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Energie & Management > Baden-Württemberg - Fraunhofer-Institut analysierte erste kommunale Wärmeplanungen
Quelle: Fotolia / Martina Berg
Baden-Württemberg

Fraunhofer-Institut analysierte erste kommunale Wärmeplanungen

In Baden-Württemberg müssen Kommunen schon seit 2021 Wärmeplanungen vornehmen. Das Fraunhofer ISI untersuchte die ersten Planungen auf ihre Maßnahmen und Inhalte.
Seit 2020 ist in Baden-Württemberg eine Verpflichtung zur Wärmeplanung in Kraft. Per Bundesgesetz müssen bis 2028 nun alle deutschen Kommunen nachziehen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kombination mit dem Gebäudeenergiegesetz dazu führen, langfristig eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Aktuell ist die Wärmeversorgung für etwa 55 Prozent des deutschen Energieverbrauchs verantwortlich. Erneuerbare Energien machten dabei im Wärmesektor 2022 nur 18,2 Prozent aus. Für den Klimaschutz muss das schnell mehr werden.

Die aktuelle Bundesregierung strebt laut ihrem Koalitionsvertrag an, dass der Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme im Wärmesektor bis zum Jahr 2030 mindestens 50 Prozent betragen soll. Das gilt laut Wärmeplanungsgesetz auch für erneuerbare Energien und Abwärme in Fernwärmenetzen. Ab dem Jahr 2030 muss in allen Wärmenetzen der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 30 Prozent betragen und bis 2040 auf mindestens 80 Prozent steigen. Diese Ziele sind verbindlich und daher maßgebend für die Fernwärme.

Vorreiter im Ländle
 
In Baden-Württemberg mussten Kommunen ab 20.000 Einwohner bis Ende 2023 Wärmepläne erstellen und dem zuständigen Regierungspräsidium vorlegen. Grundsätzlich sollen die Pläne auch im Internet veröffentlicht werden, jedoch kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat diese veröffentlichten Pläne nun analysiert.

Neben der Nennung von Potenzialen für erneuerbare Energien und darauf aufbauend der Entwicklung von Szenarien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung müssen die Kommunen mindestens fünf Maßnahmen zur Zielerreichung definieren. In einem Zeithorizont von fünf Jahren nach Abschluss des Wärmeplans muss zudem mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen begonnen werden.
 

181 Maßnahmen in 30 Wärmeplänen

Von den 104 betroffenen Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits 30 ihren Wärmeplan im Internet veröffentlicht. Die Analyse umfasst demnach etwa ein Drittel der kommunalen Wärmepläne. In Summe wurden 181 Maßnahmen in den 30 Wärmeplänen beschrieben. Hierbei ist zu beobachten, dass die Mehrheit der Kommunen die fünf geforderten Maßnahmen laut Gesetz erarbeitet haben. Nur einzelne Gemeinden, wie beispielsweise Bruchsal, Bretten, Heilbronn oder Waghäusel, haben sogar 10 oder mehr Maßnahmen beschrieben.

Die aufgeführten Maßnahmen lassen sich laut ISI in die folgenden sechs Kategorien einteilen: Machbarkeitsstudien, Effizienzsteigerung und Sanierung von Gebäuden, Ausbau und/oder Transformation von Wärmeversorgungsnetzen und/oder Nutzung ungenutzter Abwärme, Ausbau und/oder Transformation erneuerbarer Wärmeerzeugung, Ausbau und/oder Transformation erneuerbarer Energien, Strategische Planung und Konzeption.
 
Übersicht über die analysierten Wärmepläne in Baden-Württemberg
(Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: Fraunhofer ISI
 

Ambition der Maßnahmen

Um das Ambitionsniveau der Maßnahmen in den Wärmeplänen zu analysieren, wurde eine Einteilung in kleine, moderate und große Maßnahmen vorgenommen. Kleine Maßnahmen adressieren einzelne Gebäude und demnach beispielsweise die Renovierung oder den Austausch der Heizung in einem einzelnen Gebäude. Moderate Maßnahmen umfassen dagegen Quartiere und damit beispielsweise serielle Sanierung von mehreren Gebäuden. Große Maßnahmen betreffen große Anlagen und Vorhaben, wie beispielsweise die Erschließung geothermischer Potenziale oder den Neubau eines Wärmenetzes.

Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass zahlreiche Maßnahmen sehr substantieller Natur in den Wärmeplänen auffindbar waren, wie der Ausbau von Wärmenetzen. Inwiefern das Instrument der Wärmeplanung ein weiterer Anreiz zu bestehenden Instrumenten wie Gebäudeenergiegesetz oder Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sein kann, lässt sich nicht beziffern.

Die Forscher hatten aber den Eindruck, dass „die Fachabteilungen der Verwaltung gemeinsam auf ein bestimmtes Ziel hinarbeiten müssen“. Es komme oft auf motivierte Einzelpersonen an, um bestimmte Maßnahmen anzugehen und umzusetzen, stellten die Autorinnen und Autoren des ISI fest. Die Wärmplanung habe aber „eine anregende, aktivierende Wirkung“. Die Untersuchung unterstreiche die Notwendigkeit einer umfassenderen Analyse der verbleibenden Wärmepläne sowie die Einbeziehung von Folgenabschätzungen.

Die ISI-Studienergebnisse zur Wärmeplanung in Baden-Württemberg stehen im Internet bereit.

Dienstag, 26.03.2024, 16:44 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Baden-Württemberg - Fraunhofer-Institut analysierte erste kommunale Wärmeplanungen
Quelle: Fotolia / Martina Berg
Baden-Württemberg
Fraunhofer-Institut analysierte erste kommunale Wärmeplanungen
In Baden-Württemberg müssen Kommunen schon seit 2021 Wärmeplanungen vornehmen. Das Fraunhofer ISI untersuchte die ersten Planungen auf ihre Maßnahmen und Inhalte.
Seit 2020 ist in Baden-Württemberg eine Verpflichtung zur Wärmeplanung in Kraft. Per Bundesgesetz müssen bis 2028 nun alle deutschen Kommunen nachziehen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kombination mit dem Gebäudeenergiegesetz dazu führen, langfristig eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Aktuell ist die Wärmeversorgung für etwa 55 Prozent des deutschen Energieverbrauchs verantwortlich. Erneuerbare Energien machten dabei im Wärmesektor 2022 nur 18,2 Prozent aus. Für den Klimaschutz muss das schnell mehr werden.

Die aktuelle Bundesregierung strebt laut ihrem Koalitionsvertrag an, dass der Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme im Wärmesektor bis zum Jahr 2030 mindestens 50 Prozent betragen soll. Das gilt laut Wärmeplanungsgesetz auch für erneuerbare Energien und Abwärme in Fernwärmenetzen. Ab dem Jahr 2030 muss in allen Wärmenetzen der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 30 Prozent betragen und bis 2040 auf mindestens 80 Prozent steigen. Diese Ziele sind verbindlich und daher maßgebend für die Fernwärme.

Vorreiter im Ländle
 
In Baden-Württemberg mussten Kommunen ab 20.000 Einwohner bis Ende 2023 Wärmepläne erstellen und dem zuständigen Regierungspräsidium vorlegen. Grundsätzlich sollen die Pläne auch im Internet veröffentlicht werden, jedoch kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat diese veröffentlichten Pläne nun analysiert.

Neben der Nennung von Potenzialen für erneuerbare Energien und darauf aufbauend der Entwicklung von Szenarien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung müssen die Kommunen mindestens fünf Maßnahmen zur Zielerreichung definieren. In einem Zeithorizont von fünf Jahren nach Abschluss des Wärmeplans muss zudem mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen begonnen werden.
 

181 Maßnahmen in 30 Wärmeplänen

Von den 104 betroffenen Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits 30 ihren Wärmeplan im Internet veröffentlicht. Die Analyse umfasst demnach etwa ein Drittel der kommunalen Wärmepläne. In Summe wurden 181 Maßnahmen in den 30 Wärmeplänen beschrieben. Hierbei ist zu beobachten, dass die Mehrheit der Kommunen die fünf geforderten Maßnahmen laut Gesetz erarbeitet haben. Nur einzelne Gemeinden, wie beispielsweise Bruchsal, Bretten, Heilbronn oder Waghäusel, haben sogar 10 oder mehr Maßnahmen beschrieben.

Die aufgeführten Maßnahmen lassen sich laut ISI in die folgenden sechs Kategorien einteilen: Machbarkeitsstudien, Effizienzsteigerung und Sanierung von Gebäuden, Ausbau und/oder Transformation von Wärmeversorgungsnetzen und/oder Nutzung ungenutzter Abwärme, Ausbau und/oder Transformation erneuerbarer Wärmeerzeugung, Ausbau und/oder Transformation erneuerbarer Energien, Strategische Planung und Konzeption.
 
Übersicht über die analysierten Wärmepläne in Baden-Württemberg
(Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: Fraunhofer ISI
 

Ambition der Maßnahmen

Um das Ambitionsniveau der Maßnahmen in den Wärmeplänen zu analysieren, wurde eine Einteilung in kleine, moderate und große Maßnahmen vorgenommen. Kleine Maßnahmen adressieren einzelne Gebäude und demnach beispielsweise die Renovierung oder den Austausch der Heizung in einem einzelnen Gebäude. Moderate Maßnahmen umfassen dagegen Quartiere und damit beispielsweise serielle Sanierung von mehreren Gebäuden. Große Maßnahmen betreffen große Anlagen und Vorhaben, wie beispielsweise die Erschließung geothermischer Potenziale oder den Neubau eines Wärmenetzes.

Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass zahlreiche Maßnahmen sehr substantieller Natur in den Wärmeplänen auffindbar waren, wie der Ausbau von Wärmenetzen. Inwiefern das Instrument der Wärmeplanung ein weiterer Anreiz zu bestehenden Instrumenten wie Gebäudeenergiegesetz oder Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sein kann, lässt sich nicht beziffern.

Die Forscher hatten aber den Eindruck, dass „die Fachabteilungen der Verwaltung gemeinsam auf ein bestimmtes Ziel hinarbeiten müssen“. Es komme oft auf motivierte Einzelpersonen an, um bestimmte Maßnahmen anzugehen und umzusetzen, stellten die Autorinnen und Autoren des ISI fest. Die Wärmplanung habe aber „eine anregende, aktivierende Wirkung“. Die Untersuchung unterstreiche die Notwendigkeit einer umfassenderen Analyse der verbleibenden Wärmepläne sowie die Einbeziehung von Folgenabschätzungen.

Die ISI-Studienergebnisse zur Wärmeplanung in Baden-Württemberg stehen im Internet bereit.

Dienstag, 26.03.2024, 16:44 Uhr
Susanne Harmsen

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