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Energie & Management > Klimaschutz - Mühe allein genügt nicht für Klimaschutzziele
Quelle: Fotolia / frenta
Klimaschutz

Mühe allein genügt nicht für Klimaschutzziele

Der Expertenrat für Klimafragen bescheinigt der Bundesregierung in seiner Stellungnahme Fortschritte beim Klimaschutz. Er sieht trotzdem die Zielerreichung für 2030 gefährdet.
Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 veröffentlicht, gleichzeitig publizierte das Umweltbundesamt den zugrunde liegenden Projektionsbericht der Bundesregierung (siehe separate Meldung). Beide kommen übereinstimmend zum Schluss, dass seit 2021 Fortschritte erzielt wurden. Erste Maßnahmen greifen, um die Reduktion der Treibhausgase zu erreichen, zu der sich Deutschland im Pariser Klimaabkommen verpflichtet hat. Dennoch genügten die Anstrengungen nicht.

Laut dem Expertenrat für Klimafragen (ERK) betrug die Überschreitung der Höchstemissionsmengen im Projektionsbericht aus dem Jahr 2021 noch mehr als 1.100 Millionen Tonnen bis 2030. Diese Menge klimaschädlicher Treibhausgase werde gemäß der aktuellen Projektion voraussichtlich auf rund 200 bis 330 Millionen Tonnen reduziert. Damit verfehle Deutschland seine Klimaschutzziele aber weiter. Das Restbudget deutscher Treibhausgasemissionen betrage nur noch 6.100 Millionen Tonnen, erinnerte der Vorsitzende des ERK, Professor Hans-Martin Henning, vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Ise).

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bewertete es als Fortschritt, dass die Klimaschutzlücke der Vorgängerregierung aus aktueller Sicht um bis zu etwa 80 Prozent geschlossen wird. „Aber natürlich ist noch viel zu tun für die gesamte Regierung“, sagte Habeck. Mit der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023 habe die Bundesregierung Maßnahmen wie den schnelleren Erneuerbaren-Ausbau, das Deutschlandticket und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereits umgesetzt. 

Der Expertenrat sagte allerdings, dass es beispielsweise unsicher sei, ob die erhöhten Ausbauziele für erneuerbare Energie erreicht werden. Die verbleibende Klimaschutz-Lücke ist laut Projektionsbericht 2023 zu etwa zwei Dritteln auf den Verkehrssektor zurückzuführen. Der restliche Anteil der Lücke ist in etwa
 
gleichen Teilen dem Gebäude- und dem Industriesektor zuzuordnen. Daher hält der Expertenrat die Erwartung der Bundesregierung im Projektionsbericht noch für zu optimistisch, wie sich die Treibhausgas-Emissionen entwickeln.
 
Vertreter des Expertenrats für Klimafragen: Professor Hans-Martin Henning (Vorsitzender) und Stellvertreterin Brigitte Knopf
Quelle: E&M / Susanne Harmsen

Datenlage der Bundesregierung unzureichend

Die Lücke im Gebäudesektor wird laut ERK vor allem durch die im parlamentarischen Verfahren zum GEG diskutierten längeren Übergangsfristen zur Erfüllung der 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen etwas größer, als im Projektionsbericht 2023 angenommen. Es komme jetzt darauf an, das im Gebäudesektor auf den Weg gebrachte Instrumentarium ambitioniert umzusetzen.

Für die Ziele im Industriesektor müssten die Förderprogramme zur Dekarbonisierung sowie die Klimaschutzverträge zeitnah an Fahrt aufnehmen und die erforderlichen Investitionen seitens der Industrie getätigt werden.

Der ERK-Vorsitzende Henning kritisierte die „quantitativen Aussagen der Bundesregierung als nicht konsistent“, sodass die Gesamtminderungswirkung des Klimaschutzprogramms nicht beurteilt werden könne. Seine Stellvertreterin
Brigitte Knopf vom Mercator Research Institute on Climate Change (MCC) sagte, den mehr als 130 Einzelmaßnahmen fehle „ein schlüssiges Gesamtkonzept“. Zudem erforderten die vielen Förderprogramme viel Geld, und es gebe zu wenig andere Anreize.

Das Klimaschutzprogramm bleibe auch wegen der fehlenden Abschätzung von ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück. Ein sozialer Ausgleich für zusätzliche Belastungen wie das Klimageld stehe noch aus, sagte Knopf.

Preiswerter sei es zudem, Energiesteuern und klimaschädliche Subventionen anzugehen. Des Weiteren forderte Knopf ein Monitoring der bereits ergriffenen Maßnahmen und ihrer Ergebnisse. Dies sei besonders wichtig, da bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes die sektorgenaue Zielerfüllung entfallen ist.

Der Expertenrat wurde auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eingerichtet. Er überprüft gemäß aktuell geltender Rechtslage die Treibhausgas-Emissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der Jahresemissionen der Sektoren gemäß KSG. Darüber hinaus prüft er die Treibhausgasminderungs-Wirkung von Sofortprogrammen und Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung und veröffentlicht alle zwei Jahre ein umfassendes Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgas-Emissionen.

Der Bericht des Expertenrats zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 steht als PDF zum Download bereit.

Dienstag, 22.08.2023, 15:52 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Fotolia / frenta
Klimaschutz
Mühe allein genügt nicht für Klimaschutzziele
Der Expertenrat für Klimafragen bescheinigt der Bundesregierung in seiner Stellungnahme Fortschritte beim Klimaschutz. Er sieht trotzdem die Zielerreichung für 2030 gefährdet.
Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 veröffentlicht, gleichzeitig publizierte das Umweltbundesamt den zugrunde liegenden Projektionsbericht der Bundesregierung (siehe separate Meldung). Beide kommen übereinstimmend zum Schluss, dass seit 2021 Fortschritte erzielt wurden. Erste Maßnahmen greifen, um die Reduktion der Treibhausgase zu erreichen, zu der sich Deutschland im Pariser Klimaabkommen verpflichtet hat. Dennoch genügten die Anstrengungen nicht.

Laut dem Expertenrat für Klimafragen (ERK) betrug die Überschreitung der Höchstemissionsmengen im Projektionsbericht aus dem Jahr 2021 noch mehr als 1.100 Millionen Tonnen bis 2030. Diese Menge klimaschädlicher Treibhausgase werde gemäß der aktuellen Projektion voraussichtlich auf rund 200 bis 330 Millionen Tonnen reduziert. Damit verfehle Deutschland seine Klimaschutzziele aber weiter. Das Restbudget deutscher Treibhausgasemissionen betrage nur noch 6.100 Millionen Tonnen, erinnerte der Vorsitzende des ERK, Professor Hans-Martin Henning, vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Ise).

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bewertete es als Fortschritt, dass die Klimaschutzlücke der Vorgängerregierung aus aktueller Sicht um bis zu etwa 80 Prozent geschlossen wird. „Aber natürlich ist noch viel zu tun für die gesamte Regierung“, sagte Habeck. Mit der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023 habe die Bundesregierung Maßnahmen wie den schnelleren Erneuerbaren-Ausbau, das Deutschlandticket und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereits umgesetzt. 

Der Expertenrat sagte allerdings, dass es beispielsweise unsicher sei, ob die erhöhten Ausbauziele für erneuerbare Energie erreicht werden. Die verbleibende Klimaschutz-Lücke ist laut Projektionsbericht 2023 zu etwa zwei Dritteln auf den Verkehrssektor zurückzuführen. Der restliche Anteil der Lücke ist in etwa
 
gleichen Teilen dem Gebäude- und dem Industriesektor zuzuordnen. Daher hält der Expertenrat die Erwartung der Bundesregierung im Projektionsbericht noch für zu optimistisch, wie sich die Treibhausgas-Emissionen entwickeln.
 
Vertreter des Expertenrats für Klimafragen: Professor Hans-Martin Henning (Vorsitzender) und Stellvertreterin Brigitte Knopf
Quelle: E&M / Susanne Harmsen

Datenlage der Bundesregierung unzureichend

Die Lücke im Gebäudesektor wird laut ERK vor allem durch die im parlamentarischen Verfahren zum GEG diskutierten längeren Übergangsfristen zur Erfüllung der 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen etwas größer, als im Projektionsbericht 2023 angenommen. Es komme jetzt darauf an, das im Gebäudesektor auf den Weg gebrachte Instrumentarium ambitioniert umzusetzen.

Für die Ziele im Industriesektor müssten die Förderprogramme zur Dekarbonisierung sowie die Klimaschutzverträge zeitnah an Fahrt aufnehmen und die erforderlichen Investitionen seitens der Industrie getätigt werden.

Der ERK-Vorsitzende Henning kritisierte die „quantitativen Aussagen der Bundesregierung als nicht konsistent“, sodass die Gesamtminderungswirkung des Klimaschutzprogramms nicht beurteilt werden könne. Seine Stellvertreterin
Brigitte Knopf vom Mercator Research Institute on Climate Change (MCC) sagte, den mehr als 130 Einzelmaßnahmen fehle „ein schlüssiges Gesamtkonzept“. Zudem erforderten die vielen Förderprogramme viel Geld, und es gebe zu wenig andere Anreize.

Das Klimaschutzprogramm bleibe auch wegen der fehlenden Abschätzung von ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück. Ein sozialer Ausgleich für zusätzliche Belastungen wie das Klimageld stehe noch aus, sagte Knopf.

Preiswerter sei es zudem, Energiesteuern und klimaschädliche Subventionen anzugehen. Des Weiteren forderte Knopf ein Monitoring der bereits ergriffenen Maßnahmen und ihrer Ergebnisse. Dies sei besonders wichtig, da bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes die sektorgenaue Zielerfüllung entfallen ist.

Der Expertenrat wurde auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eingerichtet. Er überprüft gemäß aktuell geltender Rechtslage die Treibhausgas-Emissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der Jahresemissionen der Sektoren gemäß KSG. Darüber hinaus prüft er die Treibhausgasminderungs-Wirkung von Sofortprogrammen und Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung und veröffentlicht alle zwei Jahre ein umfassendes Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgas-Emissionen.

Der Bericht des Expertenrats zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 steht als PDF zum Download bereit.

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Susanne Harmsen

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