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Die Bundesnetzagentur hat Details zur Biomethan-Ausschreibung am 1. September veröffentlicht und sich zu Fragen möglicher Kapazitätsentgelten geäußert.
Für den Gebotstermin am 1. September stellt die Bundesnetzagentur ein Ausschreibungsvolumen von 300 MW bereit. Damit entfällt die Hälfte des für das Jahr 2026 vorgesehenen Biomethan-Ausschreibungsvolumens von insgesamt 600 MW auf diese Runde. Jedoch behält sich die Behörde wie immer vor, es bei drohender Unterzeichnung bis spätestens zwei Wochen vor dem Gebotstermin zu verringern.
Bei der Ausschreibung im September liegt der zulässige Höchstwert bei 23,13 Ct/kWh. Gebote, die diesen Wert überschreiten, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Genehmigungen der Biomethananlagen spätestens bis zum 4. August 2026 erteilt und im Marktstammdatenregister erfasst worden sind.
Regelmäßig wenig oder keine Gebote
Bei den vergangenen Ausschreibungsrunden wurden das Volumen regelmäßig deutlich reduziert, aufgrund der geringen Teilnahme. Im April dieses Jahres reduzierte die Bundesnetzagentur das Volumen auf knapp 60 MW. Es wurden im April sechs Gebote mit einem Gebotsvolumen von 38 MW bezuschlagt. Der niedrigste Gebotswert erhielt 22,99 Ct/kWh. Der höchste Gebotswert lag bei 23,12 Ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 23,08 Ct/kWh.
Bei den beiden Gebotsterminen im vergangenen Jahr ging kein einziges Gebot ein. „Aufgrund drohender Unterzeichnung“ hatte die Bundesnetzagentur das Volumen bereits im Jahr 2024 stark reduziert. Auch das lag an den wenigen Geboten. Im April 2024 wurde kein Gebot eingereicht, im September vergangenen Jahres ging dann ein Gebot für rund 2 MW ein, hier lag die Ausschreibungsmenge nur noch bei 75 MW.
Bereits im Jahr 2023 wurde bei den zwei Gebotsterminen und einem damaligen Höchstwert von bis zu 19,31 Cent/kWh kein einziges Gebot abgegeben (wir berichteten). Am 1. Dezember 2021 hatte überhaupt die erste Ausschreibung von Biomethananlagen stattgefunden; zuvor waren diese Anlagen unter „Biomasse“ subsumiert.
Keine Kapazitätsentgelte für Bieter der Biomethan-Ausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat im Vorfeld der aktuellen Biomethan-Ausschreibung zum 1. September auch auf Nachfragen aus dem Kreis potenzieller Bieter reagiert, teilte die Behörde weiter mit. Demnach werden bei dieser Ausschreibungsrunde noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion (Kapazitätsentgelte) erhoben. Die Behörde verweist dabei auf ihre Orientierungspunkte zur Beteiligung von Einspeisern an Netzkosten vom 17. Februar 2026. Wie die Bundenetzagentur mitteilt, sollen weitere Fragen zur künftigen Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik im laufenden Festlegungsverfahren „AgNes“ (Allgemeine Netzentgeltsystematik) entschieden werden.
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit verschiedene Modelle für die Finanzierung der Stromnetze nach dem Auslaufen der bisherigen Stromnetzentgeltverordnung Ende 2028. Diskutiert werden unter anderem dynamische sowie statische Einspeisenetzentgelte. Diese sollen dazu beitragen, Netzkosten verursachungsgerechter zu verteilen. (hr)
Dienstag, 28.07.2026, 09:20 Uhr
Heidi Roider
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