Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen von ihr vermittelten Vergleich zur Zählerverrechnung bei hausinterner BHKW-Nutzung bekräftigt.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Am Bergheimer Hof in Stuttgart kann - nun wohl endgültig - aufatmen. Für die derzeit zehn Mieter in dem Gebäudekomplex, die ihren Strom nicht aus dem WEG-eigenen Blockheizkraftwerk beziehen wollen, müssen keine teuren Unterzähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM) installiert werden, obwohl für den 100 000 kWh/a übersteigenden Zusatzstr
Donnerstag, 8.04.2010, 15:33 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH