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Energie & Management > Personalie - Fraunhofer-Gesellschaft entlässt Vorstand Kurz
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Personalie

Fraunhofer-Gesellschaft entlässt Vorstand Kurz

Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft hat auf einer Sondersitzung beschlossen, das Vorstandsmitglied Professor Alexander Kurz mit sofortiger Wirkung als Vorstand abzuberufen.
Am 1. September 2023 beschloss der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. auf einer Sondersitzung, das Vorstandsmitglied Professor Dr. Alexander Kurz mit sofortiger Wirkung als Vorstand abzuberufen. Zuvor war bereits der Präsident, Prof. Reimund Neugebauer, entlassen worden.

Hildegard Müller, Vorsitzende des Senats der Fraunhofer-Gesellschaft, erläuterte: „Nach der schon erfolgten Aufhebung des Vertrags von Prof. Dr. Reimund Neugebauer haben die durch den Senat angestoßenen weiteren Prüfungen dazu geführt, dass Sachverhalte bekannt wurden, die der Senat auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung auch als schwerwiegende Pflichtverletzungen durch Herrn Prof. Dr. Kurz zulasten der Fraunhofer-Gesellschaft bewertet.“

Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft beschloss darüber hinaus, Schadenersatzansprüche gegen Herrn Prof. Alexander Kurz und auch gegen den ehemaligen Präsidenten, Herrn Prof. Reimund Neugebauer, zu prüfen, gegebenenfalls geltend zu machen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Freitag, 1.09.2023, 16:47 Uhr
Susanne Harmsen
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Fraunhofer-Gesellschaft entlässt Vorstand Kurz
Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft hat auf einer Sondersitzung beschlossen, das Vorstandsmitglied Professor Alexander Kurz mit sofortiger Wirkung als Vorstand abzuberufen.
Am 1. September 2023 beschloss der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. auf einer Sondersitzung, das Vorstandsmitglied Professor Dr. Alexander Kurz mit sofortiger Wirkung als Vorstand abzuberufen. Zuvor war bereits der Präsident, Prof. Reimund Neugebauer, entlassen worden.

Hildegard Müller, Vorsitzende des Senats der Fraunhofer-Gesellschaft, erläuterte: „Nach der schon erfolgten Aufhebung des Vertrags von Prof. Dr. Reimund Neugebauer haben die durch den Senat angestoßenen weiteren Prüfungen dazu geführt, dass Sachverhalte bekannt wurden, die der Senat auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung auch als schwerwiegende Pflichtverletzungen durch Herrn Prof. Dr. Kurz zulasten der Fraunhofer-Gesellschaft bewertet.“

Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft beschloss darüber hinaus, Schadenersatzansprüche gegen Herrn Prof. Alexander Kurz und auch gegen den ehemaligen Präsidenten, Herrn Prof. Reimund Neugebauer, zu prüfen, gegebenenfalls geltend zu machen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Freitag, 1.09.2023, 16:47 Uhr
Susanne Harmsen

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