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Warum Verbraucher Preiserhöhungen ihres Versorgers aus den vergangenen Jahren möglicherweise anfechten können, erläutert Dr. Arne Glöckner*.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil gegenüber RWE am 21. März zwei wichtige rechtliche Fragen zu Preisanpassungsklauseln für Sonderkundenverträge in der Gas- und Stromversorgung geklärt und dabei die Transparenzanforderungen deutlich erhöht. Der EuGH hat erstens festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln auch der AGB-Kontrolle unterliegen, wenn sie die gesetzlichen
Freitag, 22.03.2013, 11:06 Uhr
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