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Energie & Management > Politik - Digitalisierungsgesetz im März im Bundestag
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Digitalisierungsgesetz im März im Bundestag

Nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) soll die gesetzliche Grundlage für den Neustart des Smart Meter Rollouts im Mai 2023 gelegt sein.
Nachdem der Entwurf des Gesetzes für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende am 11. Januar dieses Jahres vom Kabinett verabschiedet wurde, soll sich nun zunächst der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. März damit beschäftigen. Am 16. März werde sich dann voraussichtlich die erste Lesung im Bundestag anschließen, sagte Jury von Allesch im Rahmen der Tagung Zukünftige Stromnetze in Berlin. Der Jurist aus dem Referat Digitalisierung der Energiewende des BMWK betonte, es handle sich um einen „indikativen Zeitplan“ – mit einem Anhörungstermin am 29. März und den abschließenden Lesungen in der zweiten April-Hälfte. Letztlich visiere das Ministerium den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit der Bundesratssitzung am 12. Mai 2023 an.

Von Allesch erläuterte eine Reihe von Regelungen, mit denen eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Smart Meter Rollouts erreicht und Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Dies seien die Leitlinien, die letztlich zum Gesetzentwurf geführt hätten.

Besonders hervor hob er die verbesserte Datenkommunikation, mit der ein erhöhter Systemnutzen generiert werden soll. Denn bisher reiche die Datengrundlage der Netzbetreiber nicht aus, um bis 2030 ein richtiges Smart Grid aufzubauen. Die Datengrundlage sei auch für eine effizientere Netzplanung notwendig. „Andererseits sollen auf der Basis der Daten dynamische Tarife entwickelt werden“, so Allesch.

Lösungen für eichrechtliche Fragen sind in Arbeit

Künftig sollen standardmäßig viertelstundenscharf Verbrauchs-, Erzeugungs- und Netzzustandsdaten versendet werden. Vor diesem Hintergrund gebe es ein wachsendes Datenschutzbedürfnis, dem mit dem Gesetzentwurf Rechnung getragen worden sei. Hier setzen einige Konkretisierungen an, die der BMWK-Referent als die wahrscheinlich wesentlichsten Änderungen zwischen dem Referentenentwurf vom Dezember und dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf bezeichnete. Konkret gab es eine Präzisierung der Vorgaben zur Anonymisierung und Pseudonymisierung, inspiriert von der Datenschutzgrundverordnung. Damit einher ging eine Präzisierung der Verwendungszwecke, damit die Daten nicht willkürlich erhoben und verschickt werden. Mit dem wachsenden Datenaufkommen sei auch die Notwendigkeit immer deutlicher geworden, die bisher relativ vagen Vorgaben hinsichtlich der Speicherfristen anzupassen, so Allesch.

Insgesamt kam aus der Energiewirtschaft viel Lob für den Gesetzentwurf. Im Zuge der Verabschiedung im Bundeskabinett wurde allerdings doch vereinzelt Kritik laut. So hatte beispielsweise Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW bemängelt, es sei die Chance verpasst worden, zu einer deutlichen Vereinfachung des Messtellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften zu kommen.

Auch in seinem Vortrag bei der Netz-Tagung in Berlin griff von Allesch das Thema Eichrecht auf, nachdem aus dem Auditorium der Hinweis gekommen war, dass ein agiler Smart Meter Rollout, wie er vom Gesetz vorgesehen ist, stark von der Kooperation der 16 Landes-Eichbehörden abhängig ist, etwa wenn neue Anwendungsfälle über Software-Updates auf die Geräte kommen. Hier bestehe die Gefahr eines „Show Stoppers“.

„Wir schauen uns das Thema verstärkt an“, versicherte der BMWK-Referent. Man arbeite an einer Lösung. Vor allem Verfahrensgründe seien dafür verantwortlich, warum das Thema nicht mit dem Gesetzentwurf adressiert wurde. Doch von Allesch zeigte sich optimistisch: „Wir schauen es uns an und werden sicherlich zeitnahe Lösungen dazu präsentieren können.“

Donnerstag, 26.01.2023, 16:57 Uhr
Fritz Wilhelm
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Digitalisierungsgesetz im März im Bundestag
Nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) soll die gesetzliche Grundlage für den Neustart des Smart Meter Rollouts im Mai 2023 gelegt sein.
Nachdem der Entwurf des Gesetzes für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende am 11. Januar dieses Jahres vom Kabinett verabschiedet wurde, soll sich nun zunächst der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. März damit beschäftigen. Am 16. März werde sich dann voraussichtlich die erste Lesung im Bundestag anschließen, sagte Jury von Allesch im Rahmen der Tagung Zukünftige Stromnetze in Berlin. Der Jurist aus dem Referat Digitalisierung der Energiewende des BMWK betonte, es handle sich um einen „indikativen Zeitplan“ – mit einem Anhörungstermin am 29. März und den abschließenden Lesungen in der zweiten April-Hälfte. Letztlich visiere das Ministerium den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit der Bundesratssitzung am 12. Mai 2023 an.

Von Allesch erläuterte eine Reihe von Regelungen, mit denen eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Smart Meter Rollouts erreicht und Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Dies seien die Leitlinien, die letztlich zum Gesetzentwurf geführt hätten.

Besonders hervor hob er die verbesserte Datenkommunikation, mit der ein erhöhter Systemnutzen generiert werden soll. Denn bisher reiche die Datengrundlage der Netzbetreiber nicht aus, um bis 2030 ein richtiges Smart Grid aufzubauen. Die Datengrundlage sei auch für eine effizientere Netzplanung notwendig. „Andererseits sollen auf der Basis der Daten dynamische Tarife entwickelt werden“, so Allesch.

Lösungen für eichrechtliche Fragen sind in Arbeit

Künftig sollen standardmäßig viertelstundenscharf Verbrauchs-, Erzeugungs- und Netzzustandsdaten versendet werden. Vor diesem Hintergrund gebe es ein wachsendes Datenschutzbedürfnis, dem mit dem Gesetzentwurf Rechnung getragen worden sei. Hier setzen einige Konkretisierungen an, die der BMWK-Referent als die wahrscheinlich wesentlichsten Änderungen zwischen dem Referentenentwurf vom Dezember und dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf bezeichnete. Konkret gab es eine Präzisierung der Vorgaben zur Anonymisierung und Pseudonymisierung, inspiriert von der Datenschutzgrundverordnung. Damit einher ging eine Präzisierung der Verwendungszwecke, damit die Daten nicht willkürlich erhoben und verschickt werden. Mit dem wachsenden Datenaufkommen sei auch die Notwendigkeit immer deutlicher geworden, die bisher relativ vagen Vorgaben hinsichtlich der Speicherfristen anzupassen, so Allesch.

Insgesamt kam aus der Energiewirtschaft viel Lob für den Gesetzentwurf. Im Zuge der Verabschiedung im Bundeskabinett wurde allerdings doch vereinzelt Kritik laut. So hatte beispielsweise Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW bemängelt, es sei die Chance verpasst worden, zu einer deutlichen Vereinfachung des Messtellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften zu kommen.

Auch in seinem Vortrag bei der Netz-Tagung in Berlin griff von Allesch das Thema Eichrecht auf, nachdem aus dem Auditorium der Hinweis gekommen war, dass ein agiler Smart Meter Rollout, wie er vom Gesetz vorgesehen ist, stark von der Kooperation der 16 Landes-Eichbehörden abhängig ist, etwa wenn neue Anwendungsfälle über Software-Updates auf die Geräte kommen. Hier bestehe die Gefahr eines „Show Stoppers“.

„Wir schauen uns das Thema verstärkt an“, versicherte der BMWK-Referent. Man arbeite an einer Lösung. Vor allem Verfahrensgründe seien dafür verantwortlich, warum das Thema nicht mit dem Gesetzentwurf adressiert wurde. Doch von Allesch zeigte sich optimistisch: „Wir schauen es uns an und werden sicherlich zeitnahe Lösungen dazu präsentieren können.“

Donnerstag, 26.01.2023, 16:57 Uhr
Fritz Wilhelm

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