Die drei Ferngasgesellschaften Wingas GmbH, Gas-Union GmbH und Saar Ferngas AG haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, dessen Auflagen für langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken einzuhalten.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, begrüßte Ende November die verbindliche Zusage der Unternehmen, „die vom Oberlandesgericht Düsseldorf zunächst im Eilverfahren gegen die Eon Ruhrgas AG bestätigten Anforderungen des Kartellamtes an kartellrechtskonforme Gaslieferverträge für künftige Verträge zu übernehmen und ihren Vertragsbestand kartellrechtskonform zu gestalten“, teilt
Dienstag, 28.11.2006, 08:25 Uhr
Peter Focht
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