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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Millionengrüße aus der Postkutschen-Zeit
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Millionengrüße aus der Postkutschen-Zeit

Behäbige öffentlich-rechtliche Energieausschreibungen passen nicht in den Hochpreismarkt. Zumindest jene mit Fixpreis nicht. Wer es dennoch wagt, dem kann es gehen wie Uelzen.
„Im November '21 hatten wir bei unseren privatrechtlichen Ausschreibungen noch zwei Stunden lange Bindefristen der Lieferanten an ihre Angebote“, berichtet E&M Clemens Graf von Wedel, Gründer und Chef des Energiebeschaffungs- und Datenmanagementportals Enportal. Doch die Strom- und Gaspreisrallye und die beispiellos schwankenden Notierungen im Großhandel, mit denen Bieter kalkulieren, um sich nach dem Zuschlag spiegelbildlich einzudecken, hat die Bindefristen auf bis zu fünf Minuten gedrückt. Andernfalls verlangen die Bieter Risikoaufschläge; die Sache wird wesentlich teurer als ohnehin schon.

Davon kann die öffentliche Hand nur träumen: Die EU-Richtlinie 2014/24/EU verlangt von ihr, „Lieferungen“ ab 215.000 Euro EU-weit „offen“ auszuschreiben, heißt mit freiem Zugang aller Bietwilligen. Der Betrag ist bei einem Jahresbedarf an Strom oder Gas von Amtsstuben, Schulen oder Klärwerken schnell zusammen. Und die deutsche Vergabeverordnung (VgV) fordert schon für die Zeit zwischen Aufruf und letztem Gebot mindestens 15 Tage. Der Auftraggeber darf sich nach dem Zuschlag noch mal 15 Tage mit der Information darüber Zeit lassen.

Davon gibt es zwar Ausnahmen („äußerst dringliche Gründe, die der Auftraggeber nicht vorhersehen konnte“; „besondere Dringlichkeit“), nicht aber von der Option, nach weiteren zwei Wochen vor die Vergabekammer zu ziehen. Das Strom-Frontjahr 2023 kostete am 15. Juni 245 Euro pro MWh, 15 Tage später 312 und am 14. Juli schließlich 373 Euro − bei 52 % Differenz macht das jede Kalkulation des Bieters hinfällig.

„Die langen Verfahrensfristen sind das große Problem der öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen“, sagt Graf von Wedel, „sie stammen aus dem Postkutschenzeitalter.“ Enportal habe jene, die Festpreisgebote enthalten, abgeschafft und überarbeitet gerade insoweit sein Portal. „Und nur noch in etwa 20 Prozent unserer privatrechtlichen Ausschreibungen sehen wir Festpreise, der Rest sind Formeln, die sich auf verschiedene Börsenpreise beziehen.“

Viele Unternehmen, die öffentlich ausschreiben müssten, wählten die privatrechtlichen Ausschreibungen, um überhaupt Marktpreise und marktübliche Konditionen sicherzustellen. Diese „Zwickmühle“ gilt es laut Wedel zu verhindern. Es solle das große Ziel des Bundes sein, öffentlich-rechtliche Ausschreibungen an den volatilen Energiemarkt anzupassen, „um Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern und Kommunen die gleichen Chancen wie der Industrie zu geben, Energie zu bestmöglichen Preisen zu beschaffen“. In Kombinationen mit den privatrechtlichen Konditionen von heute müsse auch der öffentliche Sektor umdenken und neue Beschaffungsstrategien anwenden, wie zum Beispiel das Ausschreiben von Tranchenformeln.
 
Clemens Graf von Wedel
Quelle: Enportal

Wie ein Millionenschaden zustande kam

Wer dagegen weitermacht wie immer, dem könne wie der niedersächsischen Region Uelzen/Lüchow-Dannenberg ein Millionenschaden entstehen. Im Juli 2021 wollte die Gebäudemanagement-AöR den Zuschlag für den Strombedarf der Stadt und der beiden Kreise den Stadtwerken Uelzen („Mycity“) geben. Wohl erstmals in der Geschichte der VgV signalisierte das Stadtwerk dann, dass es den Vertrag gar nicht mehr haben wolle. Das lehnte die Gebäudemanagement-AöR als vergaberechtlich „unmöglich“ ab. Flugs zog der Versorger vor die Vergabekammer − das hatte aufschiebende Wirkung. Erst elf Tage vor dem geplanten Lieferbeginn an Neujahr 2022 kam die Kammer zum Schluss, die Ausschreibung sei sauber gelaufen. Da war das Stadtwerk aber aus seiner Bindefrist draußen. Es führt ins Feld, es sei zu lange mit dem Zuschlag hingehalten worden.

Die Gebäudemanagement-AöR wiederholte die Ausschreibung und traf erst auf überhaupt keinen Bieter und dann im März auf einen, dem sie den Zuschlag für 20 Ct/kWh geben musste − gut das Dreifache des seinerzeitigen Gebots von Mycity. Die Differenz von 3,5 Mio. Euro, auf die die AöR kommt, will sie sich jetzt vom Stadtwerk als Schadenersatz zurückholen.

Eine Niederlage vor Gericht wäre ein Schlag für Mycity: 2020 machte die GmbH 1,2 Mio. Gewinn und hatte 4,2 Mio. Euro Gewinnrücklagen, so der jüngste veröffentlichte Geschäftsbericht. Stadtpressesprecherin Ute Krüger schreibt E&M zurück: „Der Sachverhalt wird voraussichtlich durch ein Gericht geklärt.“ Das interkommunale Verhältnis, beteuert sie für den Gesellschafter beider Kontrahenten, sei nicht belastet. Ausschreibungen allerdings seien aktuell „für einen längeren Zeitraum nicht möglich“.
 
Andreas Seegers
Quelle: Ispex

Ispex: Lange Fristen waren schon immer Thema

Auch Wettbewerber Ispex hält den langen Zeitraum zwischen der Information über das Ausschreibungsergebnis und dem Zuschlag für „problematisch“. Andreas Seegers, Vorstand für das Beratungsgeschäft mit der öffentlichen Hand und mit Großkunden, sagt E&M aber mit Bezug auf gut 20 Jahre Energiewettbewerb: „Das war schon immer ein Thema, auch vor dem Drama am Großhandelsmarkt.“

Seegers' Haus Ispex führt Strom- und Gasausschreibungen nach VgV weiter durch, nutzt aber dazu seit Jahren Preisformeln: „Bei Strom werten wir den Lastgang aus und geben dann eine passende Formel mit einer bestimmten Verteilung von Base und Peak vor.“ Der Ausschreiber erhält 1:1 aktuelle Großhandelspreise, das Änderungsrisiko ist vom Bieter auf ihn übergegangen. Geboten wird dann nur noch um die Höhe des Dienstleistungsaufschlags, mit dem der Bieter seine Kosten und seine Marge abdeckt. Seegers' Gedanke dahinter: „EVU können ihre Dienstleistungsentgelte länger stabil halten.“

Eine Flucht von öffentlichen in privatrechtliche Ausschreibungen oder freihändige Vergaben hält Seegers im Gegensatz zu Graf von Wedel für riskant. Die Körperschaft solle dies wenigstens vorher juristisch prüfen, rät er.
Ispex betreut derzeit eine zweistellige Zahl an EU-Ausschreibungen für Strom und Gas, und zwar nicht nur auf der eigenen Plattform. Nach Seegers' Erfahrung kommen „einige“ zum Abschluss, „viele“ müssen aber in eine zweite Runde. Der Grund: „Einen nennenswerten Wettbewerb sehen wir derzeit gar nicht mehr. Die meisten EVU haben ihre Vertriebsaktivitäten eingestellt. Das ist aber ein Problem des Marktes insgesamt.“ Vor der Rallye habe es regelmäßig fünf bis zehn Bieter gegeben. Während die Ausschreiber früher die Anforderungen an die EVU relativ frei formulieren konnten, müssten sie heute oft einem einzigen Bieter entgegenkommen. Laut dem Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) gibt es sogar „Überlegungen, die Kunden in die Hinterlegung von Liquiditäten an der Börse miteinzubeziehen“.

Seegers rät der öffentlichen Hand, die Ausschreibungsbedingungen an die aktuelle Marktlage anzupassen. So solle man etwa die Mengentoleranzbänder „deutlich“ enger fassen oder „gegebenenfalls“ die Zahlungsbedingungen ändern.
Der Manager ist skeptisch, ob Brüssel „zeitnah“ das Vergaberecht bei Energie ändern wird. Weder der Städtetag noch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben dazu eine Position oder gar eine Datenbasis, ergaben Nachfragen von E&M. 

Die Bundesregierung „prüft allgemein die weitere Vereinfachung und Beschleunigung des Vergaberechts“, heißt es aus dem Wirtschaftsressort. Die E-Vergabe sei „grundsätzliche Pflicht“. Das zweiwöchige Warten dagegen, ob jemand vor Gericht zieht, sei „erprobt und bewährt“ und „ein sehr wichtiges Rechtsschutzelement“. Die Zahl der Verfahren sei ohnehin „sehr gering“.

Freitag, 5.08.2022, 09:15 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Millionengrüße aus der Postkutschen-Zeit
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
Millionengrüße aus der Postkutschen-Zeit
Behäbige öffentlich-rechtliche Energieausschreibungen passen nicht in den Hochpreismarkt. Zumindest jene mit Fixpreis nicht. Wer es dennoch wagt, dem kann es gehen wie Uelzen.
„Im November '21 hatten wir bei unseren privatrechtlichen Ausschreibungen noch zwei Stunden lange Bindefristen der Lieferanten an ihre Angebote“, berichtet E&M Clemens Graf von Wedel, Gründer und Chef des Energiebeschaffungs- und Datenmanagementportals Enportal. Doch die Strom- und Gaspreisrallye und die beispiellos schwankenden Notierungen im Großhandel, mit denen Bieter kalkulieren, um sich nach dem Zuschlag spiegelbildlich einzudecken, hat die Bindefristen auf bis zu fünf Minuten gedrückt. Andernfalls verlangen die Bieter Risikoaufschläge; die Sache wird wesentlich teurer als ohnehin schon.

Davon kann die öffentliche Hand nur träumen: Die EU-Richtlinie 2014/24/EU verlangt von ihr, „Lieferungen“ ab 215.000 Euro EU-weit „offen“ auszuschreiben, heißt mit freiem Zugang aller Bietwilligen. Der Betrag ist bei einem Jahresbedarf an Strom oder Gas von Amtsstuben, Schulen oder Klärwerken schnell zusammen. Und die deutsche Vergabeverordnung (VgV) fordert schon für die Zeit zwischen Aufruf und letztem Gebot mindestens 15 Tage. Der Auftraggeber darf sich nach dem Zuschlag noch mal 15 Tage mit der Information darüber Zeit lassen.

Davon gibt es zwar Ausnahmen („äußerst dringliche Gründe, die der Auftraggeber nicht vorhersehen konnte“; „besondere Dringlichkeit“), nicht aber von der Option, nach weiteren zwei Wochen vor die Vergabekammer zu ziehen. Das Strom-Frontjahr 2023 kostete am 15. Juni 245 Euro pro MWh, 15 Tage später 312 und am 14. Juli schließlich 373 Euro − bei 52 % Differenz macht das jede Kalkulation des Bieters hinfällig.

„Die langen Verfahrensfristen sind das große Problem der öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen“, sagt Graf von Wedel, „sie stammen aus dem Postkutschenzeitalter.“ Enportal habe jene, die Festpreisgebote enthalten, abgeschafft und überarbeitet gerade insoweit sein Portal. „Und nur noch in etwa 20 Prozent unserer privatrechtlichen Ausschreibungen sehen wir Festpreise, der Rest sind Formeln, die sich auf verschiedene Börsenpreise beziehen.“

Viele Unternehmen, die öffentlich ausschreiben müssten, wählten die privatrechtlichen Ausschreibungen, um überhaupt Marktpreise und marktübliche Konditionen sicherzustellen. Diese „Zwickmühle“ gilt es laut Wedel zu verhindern. Es solle das große Ziel des Bundes sein, öffentlich-rechtliche Ausschreibungen an den volatilen Energiemarkt anzupassen, „um Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern und Kommunen die gleichen Chancen wie der Industrie zu geben, Energie zu bestmöglichen Preisen zu beschaffen“. In Kombinationen mit den privatrechtlichen Konditionen von heute müsse auch der öffentliche Sektor umdenken und neue Beschaffungsstrategien anwenden, wie zum Beispiel das Ausschreiben von Tranchenformeln.
 
Clemens Graf von Wedel
Quelle: Enportal

Wie ein Millionenschaden zustande kam

Wer dagegen weitermacht wie immer, dem könne wie der niedersächsischen Region Uelzen/Lüchow-Dannenberg ein Millionenschaden entstehen. Im Juli 2021 wollte die Gebäudemanagement-AöR den Zuschlag für den Strombedarf der Stadt und der beiden Kreise den Stadtwerken Uelzen („Mycity“) geben. Wohl erstmals in der Geschichte der VgV signalisierte das Stadtwerk dann, dass es den Vertrag gar nicht mehr haben wolle. Das lehnte die Gebäudemanagement-AöR als vergaberechtlich „unmöglich“ ab. Flugs zog der Versorger vor die Vergabekammer − das hatte aufschiebende Wirkung. Erst elf Tage vor dem geplanten Lieferbeginn an Neujahr 2022 kam die Kammer zum Schluss, die Ausschreibung sei sauber gelaufen. Da war das Stadtwerk aber aus seiner Bindefrist draußen. Es führt ins Feld, es sei zu lange mit dem Zuschlag hingehalten worden.

Die Gebäudemanagement-AöR wiederholte die Ausschreibung und traf erst auf überhaupt keinen Bieter und dann im März auf einen, dem sie den Zuschlag für 20 Ct/kWh geben musste − gut das Dreifache des seinerzeitigen Gebots von Mycity. Die Differenz von 3,5 Mio. Euro, auf die die AöR kommt, will sie sich jetzt vom Stadtwerk als Schadenersatz zurückholen.

Eine Niederlage vor Gericht wäre ein Schlag für Mycity: 2020 machte die GmbH 1,2 Mio. Gewinn und hatte 4,2 Mio. Euro Gewinnrücklagen, so der jüngste veröffentlichte Geschäftsbericht. Stadtpressesprecherin Ute Krüger schreibt E&M zurück: „Der Sachverhalt wird voraussichtlich durch ein Gericht geklärt.“ Das interkommunale Verhältnis, beteuert sie für den Gesellschafter beider Kontrahenten, sei nicht belastet. Ausschreibungen allerdings seien aktuell „für einen längeren Zeitraum nicht möglich“.
 
Andreas Seegers
Quelle: Ispex

Ispex: Lange Fristen waren schon immer Thema

Auch Wettbewerber Ispex hält den langen Zeitraum zwischen der Information über das Ausschreibungsergebnis und dem Zuschlag für „problematisch“. Andreas Seegers, Vorstand für das Beratungsgeschäft mit der öffentlichen Hand und mit Großkunden, sagt E&M aber mit Bezug auf gut 20 Jahre Energiewettbewerb: „Das war schon immer ein Thema, auch vor dem Drama am Großhandelsmarkt.“

Seegers' Haus Ispex führt Strom- und Gasausschreibungen nach VgV weiter durch, nutzt aber dazu seit Jahren Preisformeln: „Bei Strom werten wir den Lastgang aus und geben dann eine passende Formel mit einer bestimmten Verteilung von Base und Peak vor.“ Der Ausschreiber erhält 1:1 aktuelle Großhandelspreise, das Änderungsrisiko ist vom Bieter auf ihn übergegangen. Geboten wird dann nur noch um die Höhe des Dienstleistungsaufschlags, mit dem der Bieter seine Kosten und seine Marge abdeckt. Seegers' Gedanke dahinter: „EVU können ihre Dienstleistungsentgelte länger stabil halten.“

Eine Flucht von öffentlichen in privatrechtliche Ausschreibungen oder freihändige Vergaben hält Seegers im Gegensatz zu Graf von Wedel für riskant. Die Körperschaft solle dies wenigstens vorher juristisch prüfen, rät er.
Ispex betreut derzeit eine zweistellige Zahl an EU-Ausschreibungen für Strom und Gas, und zwar nicht nur auf der eigenen Plattform. Nach Seegers' Erfahrung kommen „einige“ zum Abschluss, „viele“ müssen aber in eine zweite Runde. Der Grund: „Einen nennenswerten Wettbewerb sehen wir derzeit gar nicht mehr. Die meisten EVU haben ihre Vertriebsaktivitäten eingestellt. Das ist aber ein Problem des Marktes insgesamt.“ Vor der Rallye habe es regelmäßig fünf bis zehn Bieter gegeben. Während die Ausschreiber früher die Anforderungen an die EVU relativ frei formulieren konnten, müssten sie heute oft einem einzigen Bieter entgegenkommen. Laut dem Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) gibt es sogar „Überlegungen, die Kunden in die Hinterlegung von Liquiditäten an der Börse miteinzubeziehen“.

Seegers rät der öffentlichen Hand, die Ausschreibungsbedingungen an die aktuelle Marktlage anzupassen. So solle man etwa die Mengentoleranzbänder „deutlich“ enger fassen oder „gegebenenfalls“ die Zahlungsbedingungen ändern.
Der Manager ist skeptisch, ob Brüssel „zeitnah“ das Vergaberecht bei Energie ändern wird. Weder der Städtetag noch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben dazu eine Position oder gar eine Datenbasis, ergaben Nachfragen von E&M. 

Die Bundesregierung „prüft allgemein die weitere Vereinfachung und Beschleunigung des Vergaberechts“, heißt es aus dem Wirtschaftsressort. Die E-Vergabe sei „grundsätzliche Pflicht“. Das zweiwöchige Warten dagegen, ob jemand vor Gericht zieht, sei „erprobt und bewährt“ und „ein sehr wichtiges Rechtsschutzelement“. Die Zahl der Verfahren sei ohnehin „sehr gering“.

Freitag, 5.08.2022, 09:15 Uhr
Georg Eble

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