Die Eon Ruhrgas muss der Verfügung, mit der das Bundeskartellamt dem Unternehmen im Januar langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt hat, sofort Folge leisten, entschied gestern das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Der zweite Kartellsenat habe den Antrag von Eon Ruhrgas, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde anzuordnen, abgelehnt, teilte das Gericht mit. In der Begründung seiner Entscheidung folgte es weitgehend der Argumentation des Bundeskartellamts gegen die Langfristverträge.Wenig überrascht von der Entscheidung zeigte sich Eon Ruhrgas. „Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom
Mittwoch, 21.06.2006, 08:11 Uhr
Peter Focht
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