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Energie & Management > Recht - Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal vermutlich unzulässig
Die Verlegung der Ostsee-Anschlussleitung zum LNG-Terminal Mukran steht kurz vor dem Abschluss. Quelle: Gascade
Recht

Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal vermutlich unzulässig

Lange haben die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen das Rügener LNG-Terminal auf eine Entscheidung zur Zulässigkeit ihres Vorhabens gewartet. Das Ergebnis dürfte sie enttäuschen.
Ein gegen das Rügener LNG-Terminal gerichtetes Bürgerbegehren ist nach Rechtsauffassung der Stadtverwaltung von Sassnitz (Mecklenburg-Vorpommern) unzulässig. Eine nun veröffentlichte Vorlage für eine außerplanmäßige Stadtvertretersitzung zu dem Begehren kommende Woche lehnt die Durchführung des angestrebten Bürgerentscheids ab. Das Begehren war bereits vor vier Monaten eingereicht worden, die lange Prüfung hatte Kritik hervorgerufen. 

Nach Vorstellung der Initiatoren soll per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits geschlossene Verträge, etwa über die Ãœberlassung von Grundstücken, sollen aufgelöst werden. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. 

Als Begründung für die Ablehnung werden in der Beschlussvorlage jetzt formelle, aber auch inhaltliche Unrechtmäßigkeiten geltend gemacht. Die zur Fragestellung mitgelieferte Begründung sei suggestiv formuliert, was eine Verfälschung des Bürgerwillens nach sich ziehen könne.

Darüber hinaus würden feststehende Nachteile etwa für Umwelt und Tourismus durch das Terminal behauptet, ohne dass diese belegt werden. Zudem beziehe sich das Begehren auf Belange, die über die Gemeinde hinausreichten: Es gehe schließlich um nationale Energiesicherheit. Auch ziele das Begehren auf das operative Geschäft eines kommunalen Betriebs ab. Es würde einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit bedeuten, weil es den Umschlag von LNG verbieten will. 

Finale Arbeiten an der Anbindungsleitung

Die Verwaltung hatte eine Anwaltskanzlei zur Prüfung des Begehrens herangezogen. Am 11. Januar soll die Sassnitzer Stadtvertretung die Vorlage beraten. Schon in diesem Winter soll − wie berichtet − in Mukran das erste von zwei schwimmenden LNG-Regasifizierungsschiffen stationiert werden. Die rund 50 Kilometer lange Anbindungspipeline durch die Ostsee bis zum Festland in Lubmin, wo Anschluss ans europäische Ferngasnetz besteht, so gut wie fertig. Wie eine Gascade-Sprecherin auf E&M-Anfrage mitteilte, sollen nun, Anfang Januar, die „finalen Arbeiten durchgeführt werden“.

Im Industriehafen ist die Stationierung von zwei Regasifizierungsschiffen vorgesehen: Die „Neptun“, die jetzt noch in Lubmin festgemacht ist, soll ab dem Frühjahr dauerhaft hierher verlegt werden. Dazu kommt mit der „Transgas Power“ eine zweite Einheit. Gebaut und betrieben wird die Anlage von der Deutschen Regas. Den frei werdenden Standort in Lubmin will das Unternehmen künftig für große Wasserstoffprojekte nutzen. Das Genehmigungsverfahren für die Stationierung und den Betrieb der Spezialschiffe läuft. 

Kritiker sehen Umwelt und Tourismus durch das Terminal bedroht und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Der Bund hält es hingegen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig.

Freitag, 5.01.2024, 15:41 Uhr
Günter Drewnitzky / dpa
Energie & Management > Recht - Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal vermutlich unzulässig
Die Verlegung der Ostsee-Anschlussleitung zum LNG-Terminal Mukran steht kurz vor dem Abschluss. Quelle: Gascade
Recht
Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal vermutlich unzulässig
Lange haben die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen das Rügener LNG-Terminal auf eine Entscheidung zur Zulässigkeit ihres Vorhabens gewartet. Das Ergebnis dürfte sie enttäuschen.
Ein gegen das Rügener LNG-Terminal gerichtetes Bürgerbegehren ist nach Rechtsauffassung der Stadtverwaltung von Sassnitz (Mecklenburg-Vorpommern) unzulässig. Eine nun veröffentlichte Vorlage für eine außerplanmäßige Stadtvertretersitzung zu dem Begehren kommende Woche lehnt die Durchführung des angestrebten Bürgerentscheids ab. Das Begehren war bereits vor vier Monaten eingereicht worden, die lange Prüfung hatte Kritik hervorgerufen. 

Nach Vorstellung der Initiatoren soll per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Bereits geschlossene Verträge, etwa über die Ãœberlassung von Grundstücken, sollen aufgelöst werden. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. 

Als Begründung für die Ablehnung werden in der Beschlussvorlage jetzt formelle, aber auch inhaltliche Unrechtmäßigkeiten geltend gemacht. Die zur Fragestellung mitgelieferte Begründung sei suggestiv formuliert, was eine Verfälschung des Bürgerwillens nach sich ziehen könne.

Darüber hinaus würden feststehende Nachteile etwa für Umwelt und Tourismus durch das Terminal behauptet, ohne dass diese belegt werden. Zudem beziehe sich das Begehren auf Belange, die über die Gemeinde hinausreichten: Es gehe schließlich um nationale Energiesicherheit. Auch ziele das Begehren auf das operative Geschäft eines kommunalen Betriebs ab. Es würde einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit bedeuten, weil es den Umschlag von LNG verbieten will. 

Finale Arbeiten an der Anbindungsleitung

Die Verwaltung hatte eine Anwaltskanzlei zur Prüfung des Begehrens herangezogen. Am 11. Januar soll die Sassnitzer Stadtvertretung die Vorlage beraten. Schon in diesem Winter soll − wie berichtet − in Mukran das erste von zwei schwimmenden LNG-Regasifizierungsschiffen stationiert werden. Die rund 50 Kilometer lange Anbindungspipeline durch die Ostsee bis zum Festland in Lubmin, wo Anschluss ans europäische Ferngasnetz besteht, so gut wie fertig. Wie eine Gascade-Sprecherin auf E&M-Anfrage mitteilte, sollen nun, Anfang Januar, die „finalen Arbeiten durchgeführt werden“.

Im Industriehafen ist die Stationierung von zwei Regasifizierungsschiffen vorgesehen: Die „Neptun“, die jetzt noch in Lubmin festgemacht ist, soll ab dem Frühjahr dauerhaft hierher verlegt werden. Dazu kommt mit der „Transgas Power“ eine zweite Einheit. Gebaut und betrieben wird die Anlage von der Deutschen Regas. Den frei werdenden Standort in Lubmin will das Unternehmen künftig für große Wasserstoffprojekte nutzen. Das Genehmigungsverfahren für die Stationierung und den Betrieb der Spezialschiffe läuft. 

Kritiker sehen Umwelt und Tourismus durch das Terminal bedroht und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Der Bund hält es hingegen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig.

Freitag, 5.01.2024, 15:41 Uhr
Günter Drewnitzky / dpa

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