Deutscher Bundestag. Quelle: photothek / Thomas Imo
Der Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Die Koalition will damit Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieprojekte beschleunigen.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 26. Juni das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie beschleunigen. Parallel haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein Naturinfrastruktur-Gesetz als Ergänzung zur Beschleunigung der technischen Infrastruktur verständigt. Es soll Anfang Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz stellt wesentliche Verkehrs- und Energieinfrastrukturvorhaben in das „überragende öffentliche Interesse“. Damit erhalten diese Projekte bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht.
Außerdem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinheitlicht, Doppelprüfungen reduziert und einzelne Umweltprüfungen vereinfacht werden. Die Neuregelungen gelten auch für Infrastrukturprojekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.
Naturinfrastruktur-Gesetz als Ergänzung
Nach Angaben von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) soll das geplante Naturinfrastruktur-Gesetz Eingriffe in die Natur schneller und gezielter ausgleichen sowie Naturschutzmaßnahmen beschleunigen. Dazu sollen besonders wertvolle Flächen der natürlichen Infrastruktur definiert werden.
Schneider erklärte, eine intakte Natur sei eine entscheidende Infrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft. Aktiver Naturschutz trage beispielsweise dazu bei, die Wasserversorgung von Haushalten und Unternehmen langfristig zu sichern.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wies den Vorwurf zurück, das Gesetz schwäche Umweltstandards. Nach seinen Angaben werden keine Standards abgesenkt. Vielmehr solle der Schutz von Arten stärker auf den Erhalt von Populationen statt Einzelexemplaren ausgerichtet und so eine bessere Balance zwischen Infrastrukturprojekten und Naturschutz geschaffen werden.
AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten das Gesetz ab. Die Grünen kritisierten, die Koalition schwäche unter dem Vorwand der Beschleunigung Umwelt- und Beteiligungsrechte. Die Linke bezweifelte, dass die Neuregelungen tatsächlich zu schnelleren Verfahren führen, und warnte vor einer Einschränkung des Naturschutzes.
Diese Kritik teilen viele Umweltverbände. In einer gemeinsamen Stellungnahme werfen sie der Bundesregierung vor, Natur-, Klima- und Umweltschutz zugunsten einer schnelleren Umsetzung von Infrastrukturprojekten abzuwerten. Unterzeichner sind der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und der World Wide Fund For Nature (WWF).
Die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“, die stärkere Nutzung von Ersatzzahlungen anstelle von Realkompensation, Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Wegfall einzelner Verfahrensschritte senkten demnach Umweltstandards.
Gleichstellung von Ersatzzahlungen und Realkompensation
Aus der Energiewirtschaft kommt dagegen überwiegend Zustimmung. Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte Kerstin Andreae, die Ausweitung des Gesetzes auf Energievorhaben sei ein wichtiger Schritt, um den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze zu beschleunigen. Die Hauptgeschäftsführerin bewertete die Gleichstellung von Ersatzzahlungen und Realkompensation im Naturschutzrecht für Energieinfrastruktur als positiv.
Auch die Einführung einer Stichtagsregelung in Planfeststellungsverfahren könne beschleunigend wirken. „Nach Einschätzung des BDEW fehlen jedoch weiterhin Erleichterungen bei Umweltprüfungen für den Ersatzneubau bestehender Stromnetze“, schränkte Andreae ein.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte das Ziel beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nach Auffassung des Verbandes braucht der Ausbau der Infrastruktur jedoch langfristig verlässliche politische Rahmenbedingungen, Investitionssicherheit und strategische Planung über mehrere Legislaturperioden hinweg. Das auf zehn Jahre angelegte Sondervermögen Infrastruktur sei dafür ein wichtiger Baustein.
Montag, 29.06.2026, 11:30 Uhr
Susanne Harmsen
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