Quelle: Pixabay / Photo Mix
Geld durch den Ausbau von Windkraft und PV: Der IT-Dienstleister „node.energy“ weist für seine Klientel ein Beteiligungsvolumen in Höhe von 21,5 Millionen Euro im Jahr 2025 aus.
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und Solarparks gewinnt nach Angaben von Node Energy „deutlich an Bedeutung“. Die Frankfurter Softwarefirma hat die Daten von 152 Kunden für das Jahr 2025 ausgewertet. Danach zahlten die Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen mehr als 21,5 Millionen Euro an insgesamt 1.200 Kommunen. Im Schnitt durften sich die Kämmerer über knapp 18.000 Euro freuen.
Die finanzielle Beteiligung erstreckt sich auf 3.000 Anlagen. Im Schnitt seien an einer Anlage vier Gemeinden beteiligt. Kommunen erhalten durchschnittlich von etwa drei unterschiedlichen Betreibern Zahlungen, teilt der IT-Dienstleister mit.
Als zentralen Grund dafür, dass Anlagenbetreiber Kommunen mitverdienen lassen, identifiziert Node Energy die „Erstattungsfähigkeit“. Die Auswertung zeige, „dass nur 20 Prozent der ausgezahlten Beträge aus nicht erstattungsfähigen Mengen bestehen und über 80 Prozent der Zuschüsse an die Kommunen wahrscheinlich nur deswegen ausgezahlt werden, da sich die Anlagenbetreiber die Beträge erstatten lassen können“, heißt es in einer Mitteilung.
Bürokratischer Aufwand
Als Knackpunkt für Betreibergesellschaften nennt das Unternehmen den administrativen Aufwand für die Abwicklung der Beteiligung. Gutschriften an Kommunen müssen dokumentiert, zusammengeführt und als Erstattungsantrag eingereicht werden. Die Zahl der Gutschriften des Kundenkreises im vergangenen Jahr beziffert der Dienstleister auf 2.844.
Auf Bundesebene geregelt ist die kommunale Beteiligung in Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Regelung zielt darauf, dass Gemeinden mit 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde beteiligt werden. Zudem können die Bundesländer eigene Beteiligungsgesetze festschreiben.
Im Freistaat Bayern etwa gilt seit 1. Januar dieses Jahres, dass Vorhabenträger und Gemeinden Direktzahlungen bis zu maximal circa 0,3 Cent pro kWh vereinbaren können. Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor, Kommunen und Bürger im Umkreis von 5 Kilometern einer Windkraftanlage „mit mindestens insgesamt 20 Prozent“ an der Betreibergesellschaft zu beteiligen. Nach einem Gesetzentwurf vom Oktober sieht die mecklenburg-vorpommersche Landesregierung im Umkreis von 2,5 Kilometern künftig eine „Soll“-Beteiligung von 0,6 Cent/kWh sowie eine „Kann“-Beteiligung von 0,4 Cent/kWh für die tatsächlich produzierte Strommenge vor.
Mittwoch, 18.03.2026, 14:01 Uhr
Manfred Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH