E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Warten auf Rechtsgrundlage für die E-Mobilität
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Warten auf Rechtsgrundlage für die E-Mobilität

Fachlich ist der Entwurf des österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) weitgehend fertiggestellt. Die politische Abstimmung läuft, hieß es bei den E-Mobilitätstagen.
Auf Fachebene weitgehend fertiggestellt ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das als wesentliche rechtliche Grundlage für den Erfolg der E-Mobilität in Österreich gilt. Das bestätigte der Leiter der Rechtsabteilung im Energieministerium, Benedikt Ennser, bei den E-Mobilitätstagen des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie am 4. Oktober in Wien. Die politische Abstimmung in der Regierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen laufe. Das ElWG soll das seit Beginn der Liberalisierung vor 20 Jahren geltende Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) ablösen. Wann es in Begutachtung geht, ist laut Ennser allerdings offen. Aus Sicht der E-Wirtschaft bleibt zu hoffen, dass der Beschluss noch vor der spätestens im Herbst 2024 fälligen Parlamentswahl erfolgt, hieß es aus der Branche gegenüber der Redaktion. Schließlich kursierten Entwürfe des ElWG schon seit dem Frühjahr.

Ennser zufolge stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) 2022 fest, dass der Sachverhalt des Elektrizitätswesens ausschließlich „feste Verbindungen“ umfasst, also die Netze samt Trafostationen und Umspannwerken, in Hinblick auf die E-Mobilität auch die Ladestationen. Sie gelten als „Endpunkte“ im Netz respektive als Netznutzer. Nicht unter den Begriff des Elektrizitätswesens fallen dagegen die Elektrofahrzeuge, das Aufladen der Autobatterien und somit deren allfällige Nutzung als Stromspeicher. Diesbezügliche Fragen müssen daher in der Gewerbeordnung geregelt werden. Den Betrieb von Ladestationen durch die Netzbetreiber will das BMK laut Ennser nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung seitens der Regulierungsbehörde E-Control zulassen: „Grundsätzlich sollten solche Stationen marktbasiert betrieben werden.“ Der typische Ladevorgang werde „eher keine Angelegenheit des Netzbetreibers sein.“

Kompetenzen bereinigen

Grundsätzlich soll mit dem ElWG die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vereinfacht werden, betonte Ennser. Zurzeit ist der Bund hinsichtlich des Elektrizitätswesens für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Ausführungsgesetzgebung obliegt dagegen den neun Bundesländern. Faktisch bestehen daher neben dem „Bundes-ElWOG“ neun „Landes-ElWOGs“, die sich nur durch weitgehend unwesentliche Details unterscheiden. Mit einer Kompetenzdeckungsklausel will das BMK diesen Zustand so weit wie möglich bereinigen und das Elektrizitätswesen sofern irgend möglich dem Bund zuweisen. Dafür ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Die Regierung müsste folglich einmal mehr die Sozialdemokraten zur Zustimmung bewegen. Die rechtsgerichteten Freiheitlichen lehnen die Energiepolitik der Koalition aus Prinzip ab, die liberalen Neos haben nicht die erforderliche Mandatsstärke.

Gezielter Ausbau

Derzeit sind auf Österreichs Straßen etwa 140.000 batterieelektrische Fahrzeuge unterwegs. Bei den meisten davon handelt es sich um PKW, die Zahl der LKW und Busse liegt bei insgesamt rund 350, berichtete Philipp Wieser von Österreichs Leitstelle für Elektromobilität (Ole). Wieser zufolge gibt es Förderzusagen für weitere 440 schwere emissionsfreie LKW sowie 1.245 leichte LKW. Diese werden voraussichtlich in den kommenden Monaten in Fahrt kommen. Ferner bestehen bundesweit etwa 20.000 Ladepunkte, davon 724 für ultraschnelles Laden mit mehr als 150 kW.

Laut Wieser etabliert das Energieministerium derzeit ein Förderprogramm für den gezielten Ausbau der Ladeinfrastruktur in bislang „unterversorgten“ Gebieten. Dieses trägt die Bezeichnung „Ladin“ und ist für heuer mit 10 Millionen Euro dotiert. Voraussichtlich noch im Oktober findet eine Kick-Off-Veranstaltung statt, bei der diesbezügliche Fragen detailliert beantwortet werden sollen.

Plattform für Matchmaking

Die Ole selbst arbeitet an einer Matchmaking-Plattform. Über diese sollen Ladestellenbetreiber mit Anbietern geeigneter Flächen zusammenfinden. Der Start der Plattform ist spätestens für Frühjahr 2024 geplant, teilte Wieser der Redaktion mit. Ferner laufen seitens der Ole die Arbeiten an einer Plattform zur Unterstützung von Kommunen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Diese soll ihnen erleichtern, den künftigen Infrastrukturbedarf einzuschätzen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Vor allem kleinere Gemeinden haben laut Wieser diesbezüglich Bedarf an Hilfe. Manche seien sehr interessiert und engagiert. Andere unterschätzten die Dynamik der Entwicklung der E-Mobilität. Zu erwarten ist unter anderem, dass um das Jahr 2030 allein etwa 8.000 bis 10.000 schwere Elektro-LKW auf Österreichs Straßen unterwegs sein werden. „Dafür braucht man eine nicht zu unterschätzende Ladeleistung“, warnte Wieser.

Mittwoch, 4.10.2023, 16:11 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Warten auf Rechtsgrundlage für die E-Mobilität
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich
Warten auf Rechtsgrundlage für die E-Mobilität
Fachlich ist der Entwurf des österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) weitgehend fertiggestellt. Die politische Abstimmung läuft, hieß es bei den E-Mobilitätstagen.
Auf Fachebene weitgehend fertiggestellt ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das als wesentliche rechtliche Grundlage für den Erfolg der E-Mobilität in Österreich gilt. Das bestätigte der Leiter der Rechtsabteilung im Energieministerium, Benedikt Ennser, bei den E-Mobilitätstagen des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie am 4. Oktober in Wien. Die politische Abstimmung in der Regierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen laufe. Das ElWG soll das seit Beginn der Liberalisierung vor 20 Jahren geltende Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) ablösen. Wann es in Begutachtung geht, ist laut Ennser allerdings offen. Aus Sicht der E-Wirtschaft bleibt zu hoffen, dass der Beschluss noch vor der spätestens im Herbst 2024 fälligen Parlamentswahl erfolgt, hieß es aus der Branche gegenüber der Redaktion. Schließlich kursierten Entwürfe des ElWG schon seit dem Frühjahr.

Ennser zufolge stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) 2022 fest, dass der Sachverhalt des Elektrizitätswesens ausschließlich „feste Verbindungen“ umfasst, also die Netze samt Trafostationen und Umspannwerken, in Hinblick auf die E-Mobilität auch die Ladestationen. Sie gelten als „Endpunkte“ im Netz respektive als Netznutzer. Nicht unter den Begriff des Elektrizitätswesens fallen dagegen die Elektrofahrzeuge, das Aufladen der Autobatterien und somit deren allfällige Nutzung als Stromspeicher. Diesbezügliche Fragen müssen daher in der Gewerbeordnung geregelt werden. Den Betrieb von Ladestationen durch die Netzbetreiber will das BMK laut Ennser nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung seitens der Regulierungsbehörde E-Control zulassen: „Grundsätzlich sollten solche Stationen marktbasiert betrieben werden.“ Der typische Ladevorgang werde „eher keine Angelegenheit des Netzbetreibers sein.“

Kompetenzen bereinigen

Grundsätzlich soll mit dem ElWG die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vereinfacht werden, betonte Ennser. Zurzeit ist der Bund hinsichtlich des Elektrizitätswesens für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Ausführungsgesetzgebung obliegt dagegen den neun Bundesländern. Faktisch bestehen daher neben dem „Bundes-ElWOG“ neun „Landes-ElWOGs“, die sich nur durch weitgehend unwesentliche Details unterscheiden. Mit einer Kompetenzdeckungsklausel will das BMK diesen Zustand so weit wie möglich bereinigen und das Elektrizitätswesen sofern irgend möglich dem Bund zuweisen. Dafür ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Die Regierung müsste folglich einmal mehr die Sozialdemokraten zur Zustimmung bewegen. Die rechtsgerichteten Freiheitlichen lehnen die Energiepolitik der Koalition aus Prinzip ab, die liberalen Neos haben nicht die erforderliche Mandatsstärke.

Gezielter Ausbau

Derzeit sind auf Österreichs Straßen etwa 140.000 batterieelektrische Fahrzeuge unterwegs. Bei den meisten davon handelt es sich um PKW, die Zahl der LKW und Busse liegt bei insgesamt rund 350, berichtete Philipp Wieser von Österreichs Leitstelle für Elektromobilität (Ole). Wieser zufolge gibt es Förderzusagen für weitere 440 schwere emissionsfreie LKW sowie 1.245 leichte LKW. Diese werden voraussichtlich in den kommenden Monaten in Fahrt kommen. Ferner bestehen bundesweit etwa 20.000 Ladepunkte, davon 724 für ultraschnelles Laden mit mehr als 150 kW.

Laut Wieser etabliert das Energieministerium derzeit ein Förderprogramm für den gezielten Ausbau der Ladeinfrastruktur in bislang „unterversorgten“ Gebieten. Dieses trägt die Bezeichnung „Ladin“ und ist für heuer mit 10 Millionen Euro dotiert. Voraussichtlich noch im Oktober findet eine Kick-Off-Veranstaltung statt, bei der diesbezügliche Fragen detailliert beantwortet werden sollen.

Plattform für Matchmaking

Die Ole selbst arbeitet an einer Matchmaking-Plattform. Über diese sollen Ladestellenbetreiber mit Anbietern geeigneter Flächen zusammenfinden. Der Start der Plattform ist spätestens für Frühjahr 2024 geplant, teilte Wieser der Redaktion mit. Ferner laufen seitens der Ole die Arbeiten an einer Plattform zur Unterstützung von Kommunen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Diese soll ihnen erleichtern, den künftigen Infrastrukturbedarf einzuschätzen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Vor allem kleinere Gemeinden haben laut Wieser diesbezüglich Bedarf an Hilfe. Manche seien sehr interessiert und engagiert. Andere unterschätzten die Dynamik der Entwicklung der E-Mobilität. Zu erwarten ist unter anderem, dass um das Jahr 2030 allein etwa 8.000 bis 10.000 schwere Elektro-LKW auf Österreichs Straßen unterwegs sein werden. „Dafür braucht man eine nicht zu unterschätzende Ladeleistung“, warnte Wieser.

Mittwoch, 4.10.2023, 16:11 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.