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Energie & Management > Österreich - Preiserhöhung: Salzburg AG riskiert Klage
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Preiserhöhung: Salzburg AG riskiert Klage

Der Streit mit der Arbeiterkammer über die Strompreiserhöhung vom Januar wird wohl gerichtlich geklärt. Kundenendlastungen und Rechtsunklarheiten belasten die Bilanzen 2022 und 2023.
Im Streit mit der Arbeiterkammer (AK) über die Legitimität der Strompreiserhöhung vom 1. Januar strebt die Salzburg AG eine gerichtliche Klärung an. Das berichtete der Vorsitzende des Aufsichtsrats des Unternehmens, der Salzburger Landeshauptmann (Ministerpräsident) Wilfried Haslauer (Österreichische Volkspartei, konservativ), nach der Sitzung des Gremiums am 7. März.

Haslauer erläuterte, laut einem am 27. Februar präsentierten Gutachten im Auftrag der AK Salzburg habe die Salzburg AG die Erhöhung nicht ausreichend transparent und daher rechtswidrig kommuniziert. Daher sei diese unwirksam. Dem widerspreche indessen ein externes Gutachten im Auftrag des Unternehmens "diametral". Jurist Haslauer: "Wahrscheinlich kann man das bei aller Freundschaft nur in einem Gerichtsverfahren klären." Die Alternative besteht ihm zufolge in entsprechenden Klarstellungen seitens des Bundesgesetzgebers. Doch ob diese rückwirkend möglich sind, ist laut Haslauer zweifelhaft. Daher bleibe wohl kein Ausweg als ein rechtskräftiges Gerichtsurteil: "Entweder lässt die AK ihre Vorwürfe fallen oder sie sucht eine rechtliche Klärung." Eine Vereinbarung zwischen der Salzburg AG und der AK in der Causa ergebe keinen Sinn: "Es könnte trotzdem jeder Kunde klagen. Die AK hat ja kein Vertretungsmonopol", erläuterte Haslauer.

Der Salzburger AK-Präsident Peter Eder zeigte sich in einer Aussendung "massiv enttäuscht". Er habe sich ein "Machtwort" Haslauers erwartet. Stattdessen richte dieser der AK nun aus, "dass man 'in aller Freundschaft' den Klageweg beschreiten will." Eder bezweifelt die Existenz des Rechtsgutachtens im Auftrag der Salzburg AG, das allenfalls "in Rekordzeit aus dem Hut gezaubert" hätte werden können. Offenbar handle es sich nur um eine "Rechtsmeinung". Verständnis zeigte Eder "dafür, dass die Salzburg AG Rechtssicherheit will. Dem Unternehmen stehen die Türen für Gespräche weiter offen." Letzten Endes laufe aber alles auf eine Klage der AK gegen die Preiserhöhung hinaus.

Verbund-Urteil bedeutungslos

Keine Auswirkungen auf die Salzburg AG hat laut Haslauer das Urteil des Handelsgerichts Wien gegen den Stromkonzern Verbund. Wie berichtet, untersagt ihm dieses auch rückwirkend die Verwendung einer Klausel in den bis zum November 2022 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denen zufolge Preiserhöhungen in Abhängigkeit von der Entwicklung im börslichen Stromgroßhandel möglich waren. Laut dem Urteil warb der Verbund damit, den Kunden Strom aus eigenen Wasserkraftwerken zu liefern. Für deren Gestehungskosten seien die Börsenpreise jedoch irrelevant.

Die Salzburg AG betonte in einer Aussendung, sie habe nie ähnliche Werbebotschaften verwendet wie der Verbund. Ihre gesamte Eigenerzeugung decke rechnerisch rund 50 Prozent der an Kunden verkauften Menge ab, die Eigenerzeugung mit Wasserkraftwerken nur ein Drittel.

Der Vorstandschef der Salzburg AG, Michael Baminger, betonte, sobald das Unternehmen "einen Millimeter Spielraum" zur Entlastung der Kunden habe, "werden wir keine Sekunde zögern, ihn zu nutzen." Konkret bedeutet dies: Voraussichtlich im April wird für Kunden mit Elektrospeicherheizungen und Direktheizungen der Tarif "Stromwärme OK 2023" eingeführt. Dieser bringt den etwa 30.000 Begünstigten eine Preissenkung um rund 20 Prozent. Schon in den vergangenen Monaten habe die Salzburg AG Maßnahmen zur Entlastung der Kunden gesetzt, etwa jeweils 100 "Freistromtage" für Gewerbebetriebe und Landwirte, konstatierte Baminger. Auch verzichte sie auf die mit 1. April geplante Erhöhung ihrer Gaspreise.

Dies alles dürfte sich freilich in der Bilanz des Unternehmens niederschlagen, ebenso wie die künftige Rückstellung für den voraussichtlichen Rechtsstreit mit der AK. Hinzu kommt laut Bamiger ein Gutachten, das die Rechtswirksamkeit einer Preiserhöhung aus dem Jahr 2021 infrage stellt. Somit kann auch für das Geschäftsjahr 2022 ein "deutlicher Gewinnrückgang" gegenüber 2021 nicht ausgeschlossen werden. Die diesbezügliche Bilanz wird Bamiger zufolge nicht vor der Wahl zum Landesparlament (Landtag) am 23. April vorliegen: "Der Jahresabschluss 2022 ist wahrscheinlich der komplizierteste, den Salzburg AG jemals gelegt hat. Und er basiert wahrscheinlich auf dem kompliziertesten Energiewirtschaftsjahr nach dem Zweiten Weltkrieg."

Unterdessen steht eine personelle Veränderung im Vorstand des Unternehmens an. Per 1. Januar 2024 verlässt Brigitte Bach die Salzburg AG und übernimmt die Geschäftsführung des Austrian Institute of Technology (AIT), wo sie bereits von 1999 bis 2018 gearbeitet hatte. Über ihre Nachfolge wird laut Aufsichtsratschef Haslauer noch vor dem Sommer nach einer Ausschreibung entschieden.

Mittwoch, 8.03.2023, 09:21 Uhr
Klaus Fischer
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Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
Preiserhöhung: Salzburg AG riskiert Klage
Der Streit mit der Arbeiterkammer über die Strompreiserhöhung vom Januar wird wohl gerichtlich geklärt. Kundenendlastungen und Rechtsunklarheiten belasten die Bilanzen 2022 und 2023.
Im Streit mit der Arbeiterkammer (AK) über die Legitimität der Strompreiserhöhung vom 1. Januar strebt die Salzburg AG eine gerichtliche Klärung an. Das berichtete der Vorsitzende des Aufsichtsrats des Unternehmens, der Salzburger Landeshauptmann (Ministerpräsident) Wilfried Haslauer (Österreichische Volkspartei, konservativ), nach der Sitzung des Gremiums am 7. März.

Haslauer erläuterte, laut einem am 27. Februar präsentierten Gutachten im Auftrag der AK Salzburg habe die Salzburg AG die Erhöhung nicht ausreichend transparent und daher rechtswidrig kommuniziert. Daher sei diese unwirksam. Dem widerspreche indessen ein externes Gutachten im Auftrag des Unternehmens "diametral". Jurist Haslauer: "Wahrscheinlich kann man das bei aller Freundschaft nur in einem Gerichtsverfahren klären." Die Alternative besteht ihm zufolge in entsprechenden Klarstellungen seitens des Bundesgesetzgebers. Doch ob diese rückwirkend möglich sind, ist laut Haslauer zweifelhaft. Daher bleibe wohl kein Ausweg als ein rechtskräftiges Gerichtsurteil: "Entweder lässt die AK ihre Vorwürfe fallen oder sie sucht eine rechtliche Klärung." Eine Vereinbarung zwischen der Salzburg AG und der AK in der Causa ergebe keinen Sinn: "Es könnte trotzdem jeder Kunde klagen. Die AK hat ja kein Vertretungsmonopol", erläuterte Haslauer.

Der Salzburger AK-Präsident Peter Eder zeigte sich in einer Aussendung "massiv enttäuscht". Er habe sich ein "Machtwort" Haslauers erwartet. Stattdessen richte dieser der AK nun aus, "dass man 'in aller Freundschaft' den Klageweg beschreiten will." Eder bezweifelt die Existenz des Rechtsgutachtens im Auftrag der Salzburg AG, das allenfalls "in Rekordzeit aus dem Hut gezaubert" hätte werden können. Offenbar handle es sich nur um eine "Rechtsmeinung". Verständnis zeigte Eder "dafür, dass die Salzburg AG Rechtssicherheit will. Dem Unternehmen stehen die Türen für Gespräche weiter offen." Letzten Endes laufe aber alles auf eine Klage der AK gegen die Preiserhöhung hinaus.

Verbund-Urteil bedeutungslos

Keine Auswirkungen auf die Salzburg AG hat laut Haslauer das Urteil des Handelsgerichts Wien gegen den Stromkonzern Verbund. Wie berichtet, untersagt ihm dieses auch rückwirkend die Verwendung einer Klausel in den bis zum November 2022 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denen zufolge Preiserhöhungen in Abhängigkeit von der Entwicklung im börslichen Stromgroßhandel möglich waren. Laut dem Urteil warb der Verbund damit, den Kunden Strom aus eigenen Wasserkraftwerken zu liefern. Für deren Gestehungskosten seien die Börsenpreise jedoch irrelevant.

Die Salzburg AG betonte in einer Aussendung, sie habe nie ähnliche Werbebotschaften verwendet wie der Verbund. Ihre gesamte Eigenerzeugung decke rechnerisch rund 50 Prozent der an Kunden verkauften Menge ab, die Eigenerzeugung mit Wasserkraftwerken nur ein Drittel.

Der Vorstandschef der Salzburg AG, Michael Baminger, betonte, sobald das Unternehmen "einen Millimeter Spielraum" zur Entlastung der Kunden habe, "werden wir keine Sekunde zögern, ihn zu nutzen." Konkret bedeutet dies: Voraussichtlich im April wird für Kunden mit Elektrospeicherheizungen und Direktheizungen der Tarif "Stromwärme OK 2023" eingeführt. Dieser bringt den etwa 30.000 Begünstigten eine Preissenkung um rund 20 Prozent. Schon in den vergangenen Monaten habe die Salzburg AG Maßnahmen zur Entlastung der Kunden gesetzt, etwa jeweils 100 "Freistromtage" für Gewerbebetriebe und Landwirte, konstatierte Baminger. Auch verzichte sie auf die mit 1. April geplante Erhöhung ihrer Gaspreise.

Dies alles dürfte sich freilich in der Bilanz des Unternehmens niederschlagen, ebenso wie die künftige Rückstellung für den voraussichtlichen Rechtsstreit mit der AK. Hinzu kommt laut Bamiger ein Gutachten, das die Rechtswirksamkeit einer Preiserhöhung aus dem Jahr 2021 infrage stellt. Somit kann auch für das Geschäftsjahr 2022 ein "deutlicher Gewinnrückgang" gegenüber 2021 nicht ausgeschlossen werden. Die diesbezügliche Bilanz wird Bamiger zufolge nicht vor der Wahl zum Landesparlament (Landtag) am 23. April vorliegen: "Der Jahresabschluss 2022 ist wahrscheinlich der komplizierteste, den Salzburg AG jemals gelegt hat. Und er basiert wahrscheinlich auf dem kompliziertesten Energiewirtschaftsjahr nach dem Zweiten Weltkrieg."

Unterdessen steht eine personelle Veränderung im Vorstand des Unternehmens an. Per 1. Januar 2024 verlässt Brigitte Bach die Salzburg AG und übernimmt die Geschäftsführung des Austrian Institute of Technology (AIT), wo sie bereits von 1999 bis 2018 gearbeitet hatte. Über ihre Nachfolge wird laut Aufsichtsratschef Haslauer noch vor dem Sommer nach einer Ausschreibung entschieden.

Mittwoch, 8.03.2023, 09:21 Uhr
Klaus Fischer

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