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Energie & Management > Wirtschaft - Preisbremsen stellen Aufsichtsbehörde
Quelle: Pixabay / Steve Buissinne
Wirtschaft

Preisbremsen stellen Aufsichtsbehörde "vor Herausforderungen"

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben mit dem Aufbau einer Abteilung zur Durchsetzung des Missbrauchsverbotes bei den Energiepreisbremsen begonnen.
Das Organigramm auf der Website der Behörde ist noch das alte. Doch schon bald soll es eine neue Abteilung für die Wettbewerbshüter abbilden. „Das ist für uns ein ganz neues Aufgabenfeld“, sagt Andreas Mundt über das Missbrauchsverbot bei den Energiepreisbremsen, über dessen Einhaltung das Bundeskartellamt künftig wachen soll. Die Aufgabe stelle das Amt „Herausforderungen, aber besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“, so der Chef der Behörde.

Man habe mit dem organisatorischen Aufbau begonnen und werde sich mit Hochdruck dieser wichtigen Aufgabe widmen, heißt es aus Bonn. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Kartellamt in Verdachtsfällen überprüfen, ob Preise für Strom, Gas oder Fernwärme ungerechtfertigt erhöht worden sind.

Hintergrund: In den vergangenen Wochen haben hunderte Energieversorger die Preise hochgeschraubt. Nach Wahrnehmung von Mundt spiegel die Erhöhungen „hauptsächlich“ die Kostensteigerungen an den Beschaffungsmärkten in Folge des Krieges in der Ukraine wider. Doch „wenn einzelne Unternehmen dies ausnutzen sollten, um höhere beziehungsweise ungerechtfertigte staatliche Subventionen zu erlangen, wird das Amt missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen“, sagt Mundt.

Die Preisbremsengesetze für Strom sowie Erdgas und Fernwärme enthalten in Paragraf 39 beziehungsweise 27 ein Missbrauchsverbot. Damit will die Regierung verhindern, dass Versorger die Arbeitspreise hochsetzen, um höhere staatliche Ausgleichszahlungen einzustreichen. Bei Verstößen kann das Bundeskartellamt Bußgelder verhängen, zudem müssen unrechtmäßige kassierte öffentliche Gelder erstattet werden.

Dienstag, 27.12.2022, 12:42 Uhr
Manfred Fischer
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Quelle: Pixabay / Steve Buissinne
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Preisbremsen stellen Aufsichtsbehörde "vor Herausforderungen"
Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben mit dem Aufbau einer Abteilung zur Durchsetzung des Missbrauchsverbotes bei den Energiepreisbremsen begonnen.
Das Organigramm auf der Website der Behörde ist noch das alte. Doch schon bald soll es eine neue Abteilung für die Wettbewerbshüter abbilden. „Das ist für uns ein ganz neues Aufgabenfeld“, sagt Andreas Mundt über das Missbrauchsverbot bei den Energiepreisbremsen, über dessen Einhaltung das Bundeskartellamt künftig wachen soll. Die Aufgabe stelle das Amt „Herausforderungen, aber besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“, so der Chef der Behörde.

Man habe mit dem organisatorischen Aufbau begonnen und werde sich mit Hochdruck dieser wichtigen Aufgabe widmen, heißt es aus Bonn. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Kartellamt in Verdachtsfällen überprüfen, ob Preise für Strom, Gas oder Fernwärme ungerechtfertigt erhöht worden sind.

Hintergrund: In den vergangenen Wochen haben hunderte Energieversorger die Preise hochgeschraubt. Nach Wahrnehmung von Mundt spiegel die Erhöhungen „hauptsächlich“ die Kostensteigerungen an den Beschaffungsmärkten in Folge des Krieges in der Ukraine wider. Doch „wenn einzelne Unternehmen dies ausnutzen sollten, um höhere beziehungsweise ungerechtfertigte staatliche Subventionen zu erlangen, wird das Amt missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen“, sagt Mundt.

Die Preisbremsengesetze für Strom sowie Erdgas und Fernwärme enthalten in Paragraf 39 beziehungsweise 27 ein Missbrauchsverbot. Damit will die Regierung verhindern, dass Versorger die Arbeitspreise hochsetzen, um höhere staatliche Ausgleichszahlungen einzustreichen. Bei Verstößen kann das Bundeskartellamt Bußgelder verhängen, zudem müssen unrechtmäßige kassierte öffentliche Gelder erstattet werden.

Dienstag, 27.12.2022, 12:42 Uhr
Manfred Fischer

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