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Energie & Management > Recht - EnBW zieht Klage gegen Stromio zurück
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

EnBW zieht Klage gegen Stromio zurück

Rückzieher in zweiter Instanz: Der Energiekonzern EnBW hat seine Klage auf „Aufwendungsersatz“ in Millionenhöhe gegen den Discounter Stromio zurückgenommen.
Das erstinstanzliche Urteil ist jetzt rechtskräftig. Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht Düsseldorf die Klage von EnBW gegen den Energiediscounter Stromio auf „Aufwendungsersatz“ zurückgewiesen. Der baden-württembergische Konzern musste nach eigenen Angaben infolge der Lieferstopps des Billiganbieters rund 40.000 von dessen Kunden in die Ersatzversorgung aufnehmen und kurzfristig zusätzlichen Strom zu damals stark gestiegenen Preisen am Markt beschaffen.

Das Vorgehen von Stromio hielt EnBW für rechtswidrig. Vor Gericht forderte das Unternehmen von dem Discounter als Ausgleich einen Betrag in Höhe von 6 Millionen Euro nebst Zinsen und Ersatz für Aufwendungen, die noch kommen könnten.

Das Gericht wies die Klage damals mit der Begründung zurück, EnBW habe die Höhe der Forderung nicht ausreichend darlegen können. Gleichwohl gelangte es zu der Auffassung, dass grundsätzlich Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehe. Dass das Gericht den Nachweis der Aufwendungen für nicht ausreichend hielt, konnte man wiederum bei EnBW nicht nachvollziehen. Der Energiediscounter müsse die Folgekosten seines „rechtswidrigen Handelns“ tragen und den „vollen Wert des für Stromio-Kundinnen und -Kunden aufgewendeten Stroms ersetzen“, teilte der Konzern nach dem Urteil mit und kündigte Berufung an.

EnBW: Nicht um jeden Preis durch die Instanzen

Am 21. Februar trafen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Und wie üblich wurde der Sachverhalt zunächst erörtert − der Senat informiert dabei in der Regel über seine Bewertung der Rechtslage. Nach der Erörterung wurde die Verhandlung für Beratungen unterbrochen, und danach war der Fall abgeschlossen.

„In der mündlichen Verhandlung hatte die EnBW im Rahmen der Erörterung der Rechtslage nicht den Eindruck, dass das Oberlandesgericht die Auffassung des Landgerichts hierzu ändern wollte. Deshalb hat sich die EnBW, schon aus prozessökonomischen Gründen, entschieden, die Berufung zurückzunehmen und nicht um jeden Preis ,durch die Instanzen zu ziehen‘“, teilt eine Sprecherin des Energiekonzerns mit.

Am wichtigsten aus Sicht von EnBW nach wie vor: „Das Landgericht hat in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 klar festgestellt, dass Stromio mit der kurzfristigen Kündigung der Stromlieferverträge ihrer Kundinnen und Kunden rechtswidrig gehandelt hat.“ Darüber hinaus habe das Landgericht festgestellt, „dass der EnBW ein Anspruch gegen Stromio zusteht“.

Az.: 14 D O03/22 (LG Düsseldorf), Az.: VI-5 U124 (Kar.)

Freitag, 23.02.2024, 15:38 Uhr
Manfred Fischer
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Quelle: Fotolia / Stefan Welz
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EnBW zieht Klage gegen Stromio zurück
Rückzieher in zweiter Instanz: Der Energiekonzern EnBW hat seine Klage auf „Aufwendungsersatz“ in Millionenhöhe gegen den Discounter Stromio zurückgenommen.
Das erstinstanzliche Urteil ist jetzt rechtskräftig. Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht Düsseldorf die Klage von EnBW gegen den Energiediscounter Stromio auf „Aufwendungsersatz“ zurückgewiesen. Der baden-württembergische Konzern musste nach eigenen Angaben infolge der Lieferstopps des Billiganbieters rund 40.000 von dessen Kunden in die Ersatzversorgung aufnehmen und kurzfristig zusätzlichen Strom zu damals stark gestiegenen Preisen am Markt beschaffen.

Das Vorgehen von Stromio hielt EnBW für rechtswidrig. Vor Gericht forderte das Unternehmen von dem Discounter als Ausgleich einen Betrag in Höhe von 6 Millionen Euro nebst Zinsen und Ersatz für Aufwendungen, die noch kommen könnten.

Das Gericht wies die Klage damals mit der Begründung zurück, EnBW habe die Höhe der Forderung nicht ausreichend darlegen können. Gleichwohl gelangte es zu der Auffassung, dass grundsätzlich Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehe. Dass das Gericht den Nachweis der Aufwendungen für nicht ausreichend hielt, konnte man wiederum bei EnBW nicht nachvollziehen. Der Energiediscounter müsse die Folgekosten seines „rechtswidrigen Handelns“ tragen und den „vollen Wert des für Stromio-Kundinnen und -Kunden aufgewendeten Stroms ersetzen“, teilte der Konzern nach dem Urteil mit und kündigte Berufung an.

EnBW: Nicht um jeden Preis durch die Instanzen

Am 21. Februar trafen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Und wie üblich wurde der Sachverhalt zunächst erörtert − der Senat informiert dabei in der Regel über seine Bewertung der Rechtslage. Nach der Erörterung wurde die Verhandlung für Beratungen unterbrochen, und danach war der Fall abgeschlossen.

„In der mündlichen Verhandlung hatte die EnBW im Rahmen der Erörterung der Rechtslage nicht den Eindruck, dass das Oberlandesgericht die Auffassung des Landgerichts hierzu ändern wollte. Deshalb hat sich die EnBW, schon aus prozessökonomischen Gründen, entschieden, die Berufung zurückzunehmen und nicht um jeden Preis ,durch die Instanzen zu ziehen‘“, teilt eine Sprecherin des Energiekonzerns mit.

Am wichtigsten aus Sicht von EnBW nach wie vor: „Das Landgericht hat in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 klar festgestellt, dass Stromio mit der kurzfristigen Kündigung der Stromlieferverträge ihrer Kundinnen und Kunden rechtswidrig gehandelt hat.“ Darüber hinaus habe das Landgericht festgestellt, „dass der EnBW ein Anspruch gegen Stromio zusteht“.

Az.: 14 D O03/22 (LG Düsseldorf), Az.: VI-5 U124 (Kar.)

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