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Energie & Management > Recht - Stadtwerke Heidenheim ziehen Klage gegen Forstbetrieb zurück
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Stadtwerke Heidenheim ziehen Klage gegen Forstbetrieb zurück

Die Stadtwerke Heidenheim ziehen ihre Verfügungsklage gegen „Forst BW“ zurück. Augenscheinlich will man es sich mit dem größten Frostbetrieb des Landes nicht verderben.
Das nennt man Sinneswandel. Wenige Tage ist es her, da wollten es sich die Stadtwerke Heidenheim partout nicht gefallen lassen, dass „Forst Baden-Württemberg“ (Forst BW) einen Strich durch ihre Windparkpläne gemacht hatte. Sieben Flächen im Staatswald hatte der Forstbetrieb im Herbst vergangenen Jahres für Projekte ausgeschrieben. Für alle hatten die Stadtwerke Angebote abgegeben, überall waren sie außen vor geblieben. Zu Unrecht, nach ihrer Auffassung. Sie sahen das „Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot“ verletzt und klagten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Die Stadtwerke wollten erreichen, dass es Forst BW untersagt wird, Gestattungsverträge mit anderen Bietern abzuschließen. Die Gerichtsentscheidung hätte Anfang Mai fallen sollen - hätte es sich das Energieunternehmen nicht plötzlich anders überlegt.

„Den Antrag wird die Stadtwerke AG heute zurückziehen“, teilte eine Unternehmenssprecherin am 29. April auf Anfrage der Redaktion mit. Die Erklärung für den Schritt erweckt den Anschein, als wolle man Süßholz raspeln: „Vielmehr wird im Sinne einer guten Zusammenarbeit für den erfolgreichen Ausbau erneuerbarer Energien das persönliche Gespräch mit dem Forst BW gesucht“, heißt es. Dabei hoffe man „auf einen offenen und konstruktiven Austausch über die künftigen Ausschreibungskriterien“. Und schließlich: „Damit soll der Blick nach vorne auf künftige und nicht auf das bereits abgeschlossene Verfahren gerichtet werden.“

Die Ausbaupläne der Stadtwerke sind ambitioniert. Bei der Ausschreibung hatten sie Windkraftanlagen mit einer Leistung von ingesamt rund 500 MW projektiert. Damit hätte sich die installierte Gesamtleistung der Stadtwerke-Tochter Hellenstein Solarwind mehr als vervierfacht.

Freitag, 29.04.2022, 16:01 Uhr
Manfred Fischer
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Stadtwerke Heidenheim ziehen Klage gegen Forstbetrieb zurück
Die Stadtwerke Heidenheim ziehen ihre Verfügungsklage gegen „Forst BW“ zurück. Augenscheinlich will man es sich mit dem größten Frostbetrieb des Landes nicht verderben.
Das nennt man Sinneswandel. Wenige Tage ist es her, da wollten es sich die Stadtwerke Heidenheim partout nicht gefallen lassen, dass „Forst Baden-Württemberg“ (Forst BW) einen Strich durch ihre Windparkpläne gemacht hatte. Sieben Flächen im Staatswald hatte der Forstbetrieb im Herbst vergangenen Jahres für Projekte ausgeschrieben. Für alle hatten die Stadtwerke Angebote abgegeben, überall waren sie außen vor geblieben. Zu Unrecht, nach ihrer Auffassung. Sie sahen das „Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot“ verletzt und klagten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Die Stadtwerke wollten erreichen, dass es Forst BW untersagt wird, Gestattungsverträge mit anderen Bietern abzuschließen. Die Gerichtsentscheidung hätte Anfang Mai fallen sollen - hätte es sich das Energieunternehmen nicht plötzlich anders überlegt.

„Den Antrag wird die Stadtwerke AG heute zurückziehen“, teilte eine Unternehmenssprecherin am 29. April auf Anfrage der Redaktion mit. Die Erklärung für den Schritt erweckt den Anschein, als wolle man Süßholz raspeln: „Vielmehr wird im Sinne einer guten Zusammenarbeit für den erfolgreichen Ausbau erneuerbarer Energien das persönliche Gespräch mit dem Forst BW gesucht“, heißt es. Dabei hoffe man „auf einen offenen und konstruktiven Austausch über die künftigen Ausschreibungskriterien“. Und schließlich: „Damit soll der Blick nach vorne auf künftige und nicht auf das bereits abgeschlossene Verfahren gerichtet werden.“

Die Ausbaupläne der Stadtwerke sind ambitioniert. Bei der Ausschreibung hatten sie Windkraftanlagen mit einer Leistung von ingesamt rund 500 MW projektiert. Damit hätte sich die installierte Gesamtleistung der Stadtwerke-Tochter Hellenstein Solarwind mehr als vervierfacht.

Freitag, 29.04.2022, 16:01 Uhr
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