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Energie & Management > Windkraft Onshore - Klage gegen Millionenprojekt der Stadtwerke Münster
Quelle: Pixabay / Simon
Windkraft Onshore

Klage gegen Millionenprojekt der Stadtwerke Münster

Es kommt neue Arbeit auf das Oberverwaltungsgericht Münster zu. Eine Initiative klagt gegen Pläne der Stadtwerke Münster, in einer Nachbarkommune einen großen Windpark zu errichten.
Die Stadtwerke Münster schwirren bei ihren Erneuerbaren-Projekten bekanntlich ins Umland aus, um die Stromerzeugung emissionsfrei zu bekommen. Ein aussichtsreiches Vorhaben in der Nachbargemeinde Nottuln hat nun einen Dämpfer erhalten. Es liegt eine Klage gegen den geplanten Windpark vor, der Investitionen von nahezu 100 Millionen Euro auslösen würde.

An das Oberverwaltungsgericht Münster wenden sich in diesem Fall rund zwei Dutzend Menschen, die teils auch der Initiative „Windsinn-Nottuln“ angehören. Die am OVG Münster zu behandelnde Klage ist gegen den Kreis Coesfeld gerichtet. Interessant ist, dass die Gegner des Projekts bereits in einem frühen Stadium eingreifen. Sie beklagen einen positiven Vorbescheid für den Windpark „Nottuln-Stockum“, den die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde den Stadtwerken im Frühjahr 2025 erteilt hatte.

Kompletter Genehmigungsantrag soll in diesem Jahr kommen

Münsters Energieversorger will im Westen Nottulns laut Projektinternetseite „bis zu sieben“ Windenergieanlagen modernen Typs und mit einer Gesamthöhe von jeweils 260 Metern errichten. Hier gibt es einen Widerspruch zu den Windkraft-Gegnern, die in ihrer Kampagne von acht Turbinen sprechen. Die Anlagen könnten nach Angaben der Stadtwerke ab 2028 etwa 30.000 Haushalte der Region mit Ökostrom versorgen.

Nach dem positiven Vorbescheid will der Versorger noch 2026 die Unterlagen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einreichen. Daraufhin müsste der Kreis eine endgültige Entscheidung über das Vorhaben fällen. Die Stadtwerke Münster erklären auf Anfrage dieser Redaktion, die Klage „zur Kenntnis“ genommen zu haben.

Der Versorger muss sich allerdings schon vor einem möglichen Verhandlungstermin am OVG auf eine Begegnung mit den Klagenden einstellen. Die Initiative „Windsinn-Nottuln“ hat am 20. Januar eine Online-Petition gegen das Projekt geschlossen, bei der sie mehr als 1.700 Unterschriften gesammelt haben will.

Initiative will Petition am 27. Januar in Münster übergeben

Diese Liste will sie nach eigenen Angaben am 27. Januar am Sitz der Stadtwerke überreichen, wenn der neue Aufsichtsrat der Westfalen zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Die Petition richtet sich zugleich an die Stadtwerke sowie den Landrat des Kreises Coesfeld, den Bürgermeister und den Gemeinderat von Nottuln.

Die Gegner möchten das Projekt komplett stoppen und Anlagen am liebsten grundsätzlich nur zwei Kilometer an die Wohnbebauung heranreichen lassen. Zusätzlich zu Petition und Klage ist die Initiative mit einem offenen Brief an den Stadtwerke-Aufsichtsrat herangetreten. Dieser beinhaltet laut Medienberichten das Angebot zum Dialog und zugleich die Aufforderung an die Stadtwerke, ihre Energiepläne nicht in Umlandkommunen zu verwirklichen. Der Versorger prüfe das Schreiben aktuell, so die Sprecherin der Stadtwerke.

Die Gegner verweisen in ihrer Klage auch darauf, dass das vorgesehene Gebiet außerhalb des 2025 verabschiedeten Regionalplans für das Münsterland liege. Das ist formell richtig und hat auch damit zu tun, dass die Stadtwerke ihr Vorhaben an die Gemeinde zu einem Zeitpunkt herangetragen hatten, als der Flächennutzungsplan aufgehoben war und damit Windkraftplanungen im Außenbereich weitgehend möglich waren.

Ein Sprecher des beklagten Kreises Coesfeld bestätigte auf Anfrage, dass die Verwaltung über die Klage informiert sei. Darin bringen die Gegner vor, es hätte eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit geben müssen. Darauf erwidert der Kreis, es hätten keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorgelegen, die eine Vorprüfung im Rahmen des Vorbescheidverfahrens erforderlich gemacht hätten.

Ob es tatsächlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben muss, kläre sich nach Einreichen aller Antragsunterlagen im vollständigen Genehmigungsverfahren, so der Sprecher des Kreises Coesfeld. Diese Unterlagen seien noch nicht eingereicht.

Dienstag, 20.01.2026, 17:37 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - Klage gegen Millionenprojekt der Stadtwerke Münster
Quelle: Pixabay / Simon
Windkraft Onshore
Klage gegen Millionenprojekt der Stadtwerke Münster
Es kommt neue Arbeit auf das Oberverwaltungsgericht Münster zu. Eine Initiative klagt gegen Pläne der Stadtwerke Münster, in einer Nachbarkommune einen großen Windpark zu errichten.
Die Stadtwerke Münster schwirren bei ihren Erneuerbaren-Projekten bekanntlich ins Umland aus, um die Stromerzeugung emissionsfrei zu bekommen. Ein aussichtsreiches Vorhaben in der Nachbargemeinde Nottuln hat nun einen Dämpfer erhalten. Es liegt eine Klage gegen den geplanten Windpark vor, der Investitionen von nahezu 100 Millionen Euro auslösen würde.

An das Oberverwaltungsgericht Münster wenden sich in diesem Fall rund zwei Dutzend Menschen, die teils auch der Initiative „Windsinn-Nottuln“ angehören. Die am OVG Münster zu behandelnde Klage ist gegen den Kreis Coesfeld gerichtet. Interessant ist, dass die Gegner des Projekts bereits in einem frühen Stadium eingreifen. Sie beklagen einen positiven Vorbescheid für den Windpark „Nottuln-Stockum“, den die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde den Stadtwerken im Frühjahr 2025 erteilt hatte.

Kompletter Genehmigungsantrag soll in diesem Jahr kommen

Münsters Energieversorger will im Westen Nottulns laut Projektinternetseite „bis zu sieben“ Windenergieanlagen modernen Typs und mit einer Gesamthöhe von jeweils 260 Metern errichten. Hier gibt es einen Widerspruch zu den Windkraft-Gegnern, die in ihrer Kampagne von acht Turbinen sprechen. Die Anlagen könnten nach Angaben der Stadtwerke ab 2028 etwa 30.000 Haushalte der Region mit Ökostrom versorgen.

Nach dem positiven Vorbescheid will der Versorger noch 2026 die Unterlagen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einreichen. Daraufhin müsste der Kreis eine endgültige Entscheidung über das Vorhaben fällen. Die Stadtwerke Münster erklären auf Anfrage dieser Redaktion, die Klage „zur Kenntnis“ genommen zu haben.

Der Versorger muss sich allerdings schon vor einem möglichen Verhandlungstermin am OVG auf eine Begegnung mit den Klagenden einstellen. Die Initiative „Windsinn-Nottuln“ hat am 20. Januar eine Online-Petition gegen das Projekt geschlossen, bei der sie mehr als 1.700 Unterschriften gesammelt haben will.

Initiative will Petition am 27. Januar in Münster übergeben

Diese Liste will sie nach eigenen Angaben am 27. Januar am Sitz der Stadtwerke überreichen, wenn der neue Aufsichtsrat der Westfalen zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Die Petition richtet sich zugleich an die Stadtwerke sowie den Landrat des Kreises Coesfeld, den Bürgermeister und den Gemeinderat von Nottuln.

Die Gegner möchten das Projekt komplett stoppen und Anlagen am liebsten grundsätzlich nur zwei Kilometer an die Wohnbebauung heranreichen lassen. Zusätzlich zu Petition und Klage ist die Initiative mit einem offenen Brief an den Stadtwerke-Aufsichtsrat herangetreten. Dieser beinhaltet laut Medienberichten das Angebot zum Dialog und zugleich die Aufforderung an die Stadtwerke, ihre Energiepläne nicht in Umlandkommunen zu verwirklichen. Der Versorger prüfe das Schreiben aktuell, so die Sprecherin der Stadtwerke.

Die Gegner verweisen in ihrer Klage auch darauf, dass das vorgesehene Gebiet außerhalb des 2025 verabschiedeten Regionalplans für das Münsterland liege. Das ist formell richtig und hat auch damit zu tun, dass die Stadtwerke ihr Vorhaben an die Gemeinde zu einem Zeitpunkt herangetragen hatten, als der Flächennutzungsplan aufgehoben war und damit Windkraftplanungen im Außenbereich weitgehend möglich waren.

Ein Sprecher des beklagten Kreises Coesfeld bestätigte auf Anfrage, dass die Verwaltung über die Klage informiert sei. Darin bringen die Gegner vor, es hätte eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit geben müssen. Darauf erwidert der Kreis, es hätten keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorgelegen, die eine Vorprüfung im Rahmen des Vorbescheidverfahrens erforderlich gemacht hätten.

Ob es tatsächlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben muss, kläre sich nach Einreichen aller Antragsunterlagen im vollständigen Genehmigungsverfahren, so der Sprecher des Kreises Coesfeld. Diese Unterlagen seien noch nicht eingereicht.

Dienstag, 20.01.2026, 17:37 Uhr
Volker Stephan

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