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Energie & Management > Politik - Kritik an Erlösabschöpfung trotz Nachbesserungen
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Kritik an Erlösabschöpfung trotz Nachbesserungen

Die Ampelkoalition hat sich auf Präzisierungen am Gesetz zur Strompreisbremse geeinigt. Verschiedene Energieverbände begrüßen dies, verweisen aber auf weiter bestehende Kritikpunkte.
Am 15. Januar soll der Bundestag abschließend über die Energiepreisbremsen abstimmen. Nach zahlreichen Einwänden der Energiewirtschaft sind einzelne Passagen der Strompreisbremse nachgebessert worden. Ein Hauptkritikpunkt bleibe das unklare Ende der Erlösabschöpfung bei Stromerzeugern. „Die drohende Verlängerung über Mitte 2023 hinaus sorgt für enorme Unsicherheit und erschwert Investitionen in Deutschland – und das, während die USA gleichzeitig ein gigantisches Investitionsprogramm in Klimaschutz auflegen“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Immerhin sei zumindest die Anlagenrefinanzierung gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich verbessert worden, wertete Busch. „Durch die Anpassung von Bezugswerten und den Abschluss von PPA können die Ausschreibungsgebote niedrig bleiben und Projekte weiterhin finanziert werden“, hofft er. Der geplante Mindestwert von 8 Cent/kWh plus des Sicherheitszuschlags von einem Cent/kWh sei für die Refinanzierung von Neuanlagen deutlich angemessener als noch im Gesetzentwurf vorgesehen.

Zu wenig Bewerber um PV- und Windausschreibungen

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte, dass die Bundesnetzagentur den Höchstwert bei Ausschreibungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen um 25 % anzuheben. „Das ist ein wichtiges Signal, auch wenn es den Kostenanstieg in den Projekten nicht voll abbildet“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Dieses Instrument müsse nach Beschluss des Gesetzes schnell genutzt werden, appellierte er zugleich.
 
 
Die Ausschreibungen des letzten Halbjahrs hatten zu wenige Teilnehmer, weil die Energiepreiskrise auch auf die Kosten für Solarmodule und Windkraftbauteile durchschlägt und daher zum festgelegten Höchstwert der Auktion nicht genug Projekte lukrativ erschienen. Vom verbesserten Höchstwert erhofft sich Albers „eine starke Motivation für die Beteiligung an der ersten Ausschreibung für die Windenergie an Land in 2023 teilzunehmen und somit das Startsignal für eine Zubauwelle zu geben“.

Erlösabschöpfung blockiert Investitionen

Die Abschöpfung von Erlösen kritisierte der BWE dagegen weiter als zu komplex. Hier werde juristisch dünnes Eis betreten. Das Instrument zur Strompreisbremse setzt den Wettbewerb aus, verursacht enorme bürokratische Aufwände bei den Energieversorgern und ist unnötig teuer. Die Erlösabschöpfung habe bereits für ein Zurückhalten von Investitionen gesorgt. Begrüßenswert sei immerhin, „dass die Bezugswerte bei den Erneuerbaren angehoben wurden und sich neue Anlagen nun wieder – wie marktüblich – durch PPA-Verträge so absichern lassen, dass Finanzierungen funktionieren“, sagte Albers.

Der Energieversorger Lichtblick prüft weiterhin, gegen die Erlösabschöpfung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, da sie eine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ sei. Auch Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, hält die geplante „Überschusserlösabschöpfung“ für die Stromerzeugung aus Biogasanlagen „für eine politische Fehlentscheidung“. Sie stehe dem erklärten Ziel der Bundesregierung, durch Investitionen in neue erneuerbare Erzeugungsanlagen für eine höhere Energiesicherheit zu sorgen, diametral entgegen und „führt im Ergebnis zu einem massiven Vertrauensverlust in politisch konsistentes Handeln bei Erzeugern von und Investoren in erneuerbare Energietechnologien“, so Hochi.

Gleichwohl hätten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit den Änderungen des Gesetzentwurfes ein wichtiges Signal an die Biogasbranche gesendet und eine weitere Verschärfung der Energiemangellage verhindert. Wesentliche Vorschläge unseres Verbandes, wie die Umstellung der Bagatellgrenze von 1 MW installierter Leistung bei Biogasanlagen auf 1 MW Bemessungsleistung und die Erhöhung des Sicherheitszuschlages für Biogasanlagen von 7,5 Cent/kWh auf 9,0 Cent/kWh, wurden von den Parlamentariern nach fachlicher Prüfung berücksichtigt, begrüßte Hochi.

Mittwoch, 14.12.2022, 16:35 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Shutterstock / canadastock
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Kritik an Erlösabschöpfung trotz Nachbesserungen
Die Ampelkoalition hat sich auf Präzisierungen am Gesetz zur Strompreisbremse geeinigt. Verschiedene Energieverbände begrüßen dies, verweisen aber auf weiter bestehende Kritikpunkte.
Am 15. Januar soll der Bundestag abschließend über die Energiepreisbremsen abstimmen. Nach zahlreichen Einwänden der Energiewirtschaft sind einzelne Passagen der Strompreisbremse nachgebessert worden. Ein Hauptkritikpunkt bleibe das unklare Ende der Erlösabschöpfung bei Stromerzeugern. „Die drohende Verlängerung über Mitte 2023 hinaus sorgt für enorme Unsicherheit und erschwert Investitionen in Deutschland – und das, während die USA gleichzeitig ein gigantisches Investitionsprogramm in Klimaschutz auflegen“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Immerhin sei zumindest die Anlagenrefinanzierung gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich verbessert worden, wertete Busch. „Durch die Anpassung von Bezugswerten und den Abschluss von PPA können die Ausschreibungsgebote niedrig bleiben und Projekte weiterhin finanziert werden“, hofft er. Der geplante Mindestwert von 8 Cent/kWh plus des Sicherheitszuschlags von einem Cent/kWh sei für die Refinanzierung von Neuanlagen deutlich angemessener als noch im Gesetzentwurf vorgesehen.

Zu wenig Bewerber um PV- und Windausschreibungen

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte, dass die Bundesnetzagentur den Höchstwert bei Ausschreibungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen um 25 % anzuheben. „Das ist ein wichtiges Signal, auch wenn es den Kostenanstieg in den Projekten nicht voll abbildet“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Dieses Instrument müsse nach Beschluss des Gesetzes schnell genutzt werden, appellierte er zugleich.
 
 
Die Ausschreibungen des letzten Halbjahrs hatten zu wenige Teilnehmer, weil die Energiepreiskrise auch auf die Kosten für Solarmodule und Windkraftbauteile durchschlägt und daher zum festgelegten Höchstwert der Auktion nicht genug Projekte lukrativ erschienen. Vom verbesserten Höchstwert erhofft sich Albers „eine starke Motivation für die Beteiligung an der ersten Ausschreibung für die Windenergie an Land in 2023 teilzunehmen und somit das Startsignal für eine Zubauwelle zu geben“.

Erlösabschöpfung blockiert Investitionen

Die Abschöpfung von Erlösen kritisierte der BWE dagegen weiter als zu komplex. Hier werde juristisch dünnes Eis betreten. Das Instrument zur Strompreisbremse setzt den Wettbewerb aus, verursacht enorme bürokratische Aufwände bei den Energieversorgern und ist unnötig teuer. Die Erlösabschöpfung habe bereits für ein Zurückhalten von Investitionen gesorgt. Begrüßenswert sei immerhin, „dass die Bezugswerte bei den Erneuerbaren angehoben wurden und sich neue Anlagen nun wieder – wie marktüblich – durch PPA-Verträge so absichern lassen, dass Finanzierungen funktionieren“, sagte Albers.

Der Energieversorger Lichtblick prüft weiterhin, gegen die Erlösabschöpfung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, da sie eine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ sei. Auch Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, hält die geplante „Überschusserlösabschöpfung“ für die Stromerzeugung aus Biogasanlagen „für eine politische Fehlentscheidung“. Sie stehe dem erklärten Ziel der Bundesregierung, durch Investitionen in neue erneuerbare Erzeugungsanlagen für eine höhere Energiesicherheit zu sorgen, diametral entgegen und „führt im Ergebnis zu einem massiven Vertrauensverlust in politisch konsistentes Handeln bei Erzeugern von und Investoren in erneuerbare Energietechnologien“, so Hochi.

Gleichwohl hätten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit den Änderungen des Gesetzentwurfes ein wichtiges Signal an die Biogasbranche gesendet und eine weitere Verschärfung der Energiemangellage verhindert. Wesentliche Vorschläge unseres Verbandes, wie die Umstellung der Bagatellgrenze von 1 MW installierter Leistung bei Biogasanlagen auf 1 MW Bemessungsleistung und die Erhöhung des Sicherheitszuschlages für Biogasanlagen von 7,5 Cent/kWh auf 9,0 Cent/kWh, wurden von den Parlamentariern nach fachlicher Prüfung berücksichtigt, begrüßte Hochi.

Mittwoch, 14.12.2022, 16:35 Uhr
Susanne Harmsen

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