei Datenaustausch, Rechtssicherheit und Marktprozessen auslösen. Nach Einschätzung von Andreae reichen selbst die im Entwurf vorgesehenen zwei Jahre für die Umsetzung nicht aus. Der BDEW fordert deshalb weitere Konkretisierungen und Präzisierungen sowie einen belastbaren Zeitplan.
Die DGS richtet den Fokus insbesondere auf die Auswirkungen der Reform auf Photovoltaikanlagen. Sie kritisiert einen geplanten Prosumer-Aufschlag sowie neue Einspeiseentgelte. Nach Angaben der DGS könnten Haushalten mit eigener PV-Anlage durch den Aufschlag pauschale Zusatzkosten von rund 100 bis 200 Euro pro Jahr entstehen.
Besonders problematisch sei die vorgesehene Erhebung an jeder verbrauchenden Marktlokation. Dadurch könne die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) in Mehrfamilienhäusern an Wirtschaftlichkeit verlieren. Außerdem sollen nach dem Entwurf Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW installierter Bruttoleistung grundsätzlich mit Einspeiseentgelten belastet werden.
Die DGS kritisiert darüber hinaus, dass AgNes, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das sogenannte Netzpaket jeweils einzeln betrachtet würden. Die kumulierten Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten würden dadurch aus Sicht des Verbands nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch der Energiekonzern EnBW fordert investitionsfreundlichere und praxistauglichere Regeln. Dirk Güsewell, Vorstand Systemkritische Infrastruktur bei EnBW, warnt vor einer zu hohen Komplexität der neuen Systematik. Insbesondere müssten Speicherprojekte einen ausreichenden Vertrauensschutz bekommen, weil deren Wirtschaftlichkeit teilweise auf der gesetzlichen Befreiung von Netzentgelten für Speicher beruht.
Auch bei Einspeiseentgelten sieht EnBW Klärungsbedarf. Nach Einschätzung des Unternehmens könnten sie zwar die Zahl der Kostenträger erhöhen, die Belastung der Verbraucher aber letztlich kaum verändern, wenn die Kosten über die Netzentgelte weitergegeben werden. Eine kurzfristige Einführung von dynamischen Netzentgelten im 15-Minuten-Takt lehne EnBW ab. Die konkreten Marktreaktionen auf sehr kurzfristig wechselnde Entgelte seien schwer vorhersehbar und erforderten zusätzlichen Aufwand für Netzbetreiber und Netzkunden. (sh)
Freitag, 18.09.2026, 12:54 Uhr
Susanne Harmsen
© 2026 Energie & Management GmbH