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Energie & Management > Regulierung - Weiterhin Kritik an 14a-Festlegungsentwurf
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Weiterhin Kritik an 14a-Festlegungsentwurf

Die von der Bundesnetzagentur geplanten Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen stoßen beim VKU nicht auf ungeteilte Zustimmung.
Mit einer Reihe von Anpassungen nach einem ersten Konsultationsverfahren hat die Bundesnetzagentur im Juni dieses Jahres einen zweiten Regelungsvorschlag vorgelegt, wie künftig mit dem Netzanschluss steuerbarer Verbraucher umgegangen werden soll. Die Konsultationsphase hierzu endet am 27. Juli 2023.

Kurz vor Ablauf dieser Frist hat sich Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zu Wort gemeldet. Er betonte, der Verband begrüße die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen in das Stromnetz.
 
 
Die Möglichkeit der Netzbetreiber, den Strombezug der Verbraucher in Engpasssituationen kurzzeitig zu "dimmen", ist laut Liebing "sinnvoll, notwendig und dient der Netzstabilität". Auch die Signalwirkung von Preisanreizen, die zu einer Verlagerung des Verbrauchs in Niedriglastzeiten führen, hebt der VKU-Hauptgeschäftsführer hervor.

Die konkrete Ausgestaltung der Steuerungseingriffe sehen die Verantwortlichen des Verbands jedoch kritisch. Die Absicht, mögliche Steuereingriffe auf maximal zwei Stunden täglich und den Strombezug auf minimal 4,2 kW zu begrenzen, hält Liebing für zu "starr" und fordert mehr Flexibilität. Außerdem stellen ein begrenzter Steuerungsumfang und eine begrenzte Steuerungstiefe vor dem Hintergrund einer sofortigen Anschlusspflicht insgesamt gesehen den Nutzen des Instruments infrage, so der Verbandschef.

Auch die Umsetzungsfristen seien nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt. So verpflichte der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur die Netzbetreiber zur Vorlage eines Mustervertrags bis zum 1. Oktober 2024. Am 1. Januar 2024 solle die Regelung jedoch bereits in Kraft treten und eine Steuerung entsprechend möglich sein. "Das ist unlogisch und realitätsfern", betont Liebing. "Für einen erfolgreichen Start müssen massengeschäftstaugliche Standardvorgaben vor der Anwendung erarbeitet werden und nicht erst ein dreiviertel Jahr später."

Reduzierte Netzentgelte als Gegenleistung

Zudem hält der VKU die vorgesehene dreistufige Rabattierung der Netzentgelte der Kunden als Gegenleistung für die Steuereingriffe der Netzbetreiber für zu kompliziert und in der Abwicklung für zu aufwändig. Eine pauschale Netzentgelt-Rabattierung sei sinnvoller und ein besserer Anreiz für die Kunden.

Die Netzentgelte sind eines der Regelungselemente, welche die Bundesnetzagentur vorgesehen hat. Im Gegenzug zur netzorientierten Steuerung soll es eine Ermäßigung beim Netzentgelt geben. Verbraucher sollen demnach die Wahl zwischen zwei Optionen haben. Sie können entweder einen Netzbetreiber-individuellen, aber pauschalen Rabatt auf das Netzentgelt wählen, der sich auf 110 bis 190 Euro im Jahr beläuft. Damit ist die bundesweit einheitliche Pauschale aus dem ersten Festlegungsentwurf vom Tisch. Alternativ können sie sich für eine 60-prozentige Reduzierung des Arbeitspreises für Entnahme ohne Lastgangmessung entscheiden, den der jeweilige Netzbetreiber auf seinem Preisblatt ausweist.

Das wesentliche Regelungselement aus Sicht der Netzbetreiber ist ein netzwirksamer Leistungsbezug. Dies ist der Leistungsanteil, der in einer Viertelstunde durch die steuerbare Verbrauchseinheit über den Netzanschlusspunkt bezogen wird. Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hinter einem Anschluss werden die Mindestbezugsleistungen summiert und mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor multipliziert, um den Gesamtwert zu erhalten. Neben der Direktsteuerung ist es auch möglich, dass ein Energiemanagementsystem die gedeckelte Gesamtbezugsleistung sicherstellt. Den Verbrauchern bleibt dann überlassen, wie sie sich in diesem Rahmen hinter dem Netzanschlusspunkt selbst optimieren und ob sie für eine höhere Ladeleistung beispielsweise die Wärmepumpe drosseln.

Donnerstag, 27.07.2023, 17:00 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Regulierung - Weiterhin Kritik an 14a-Festlegungsentwurf
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung
Weiterhin Kritik an 14a-Festlegungsentwurf
Die von der Bundesnetzagentur geplanten Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen stoßen beim VKU nicht auf ungeteilte Zustimmung.
Mit einer Reihe von Anpassungen nach einem ersten Konsultationsverfahren hat die Bundesnetzagentur im Juni dieses Jahres einen zweiten Regelungsvorschlag vorgelegt, wie künftig mit dem Netzanschluss steuerbarer Verbraucher umgegangen werden soll. Die Konsultationsphase hierzu endet am 27. Juli 2023.

Kurz vor Ablauf dieser Frist hat sich Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zu Wort gemeldet. Er betonte, der Verband begrüße die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen in das Stromnetz.
 
 
Die Möglichkeit der Netzbetreiber, den Strombezug der Verbraucher in Engpasssituationen kurzzeitig zu "dimmen", ist laut Liebing "sinnvoll, notwendig und dient der Netzstabilität". Auch die Signalwirkung von Preisanreizen, die zu einer Verlagerung des Verbrauchs in Niedriglastzeiten führen, hebt der VKU-Hauptgeschäftsführer hervor.

Die konkrete Ausgestaltung der Steuerungseingriffe sehen die Verantwortlichen des Verbands jedoch kritisch. Die Absicht, mögliche Steuereingriffe auf maximal zwei Stunden täglich und den Strombezug auf minimal 4,2 kW zu begrenzen, hält Liebing für zu "starr" und fordert mehr Flexibilität. Außerdem stellen ein begrenzter Steuerungsumfang und eine begrenzte Steuerungstiefe vor dem Hintergrund einer sofortigen Anschlusspflicht insgesamt gesehen den Nutzen des Instruments infrage, so der Verbandschef.

Auch die Umsetzungsfristen seien nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt. So verpflichte der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur die Netzbetreiber zur Vorlage eines Mustervertrags bis zum 1. Oktober 2024. Am 1. Januar 2024 solle die Regelung jedoch bereits in Kraft treten und eine Steuerung entsprechend möglich sein. "Das ist unlogisch und realitätsfern", betont Liebing. "Für einen erfolgreichen Start müssen massengeschäftstaugliche Standardvorgaben vor der Anwendung erarbeitet werden und nicht erst ein dreiviertel Jahr später."

Reduzierte Netzentgelte als Gegenleistung

Zudem hält der VKU die vorgesehene dreistufige Rabattierung der Netzentgelte der Kunden als Gegenleistung für die Steuereingriffe der Netzbetreiber für zu kompliziert und in der Abwicklung für zu aufwändig. Eine pauschale Netzentgelt-Rabattierung sei sinnvoller und ein besserer Anreiz für die Kunden.

Die Netzentgelte sind eines der Regelungselemente, welche die Bundesnetzagentur vorgesehen hat. Im Gegenzug zur netzorientierten Steuerung soll es eine Ermäßigung beim Netzentgelt geben. Verbraucher sollen demnach die Wahl zwischen zwei Optionen haben. Sie können entweder einen Netzbetreiber-individuellen, aber pauschalen Rabatt auf das Netzentgelt wählen, der sich auf 110 bis 190 Euro im Jahr beläuft. Damit ist die bundesweit einheitliche Pauschale aus dem ersten Festlegungsentwurf vom Tisch. Alternativ können sie sich für eine 60-prozentige Reduzierung des Arbeitspreises für Entnahme ohne Lastgangmessung entscheiden, den der jeweilige Netzbetreiber auf seinem Preisblatt ausweist.

Das wesentliche Regelungselement aus Sicht der Netzbetreiber ist ein netzwirksamer Leistungsbezug. Dies ist der Leistungsanteil, der in einer Viertelstunde durch die steuerbare Verbrauchseinheit über den Netzanschlusspunkt bezogen wird. Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hinter einem Anschluss werden die Mindestbezugsleistungen summiert und mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor multipliziert, um den Gesamtwert zu erhalten. Neben der Direktsteuerung ist es auch möglich, dass ein Energiemanagementsystem die gedeckelte Gesamtbezugsleistung sicherstellt. Den Verbrauchern bleibt dann überlassen, wie sie sich in diesem Rahmen hinter dem Netzanschlusspunkt selbst optimieren und ob sie für eine höhere Ladeleistung beispielsweise die Wärmepumpe drosseln.

Donnerstag, 27.07.2023, 17:00 Uhr
Fritz Wilhelm

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