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Der Bund erleichtert mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz Genehmigungen für Energievorhaben. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende ordnet Chancen und Risiken daraus ein.
Mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz (InfZuG) ändert die Bundesregierung die naturschutzrechtlichen Vorgaben für Infrastrukturvorhaben. Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und betrifft unter anderem Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie deren Nebenanlagen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 26.
Freitag, 24.07.2026, 12:11 Uhr
Susanne Harmsen
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