Eon Ruhrgas muss für langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken weiter einschränkende Regeln des Kartellamts beachten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies jetzt die Beschwerde des Unternehmens dagegen zurück.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer wertete die Entscheidung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts (OLG) vom 4. Oktober als "notwendigen und wichtigen Schritt hin zu einer wirklichen Liberalisierung des Gasmarktes". Die Wettbewerbsbehörde ist der Ansicht, dass Verträge mit zu langen Laufzeiten und hoher Bedarfsdeckung den Markt verstopfen sowie neuen Anbietern den Zutritt erschweren.D
Montag, 8.10.2007, 10:07 Uhr
Peter Focht
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