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Energie & Management > Strom - Preiserhöhungen: Verbraucherschützer wollen Verbund verklagen
Quelle: Fotolia / galaxy67
Strom

Preiserhöhungen: Verbraucherschützer wollen Verbund verklagen

Der Verbraucherschutzverein erachtet das Vorgehen des Stromkonzerns als gesetzwidrig. Dieser bestreitet die Vorwürfe und verweist auf rechtliche Vorgaben sowie auf einen Härtefallfonds.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), eine private Konsumentenschutz-Organisation mit Sitz in Wien (Österreich), will die vom Stromkonzern Verbund am 16. Januar angekündigten Preiserhöhungen für Bestandskunden vor Gericht bekämpfen. In einer Aussendung bezeichnete VSV-Obmann Peter Kolba das Vorgehen der Verbund AG als mutmaßlich gesetzwidrig. Faktisch erhöhe das Unternehmen den Arbeitspreis je kWh in der Grundversorgung, die laut dem Elektrizitätsrecht allen Kunden offensteht, "um über 80 Prozent." Eine rechtskonforme Begründung dafür biete der Verbund jedoch nicht an.

Stattdessen berufe er sich lediglich auf das Elektritzitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Doch würden weder in den Lieferverträgen noch in der Mitteilung hinsichtlich der Preisänderung "die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan wird." Daher werde der VSV Klage erheben.

Seitens des Verbunds hieß es auf Anfrage, die Preiserhöhung richte sich nach den auf dem ElWOG basierenden unternehmenseigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese verpflichteten dazu, "Preisänderungen nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Die Preisänderung ist somit natürlich gesetzeskonform." Sei der VSV anderer Ansicht, stehe ihm selbstverständlich der Rechtsweg offen. Für den Verbund habe die sichere Stromversorgung seiner mehr als 500.000 Bestandskunden oberste Priorität. Deshalb beschaffe das Unternehmen Strom "über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren im Voraus, um möglichst stabile Endkundenpreise anbieten zu können."

Auch würden die seit 2021 um über 400 Prozent gestiegenen Großhandelspreise für elektrische Energie "lediglich im unbedingt notwendigen Umfang" an die Endkunden weitergegeben. Um besonders betroffenen Kunden zu helfen, habe der Verbund zudem einen "Härtefallfonds" geschaffen, der mit zehn Millionen Euro dotiert sei.

Dienstag, 17.01.2023, 16:04 Uhr
Klaus Fischer
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Preiserhöhungen: Verbraucherschützer wollen Verbund verklagen
Der Verbraucherschutzverein erachtet das Vorgehen des Stromkonzerns als gesetzwidrig. Dieser bestreitet die Vorwürfe und verweist auf rechtliche Vorgaben sowie auf einen Härtefallfonds.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), eine private Konsumentenschutz-Organisation mit Sitz in Wien (Österreich), will die vom Stromkonzern Verbund am 16. Januar angekündigten Preiserhöhungen für Bestandskunden vor Gericht bekämpfen. In einer Aussendung bezeichnete VSV-Obmann Peter Kolba das Vorgehen der Verbund AG als mutmaßlich gesetzwidrig. Faktisch erhöhe das Unternehmen den Arbeitspreis je kWh in der Grundversorgung, die laut dem Elektrizitätsrecht allen Kunden offensteht, "um über 80 Prozent." Eine rechtskonforme Begründung dafür biete der Verbund jedoch nicht an.

Stattdessen berufe er sich lediglich auf das Elektritzitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Doch würden weder in den Lieferverträgen noch in der Mitteilung hinsichtlich der Preisänderung "die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan wird." Daher werde der VSV Klage erheben.

Seitens des Verbunds hieß es auf Anfrage, die Preiserhöhung richte sich nach den auf dem ElWOG basierenden unternehmenseigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese verpflichteten dazu, "Preisänderungen nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Die Preisänderung ist somit natürlich gesetzeskonform." Sei der VSV anderer Ansicht, stehe ihm selbstverständlich der Rechtsweg offen. Für den Verbund habe die sichere Stromversorgung seiner mehr als 500.000 Bestandskunden oberste Priorität. Deshalb beschaffe das Unternehmen Strom "über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren im Voraus, um möglichst stabile Endkundenpreise anbieten zu können."

Auch würden die seit 2021 um über 400 Prozent gestiegenen Großhandelspreise für elektrische Energie "lediglich im unbedingt notwendigen Umfang" an die Endkunden weitergegeben. Um besonders betroffenen Kunden zu helfen, habe der Verbund zudem einen "Härtefallfonds" geschaffen, der mit zehn Millionen Euro dotiert sei.

Dienstag, 17.01.2023, 16:04 Uhr
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