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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu einer speziellen Festlegung der Bundesnetzagentur zum Redispatch geurteilt.
Zwei Trianel-Gesellschaften hatten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen eine Festlegung der Bundesnetzagentur zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen geklagt. Sie sahen die festgesetzte Vergütung als zu gering und als rechtswidrig an, teilte die Anwaltskanzlei Raue mit. Dabei ging es zum einen um die Frage der Fixkostenvergütung und zum anderen um die Quotierung der Vergütung bei der Be
Montag, 17.08.2020, 16:08 Uhr
Stefan Sagmeister
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