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Viele Haushaltskunden in Deutschland können Preiserhöhungen ihres Versorgungsunternehmens aus den vergangenen Jahren möglicherweise anfechten.
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind die Preisanpassungsklauseln in sogenannten Sonderverträgen voraussichtlich unwirksam. Nach dem Urteil, das am 21. März in Luxemburg verkündet wurde, müssen solche Klauseln folgenden Kriterien genügen: „In dem Vertrag müssen der Anlass und der Modus der Änderung der Entgelte so transparent dargestellt werden, dass der Verbr
Donnerstag, 21.03.2013, 18:10 Uhr
Tom Weingärtner
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