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Energie & Management > Wärme - EU-Gebäuderichtlinie soll Klimaschutz befördern
Quelle: Fotolia / Ralf Kalytta
Wärme

EU-Gebäuderichtlinie soll Klimaschutz befördern

Die EU-Staaten haben die Gebäuderichtlinie endgültig verabschiedet. Sie soll den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig senken. Bis 2050 will die EU keine Klimagase mehr ausstoßen.
Derzeit sind Gebäude für mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. Nach der am 12. April vom EU-Ministerrat verabschiedeten Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen bis 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein. Ausgehend von 2020 soll der Energieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent verringert werden. Für bestehende Gebäude sind entgegen früherer EU-Pläne jedoch keine strengeren Mindeststandards im Gesetz verankert.

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass bis 2030 mindestens 16 Prozent und bis 2033 mindestens 26 Prozent aller Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz saniert werden. Sofern technisch und wirtschaftlich möglich, sind die Mitgliedstaaten angehalten, bis 2030 schrittweise Solaranlagen an öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden und allen Neubauten installieren zu lassen.

Darüber hinaus ist ein Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- beziehungsweise Kälteerzeugung bis 2040 vorgesehen. Ab 2025 dürfen eigenständige, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. In den kommenden Tagen wird die Richtlinie im EU-Amtsblatt nach ihrer Unterzeichnung veröffentlicht. Allerdings haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht zu übernehmen.

Energieeffizienz setzt Klimaschutz kostengünstig um

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erwartet von der Umsetzung der Richtlinie positive Signale, um den immer massiver werdenden Sanierungsstau endlich aufzulösen, sagte Vorstand Christian Noll. Dringend sei, dass die Bundesregierung jetzt umgehend Maßnahmen für eine ambitionierte Umsetzung ergreife.

Aktuell habe die Sanierungsrate in Deutschland mit nur 0,7 Prozent einen neuen Tiefpunkt erreicht. Noll sieht die Bundesregierung hier in der Verantwortung: „Bauministerin Geywitz hat immer wieder angekündigt, öffentliche Gebäude, Schulen und Rathäuser vorrangig zu sanieren“, erinnerte er. Insgesamt gelte es, endlich Konsequenzen aus den letzten Energiepreisschocks zu ziehen, so Noll. Selbst einfach zu hebende Energieeinsparmöglichkeiten blieben in vielen Gebäuden seit Jahrzehnten immer noch ungenutzt.

Die Novelle legt jedoch allein für sogenannte Nichtwohngebäude, wie etwa Schulen, Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäude erstmals konkrete Mindesteffizienzstandards fest. Noll hält auch für Wohngebäude ein ambitioniertes Vorgehen für dringend notwendig: „Statt Planungssicherheit gibt es weiterhin massive Verunsicherungen bei der Förderung“, kritisierte er. Sozial schlechter gestellte Gruppen, die häufig in schlecht sanierten Gebäuden leben und besonders unter hohen Energiekosten leiden, dürften nicht aus den Augen verloren werden, so Noll.

Umweltorganisationen verlangen schärfere Regeln

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte von Bundesregierung die sofortige Umsetzung der neuen EU-Richtlinie und einen verbindlichen Plan zur klimazielkompatiblen Gebäudesanierung. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kritisierte: „Sowohl Klimaschutzminister Habeck als auch Bauministerin Geywitz haben in den Verhandlungen zur neuen EU-Gebäuderichtlinie dafür gesorgt, dass es gebäudescharfe Vorgaben zur Sanierung von Wohngebäuden nicht in den finalen Beschluss geschafft haben.“

Gerade Ein- und Zweifamilienhäuser müssten aber dringend saniert werden, wenn die Energiekosten in den kommenden Jahrzehnten bezahlbar sein und die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Metz forderte die Bundesregierung auf, einen verlässlichen Plan vorzulegen, der bezahlbares, saniertes und gesundes Wohnen für alle Menschen in Deutschland ermöglicht. Für ausreichend Planungssicherheit und Vorlaufzeit müsse schleunigst klar sein, welche Nicht-Wohngebäude bis 2030 von den Mindesteffizienzstandards betroffen sind und wie die Energieeinsparung im Wohngebäudesektor bis 2030 erzielt werden sollen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte mit einem 10-Punkte-Plan eine klimapolitisch wirksame und sozial gerechte Umsetzung der EU-Richtlinie. Irmela Colaco, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim BUND, nannte den Beschluss „einen wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in Europa“. „Wir erwarten einen gesetzlich verbindlichen Fahrplan für die energetische Modernisierung von Gebäuden, angefangen bei den energetisch schlechtesten Immobilien“, sagte Colaco.

Die Gebäude-Allianz, ein breites Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden zeige mit ihrem 10-Punkte-Plan Wege zur Umsetzung der europäischen Vorgaben. Bis zum 31. Dezember 2025 muss der Entwurf eines nationalen Sanierungsfahrplans an die EU-Kommission gesandt werden.

Der 10-Punkte-Maßnahmenplan der Gebäude-Allianz steht im Internet bereit.

Freitag, 12.04.2024, 15:21 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wärme - EU-Gebäuderichtlinie soll Klimaschutz befördern
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Wärme
EU-Gebäuderichtlinie soll Klimaschutz befördern
Die EU-Staaten haben die Gebäuderichtlinie endgültig verabschiedet. Sie soll den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig senken. Bis 2050 will die EU keine Klimagase mehr ausstoßen.
Derzeit sind Gebäude für mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. Nach der am 12. April vom EU-Ministerrat verabschiedeten Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen bis 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein. Ausgehend von 2020 soll der Energieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent verringert werden. Für bestehende Gebäude sind entgegen früherer EU-Pläne jedoch keine strengeren Mindeststandards im Gesetz verankert.

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass bis 2030 mindestens 16 Prozent und bis 2033 mindestens 26 Prozent aller Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz saniert werden. Sofern technisch und wirtschaftlich möglich, sind die Mitgliedstaaten angehalten, bis 2030 schrittweise Solaranlagen an öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden und allen Neubauten installieren zu lassen.

Darüber hinaus ist ein Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- beziehungsweise Kälteerzeugung bis 2040 vorgesehen. Ab 2025 dürfen eigenständige, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. In den kommenden Tagen wird die Richtlinie im EU-Amtsblatt nach ihrer Unterzeichnung veröffentlicht. Allerdings haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht zu übernehmen.

Energieeffizienz setzt Klimaschutz kostengünstig um

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erwartet von der Umsetzung der Richtlinie positive Signale, um den immer massiver werdenden Sanierungsstau endlich aufzulösen, sagte Vorstand Christian Noll. Dringend sei, dass die Bundesregierung jetzt umgehend Maßnahmen für eine ambitionierte Umsetzung ergreife.

Aktuell habe die Sanierungsrate in Deutschland mit nur 0,7 Prozent einen neuen Tiefpunkt erreicht. Noll sieht die Bundesregierung hier in der Verantwortung: „Bauministerin Geywitz hat immer wieder angekündigt, öffentliche Gebäude, Schulen und Rathäuser vorrangig zu sanieren“, erinnerte er. Insgesamt gelte es, endlich Konsequenzen aus den letzten Energiepreisschocks zu ziehen, so Noll. Selbst einfach zu hebende Energieeinsparmöglichkeiten blieben in vielen Gebäuden seit Jahrzehnten immer noch ungenutzt.

Die Novelle legt jedoch allein für sogenannte Nichtwohngebäude, wie etwa Schulen, Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäude erstmals konkrete Mindesteffizienzstandards fest. Noll hält auch für Wohngebäude ein ambitioniertes Vorgehen für dringend notwendig: „Statt Planungssicherheit gibt es weiterhin massive Verunsicherungen bei der Förderung“, kritisierte er. Sozial schlechter gestellte Gruppen, die häufig in schlecht sanierten Gebäuden leben und besonders unter hohen Energiekosten leiden, dürften nicht aus den Augen verloren werden, so Noll.

Umweltorganisationen verlangen schärfere Regeln

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte von Bundesregierung die sofortige Umsetzung der neuen EU-Richtlinie und einen verbindlichen Plan zur klimazielkompatiblen Gebäudesanierung. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kritisierte: „Sowohl Klimaschutzminister Habeck als auch Bauministerin Geywitz haben in den Verhandlungen zur neuen EU-Gebäuderichtlinie dafür gesorgt, dass es gebäudescharfe Vorgaben zur Sanierung von Wohngebäuden nicht in den finalen Beschluss geschafft haben.“

Gerade Ein- und Zweifamilienhäuser müssten aber dringend saniert werden, wenn die Energiekosten in den kommenden Jahrzehnten bezahlbar sein und die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Metz forderte die Bundesregierung auf, einen verlässlichen Plan vorzulegen, der bezahlbares, saniertes und gesundes Wohnen für alle Menschen in Deutschland ermöglicht. Für ausreichend Planungssicherheit und Vorlaufzeit müsse schleunigst klar sein, welche Nicht-Wohngebäude bis 2030 von den Mindesteffizienzstandards betroffen sind und wie die Energieeinsparung im Wohngebäudesektor bis 2030 erzielt werden sollen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte mit einem 10-Punkte-Plan eine klimapolitisch wirksame und sozial gerechte Umsetzung der EU-Richtlinie. Irmela Colaco, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim BUND, nannte den Beschluss „einen wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in Europa“. „Wir erwarten einen gesetzlich verbindlichen Fahrplan für die energetische Modernisierung von Gebäuden, angefangen bei den energetisch schlechtesten Immobilien“, sagte Colaco.

Die Gebäude-Allianz, ein breites Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden zeige mit ihrem 10-Punkte-Plan Wege zur Umsetzung der europäischen Vorgaben. Bis zum 31. Dezember 2025 muss der Entwurf eines nationalen Sanierungsfahrplans an die EU-Kommission gesandt werden.

Der 10-Punkte-Maßnahmenplan der Gebäude-Allianz steht im Internet bereit.

Freitag, 12.04.2024, 15:21 Uhr
Susanne Harmsen

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