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Energie & Management > Recht - Netzagentur prüft
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Netzagentur prüft "Leistungsfähigkeit" von Gas.de

Der Discounter Gas.de will wieder ins Geschäft einsteigen. Die Bundesnetzagentur prüft, dem Unternehmen die Tätigkeit als Energielieferant zu untersagen.
Noch bittet Gas.de Verbraucher um Geduld. Wer auf der Website des Energiediscounters nach einem Tarif sucht, erfährt: „Erhalten Sie von uns ein Angebot, sobald die Tarife wieder verfügbar sind.“ Gleichzeitig fragt das Unternehmen Interessenten nach deren E-Mail-Adresse, um gegebenenfalls beizeiten ein Angebot zu schicken. Wie die Bundesnetzagentur jetzt mitteilt, hat Gas.de sich erneut als Energielieferant gemäß Energiewirtschaftsgesetz bei der Behörde angezeigt. Aus deren Sicht erscheint die Geduldsfrage in einem anderen Licht: „Bundesnetzagentur untersagt Tätigkeit der Gas.de Versorgungsgellschaft mbh“, heißt es aus Bonn.

„Wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines Lieferanten oder an der Zuverlässigkeit von dessen Geschäftsführung besteht, dann prüfen wir, ob wir dem Unternehmen die Tätigkeit als Energielieferant untersagen müssen", sagt Behördenchef Klaus Müller. Weil offenbar solche Zweifel bestehen, hat die Netzagentur ein Verfahren zur Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant gegen Gas. de eingeleitet, nachdem die Firma angezeigt hat, wieder ins Geschäft einzusteigen.

Gas.de-Anwalt: "Künftig wieder sehr günstige Gastarife"

Die Behörde will sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit von Gas. de und der Zuverlässigkeit des Managements machen. Wo man die Grenze sieht, ab derer die Leistungsfähigkeit nicht ausreichend wäre, dazu äußert sich die Bundesnetzagentur nicht im Einzelnen. Gas.de erhalte „zunächst die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Etwaige eingereichte Unterlagen und Nachweise werden dann zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts berücksichtigt“, erklärt eine Behördensprecherin.

Der Energiediscounter zeigt sich zuversichtlich: „Aus unserer Sicht besteht kein Grund zur Annahme, dass die Bundesnetzagentur nach Abschluss ihrer Prüfung zu einer negativen Entscheidung gelangt“, teilt ein Anwalt von Gas.de mit. Und er weist darauf hin, dass die Bonner Behörde bei jedem Energielieferanten bei der Anmeldung des Betriebs prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. „Kundinnen und Kunden können von unserer Mandantin künftig wieder sehr günstige Gastarife und eine zuverlässige Gasversorgung erwarten“, teilt der Rechtsanwalt auf Anfrage der Redaktion mit.

Die behördlichen Zweifel an Gas.de kann er nicht nachvollziehen. „Bis zum heutigen Tage ist unsere Mandantin in keinem streitigen Urteil zur Zahlung von Schadensersatz an einen (ehemaligen) Kunden verurteilt worden“, schreibt er. Teilweise sei „gar gerichtlich festgestellt, dass unsere Mandantin zur Vertragskündigung gemäß § 313 Abs. 3 BGB wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage berechtigt war“.

"Sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt"

Gas.de hatte im Dezember 2021, als die Beschaffungspreise nach oben schossen, Kunden die Verträge kurzfristig gekündigt und gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt, die Tätigkeit als Energielieferant einzustellen.

„Die aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen gekündigten Verträge wurden und werden sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt. Berechtigte Forderungen wurden und werden selbstverständlich ausgeglichen“, erklärt der Anwalt.

Das Legaltech-Unternehmen Veneko hatte in einem Präzedenzfall vor dem Landgericht Düsseldorf Gas.de auf Schadenersatz verklagt. Es ging um die Mehrkosten, die einem Mandanten für die Ersatz- und Anschlussversorgung entstanden waren. Kurz vor der Verhandlung hat der Energiediscounter nach Angaben von Veneko eingelenkt und die Mehrkosten des ehemaligen Kunden übernommen.

Gas.de gehört zum selben Firmengeflecht wie der Stromdiscounter Stromio, gegen den die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht hat. Offen ist auch noch eine Klage von EnBW gegen Stromio. Der baden-württembergische Energiekonzern will von dem Discounter „Aufwendungsersatz“ für ersatzversorgte Kunden.

Dienstag, 11.04.2023, 16:36 Uhr
Manfred Fischer
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Netzagentur prüft "Leistungsfähigkeit" von Gas.de
Der Discounter Gas.de will wieder ins Geschäft einsteigen. Die Bundesnetzagentur prüft, dem Unternehmen die Tätigkeit als Energielieferant zu untersagen.
Noch bittet Gas.de Verbraucher um Geduld. Wer auf der Website des Energiediscounters nach einem Tarif sucht, erfährt: „Erhalten Sie von uns ein Angebot, sobald die Tarife wieder verfügbar sind.“ Gleichzeitig fragt das Unternehmen Interessenten nach deren E-Mail-Adresse, um gegebenenfalls beizeiten ein Angebot zu schicken. Wie die Bundesnetzagentur jetzt mitteilt, hat Gas.de sich erneut als Energielieferant gemäß Energiewirtschaftsgesetz bei der Behörde angezeigt. Aus deren Sicht erscheint die Geduldsfrage in einem anderen Licht: „Bundesnetzagentur untersagt Tätigkeit der Gas.de Versorgungsgellschaft mbh“, heißt es aus Bonn.

„Wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines Lieferanten oder an der Zuverlässigkeit von dessen Geschäftsführung besteht, dann prüfen wir, ob wir dem Unternehmen die Tätigkeit als Energielieferant untersagen müssen", sagt Behördenchef Klaus Müller. Weil offenbar solche Zweifel bestehen, hat die Netzagentur ein Verfahren zur Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant gegen Gas. de eingeleitet, nachdem die Firma angezeigt hat, wieder ins Geschäft einzusteigen.

Gas.de-Anwalt: "Künftig wieder sehr günstige Gastarife"

Die Behörde will sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit von Gas. de und der Zuverlässigkeit des Managements machen. Wo man die Grenze sieht, ab derer die Leistungsfähigkeit nicht ausreichend wäre, dazu äußert sich die Bundesnetzagentur nicht im Einzelnen. Gas.de erhalte „zunächst die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Etwaige eingereichte Unterlagen und Nachweise werden dann zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts berücksichtigt“, erklärt eine Behördensprecherin.

Der Energiediscounter zeigt sich zuversichtlich: „Aus unserer Sicht besteht kein Grund zur Annahme, dass die Bundesnetzagentur nach Abschluss ihrer Prüfung zu einer negativen Entscheidung gelangt“, teilt ein Anwalt von Gas.de mit. Und er weist darauf hin, dass die Bonner Behörde bei jedem Energielieferanten bei der Anmeldung des Betriebs prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. „Kundinnen und Kunden können von unserer Mandantin künftig wieder sehr günstige Gastarife und eine zuverlässige Gasversorgung erwarten“, teilt der Rechtsanwalt auf Anfrage der Redaktion mit.

Die behördlichen Zweifel an Gas.de kann er nicht nachvollziehen. „Bis zum heutigen Tage ist unsere Mandantin in keinem streitigen Urteil zur Zahlung von Schadensersatz an einen (ehemaligen) Kunden verurteilt worden“, schreibt er. Teilweise sei „gar gerichtlich festgestellt, dass unsere Mandantin zur Vertragskündigung gemäß § 313 Abs. 3 BGB wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage berechtigt war“.

"Sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt"

Gas.de hatte im Dezember 2021, als die Beschaffungspreise nach oben schossen, Kunden die Verträge kurzfristig gekündigt und gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt, die Tätigkeit als Energielieferant einzustellen.

„Die aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen gekündigten Verträge wurden und werden sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt. Berechtigte Forderungen wurden und werden selbstverständlich ausgeglichen“, erklärt der Anwalt.

Das Legaltech-Unternehmen Veneko hatte in einem Präzedenzfall vor dem Landgericht Düsseldorf Gas.de auf Schadenersatz verklagt. Es ging um die Mehrkosten, die einem Mandanten für die Ersatz- und Anschlussversorgung entstanden waren. Kurz vor der Verhandlung hat der Energiediscounter nach Angaben von Veneko eingelenkt und die Mehrkosten des ehemaligen Kunden übernommen.

Gas.de gehört zum selben Firmengeflecht wie der Stromdiscounter Stromio, gegen den die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht hat. Offen ist auch noch eine Klage von EnBW gegen Stromio. Der baden-württembergische Energiekonzern will von dem Discounter „Aufwendungsersatz“ für ersatzversorgte Kunden.

Dienstag, 11.04.2023, 16:36 Uhr
Manfred Fischer

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