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Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Netze BW GmbH die Netznutzung in ihrem Netzgebiet gepoolt abrechnen.
Die Netze BW muss mehrere Strom-Entnahmestellen der Star Energiewerke Rastatt als eine einzelne Entnahmestelle behandeln (poolen). Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun bestätigt. Mit ihrem Beschluss widersprechen die Düsseldorfer Richter dem Landgericht (LG) Offenburg, das ein netzknotenübergreifendes Pooling für unzulässig erklärt hatte. Wie die Berliner Kanzlei Becker
Montag, 6.02.2017, 15:27 Uhr
Andreas Kögler
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