E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stadtwerke - Stadtwerke-Chef sieht Mitnahmeeffekte bei Energiepreisbremse
Steffen Arta, Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich. Quelle: Stadtwerke Dreieich
Stadtwerke

Stadtwerke-Chef sieht Mitnahmeeffekte bei Energiepreisbremse

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich fordert eine Plausibilitätsprüfung für hohe Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 und eine bessere Ausstattung des Bundeskartellamts.
Steffen Arta findet es zwar richtig, dass der Staat Bürgerinnen und Bürger entlastet, die unverschuldet durch die Energiepreissteigerungen in finanzielle Not geraten. Daher hält er auch die Gesetze zu den Energiepreisbremsen grundsätzlich für berechtigt. Allerdings bezweifelt der Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich im Landkreis Offenbach (Hessen), dass deren Vollzug möglich sein wird. Die Bundesregierung habe das Bundeskartellamt mit der Aufgabe betraut zu kontrollieren, ob es bei Energielieferanten zu Mitnahmeeffekten komme.

„Das Amt hat meiner Ansicht nach eine Aufgabe übertragen bekommen, die es weder personell noch fachlich erfüllen wird“, so Arta. Die Behörde werde nicht in der Lage sein, flächendeckend schnell zu untersuchen, ob hochpreisige Tarife von Anbietern gerechtfertigt sind. „Dem Kartellamt ist von Seiten der Bundesregierung der Schwarze Peter zugeschoben worden“, beklagt der Stadtwerke-Chef aus der 42.000-Einwohner-Stadt südlich von Frankfurt.

Dreieich selbst in der Grundversorgung günstiger als der Deckel

Der Marktpreis der Stadtwerke Dreieich liegt laut einer Mitteilung des Versorgers bei Strom und Gas selbst in der Grundversorgung noch unter den nun geltenden Höchstbeträgen. „Wie die meisten Stadtwerke beschaffen wir Energie risikoarm in Tranchen und beginnen damit bereits einige Jahre im Voraus“, erläutert Arta. Natürlich sollten die Preise für die Kunden so günstig wie möglich sein. Er kenne noch etliche andere Anbieter, deren Preise im Januar 2023 wie bei den Stadtwerken Dreieich weiterhin unterhalb des staatlichen Deckels liegen.

Allerdings stellt sich den Stadtwerke-Chef die Frage, ob hochpreisige Tarife, die nun zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, noch einmal auf den Prüfstand kommen, oder erst bei weiteren Anpassungen der Missbrauchsparagraf zur Anwendung komme. „Letzteres wäre meiner Ansicht nach fatal, denn wir haben in Deutschland bei Strom für Haushaltskunden ab Januar in der Grundversorgung eine Spanne von rund 37 bis über 60 Cent pro Kilowattstunde“, so Arta. Eine solche Preisdifferenz lasse sich bei einer seriösen Beschaffungspolitik nicht mit der derzeitigen Marktentwicklung erklären. Die Gesetze erlauben lediglich die Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten. Dieser Tatbestand müsste dem Kartellamt gegenüber nachgewiesen werden, fordert Arta.

„Die aktuelle Regelung der Preisaufsicht in den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen funktioniert nicht“, betont Arta und beklagt, die „Schwarzen Schafe der Branche“ könnten sich derzeit „die Taschen vollmachen“. Darauf habe er schon im November in einem offenen Brief an die Bundesegierung hingewiesen. Außerdem verhindere die gesetzliche Regelung bei festgestelltem Missbrauch lediglich, dass ein Versorger einen Anspruch auf Staatsgelder geltend machen könne. Daher müsse der Staat, zum Teil aufgrund ungerechtfertigter Preise, trotzdem mehrere Milliarden Euro pro Monat aufbringen. Aus seiner Sicht wäre es wesentlich besser, die staatlichen Ausgleichszahlungen in die Beschleunigung der Energiewende zu stecken und die Verbraucher für nachhaltiges Energiesparen zu belohnen.

Deshalb müssten nach seiner Überzeugung zumindest auffallend hohe Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 auf Plausibilität geprüft werden.

Dienstag, 20.12.2022, 12:57 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Stadtwerke - Stadtwerke-Chef sieht Mitnahmeeffekte bei Energiepreisbremse
Steffen Arta, Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich. Quelle: Stadtwerke Dreieich
Stadtwerke
Stadtwerke-Chef sieht Mitnahmeeffekte bei Energiepreisbremse
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich fordert eine Plausibilitätsprüfung für hohe Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 und eine bessere Ausstattung des Bundeskartellamts.
Steffen Arta findet es zwar richtig, dass der Staat Bürgerinnen und Bürger entlastet, die unverschuldet durch die Energiepreissteigerungen in finanzielle Not geraten. Daher hält er auch die Gesetze zu den Energiepreisbremsen grundsätzlich für berechtigt. Allerdings bezweifelt der Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich im Landkreis Offenbach (Hessen), dass deren Vollzug möglich sein wird. Die Bundesregierung habe das Bundeskartellamt mit der Aufgabe betraut zu kontrollieren, ob es bei Energielieferanten zu Mitnahmeeffekten komme.

„Das Amt hat meiner Ansicht nach eine Aufgabe übertragen bekommen, die es weder personell noch fachlich erfüllen wird“, so Arta. Die Behörde werde nicht in der Lage sein, flächendeckend schnell zu untersuchen, ob hochpreisige Tarife von Anbietern gerechtfertigt sind. „Dem Kartellamt ist von Seiten der Bundesregierung der Schwarze Peter zugeschoben worden“, beklagt der Stadtwerke-Chef aus der 42.000-Einwohner-Stadt südlich von Frankfurt.

Dreieich selbst in der Grundversorgung günstiger als der Deckel

Der Marktpreis der Stadtwerke Dreieich liegt laut einer Mitteilung des Versorgers bei Strom und Gas selbst in der Grundversorgung noch unter den nun geltenden Höchstbeträgen. „Wie die meisten Stadtwerke beschaffen wir Energie risikoarm in Tranchen und beginnen damit bereits einige Jahre im Voraus“, erläutert Arta. Natürlich sollten die Preise für die Kunden so günstig wie möglich sein. Er kenne noch etliche andere Anbieter, deren Preise im Januar 2023 wie bei den Stadtwerken Dreieich weiterhin unterhalb des staatlichen Deckels liegen.

Allerdings stellt sich den Stadtwerke-Chef die Frage, ob hochpreisige Tarife, die nun zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, noch einmal auf den Prüfstand kommen, oder erst bei weiteren Anpassungen der Missbrauchsparagraf zur Anwendung komme. „Letzteres wäre meiner Ansicht nach fatal, denn wir haben in Deutschland bei Strom für Haushaltskunden ab Januar in der Grundversorgung eine Spanne von rund 37 bis über 60 Cent pro Kilowattstunde“, so Arta. Eine solche Preisdifferenz lasse sich bei einer seriösen Beschaffungspolitik nicht mit der derzeitigen Marktentwicklung erklären. Die Gesetze erlauben lediglich die Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten. Dieser Tatbestand müsste dem Kartellamt gegenüber nachgewiesen werden, fordert Arta.

„Die aktuelle Regelung der Preisaufsicht in den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen funktioniert nicht“, betont Arta und beklagt, die „Schwarzen Schafe der Branche“ könnten sich derzeit „die Taschen vollmachen“. Darauf habe er schon im November in einem offenen Brief an die Bundesegierung hingewiesen. Außerdem verhindere die gesetzliche Regelung bei festgestelltem Missbrauch lediglich, dass ein Versorger einen Anspruch auf Staatsgelder geltend machen könne. Daher müsse der Staat, zum Teil aufgrund ungerechtfertigter Preise, trotzdem mehrere Milliarden Euro pro Monat aufbringen. Aus seiner Sicht wäre es wesentlich besser, die staatlichen Ausgleichszahlungen in die Beschleunigung der Energiewende zu stecken und die Verbraucher für nachhaltiges Energiesparen zu belohnen.

Deshalb müssten nach seiner Überzeugung zumindest auffallend hohe Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 auf Plausibilität geprüft werden.

Dienstag, 20.12.2022, 12:57 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.