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Die vom Bundesgerichtshof Ende Juli für unwirksam erklärte Preisänderungsregelung in Gassonderverträgen von RWE ist möglicherweise bald auch in Grundversorgungsverträgen nicht mehr haltbar.
„Erhebliche Sprengkraft“ vermutet Rechtsanwalt Jost Eder in einer noch für dieses Jahr zu erwartenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Sie könnte zu einer Welle von Zahlungsrückforderungen an sämtliche Grundversorger für Strom und Gas führen, meint er.Die Luxemburger Richter, die im Frühjahr das BGH-Verfahren gegen die RWE-Klausel dadurch vorskizz
Donnerstag, 8.08.2013, 13:39 Uhr
Peter Focht
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