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Energie & Management > Regulierung - Kritik an Plänen der Bundesnetzagentur zum Lastmanagement
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Kritik an Plänen der Bundesnetzagentur zum Lastmanagement

Laut Mobilitätsanbietern und Energiedienstleistern gewährt die Behörde den Netzbetreibern zu große Spielräume für Eingriffe in den Betrieb von Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen.
Heftige Kritik an den Überlegungen der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) äußern zehn Unternehmen aus der E-Mobilitäts- und Heizungs- sowie Energiedienstleistungsbranche. Laut einem gemeinsamen Schreiben, das der Redaktion vorliegt und das an den Bundesnetzagentur-Präsidenten Klaus Müller adressiert ist, gewährt diese den Netzbetreibern viel zu große Spielräume für Eingriffe in den Betrieb von Wärmepumpen und Batteriespeichern sowie Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

Dem gegenüber würden die wirtschaftlichen Interessen sowie der Komfort der Besitzer und Betreiber derartiger Geräte zu wenig berücksichtigt: „Ausschließlich netzorientierte Eingriffe gefährden – so unsere Sorge – die Akzeptanz und die Kundenzufriedenheit für Schlüsseltechnologien der Energiewende, befördern ineffiziente Lösungen und stellen die Rollenverteilung im Strommarkt infrage.“ Bekanntlich halten die Netzbetreiber solche Eingriffe für notwendig. Sie wollen damit, wenn nötig, Verbrauchsspitzen verringern und mit derartigem Lastmanagement kritische Zustände speziell im Bereich der untersten Leitungsebenen vermeiden.

"Die Flexibilität gehört dem Verbraucher"

Die Unterzeichner des Schreibens erheben gegenüber der Bundesnetzagentur vier Forderungen: Erstens „sollten aktive Steuerungsvorgänge das Notfallinstrument im Sinne einer absoluten Ausnahme bleiben.“ Vor derartigen Eingriffen müsse versucht werden, das Verhalten der Kunden über „einen substanziellen Anreiz zur Lastverschiebung“ zu beeinflussen.

Zweitens dürften die Eingriffe nicht zeitlich unbeschränkt und ohne finanziellen Ausgleich für die Betroffenen erfolgen. Dies sei nicht zuletzt durch die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU geboten.

Drittens „muss für den Kunden ein substanzieller Mehrwert aus der Bereitstellung seiner Flexibilität entstehen. Denn die Flexibilität gehört dem Verbraucher, der Geld in die Energiewende investiert hat, und nicht dem Netzbetreiber.“ Den Kunden lediglich die Kosten für die Schalteinrichtungen zu ersetzen und sie im Gegenzug zur Duldung der Eingriffe seitens der Netzbetreiber zu verpflichten, sei „weder verhältnismäßig noch sachgerecht.“

Zu lange Übergangsfrist

Viertens schließlich sei die bis 2029 dauernde „Übergangsphase bis zur vollständigen Digitalisierung der Verteilernetze“ viel zu lang bemessen: „Vielmehr sollte ein mit Pönalen unterlegter Digitalisierungsautomatismus gesetzlich festgeschrieben werden.“ Sobald ein Netzbetreiber in einem Leitungsstrang auch nur „wenige Steuerungsvorgänge pro Jahr“ vornehme, müsse er gezwungen werden, diesen beispielsweise binnen zwölf Monaten zu digitalisieren „und den Netzausbau entsprechend rasch nachzuziehen.“

Unterzeichnet haben das Schreiben die Elektromobilitätsanbieter Tesla, The Mobility House und die zum VW-Konzern gehörende Elli, die Dienstleistungsunternehmen Enpal und Sonnen, der Heizungskonzern Viessmann, die im Speichergeschäft tätige Intilion sowie die im Besitz der Steag befindliche Iqony, die nach eigenen Angaben „ganzheitliche Lösungen für die Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung der Energieversorgung“ anbietet. Wie die Unternehmen betonen, werden sie sich „mit ihren Positionen und Forderungen an der Konsultation der Bundesnetzagentur beteiligen. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch zum Thema zur Verfügung.“

Donnerstag, 26.01.2023, 14:49 Uhr
Klaus Fischer
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Kritik an Plänen der Bundesnetzagentur zum Lastmanagement
Laut Mobilitätsanbietern und Energiedienstleistern gewährt die Behörde den Netzbetreibern zu große Spielräume für Eingriffe in den Betrieb von Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen.
Heftige Kritik an den Überlegungen der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) äußern zehn Unternehmen aus der E-Mobilitäts- und Heizungs- sowie Energiedienstleistungsbranche. Laut einem gemeinsamen Schreiben, das der Redaktion vorliegt und das an den Bundesnetzagentur-Präsidenten Klaus Müller adressiert ist, gewährt diese den Netzbetreibern viel zu große Spielräume für Eingriffe in den Betrieb von Wärmepumpen und Batteriespeichern sowie Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

Dem gegenüber würden die wirtschaftlichen Interessen sowie der Komfort der Besitzer und Betreiber derartiger Geräte zu wenig berücksichtigt: „Ausschließlich netzorientierte Eingriffe gefährden – so unsere Sorge – die Akzeptanz und die Kundenzufriedenheit für Schlüsseltechnologien der Energiewende, befördern ineffiziente Lösungen und stellen die Rollenverteilung im Strommarkt infrage.“ Bekanntlich halten die Netzbetreiber solche Eingriffe für notwendig. Sie wollen damit, wenn nötig, Verbrauchsspitzen verringern und mit derartigem Lastmanagement kritische Zustände speziell im Bereich der untersten Leitungsebenen vermeiden.

"Die Flexibilität gehört dem Verbraucher"

Die Unterzeichner des Schreibens erheben gegenüber der Bundesnetzagentur vier Forderungen: Erstens „sollten aktive Steuerungsvorgänge das Notfallinstrument im Sinne einer absoluten Ausnahme bleiben.“ Vor derartigen Eingriffen müsse versucht werden, das Verhalten der Kunden über „einen substanziellen Anreiz zur Lastverschiebung“ zu beeinflussen.

Zweitens dürften die Eingriffe nicht zeitlich unbeschränkt und ohne finanziellen Ausgleich für die Betroffenen erfolgen. Dies sei nicht zuletzt durch die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU geboten.

Drittens „muss für den Kunden ein substanzieller Mehrwert aus der Bereitstellung seiner Flexibilität entstehen. Denn die Flexibilität gehört dem Verbraucher, der Geld in die Energiewende investiert hat, und nicht dem Netzbetreiber.“ Den Kunden lediglich die Kosten für die Schalteinrichtungen zu ersetzen und sie im Gegenzug zur Duldung der Eingriffe seitens der Netzbetreiber zu verpflichten, sei „weder verhältnismäßig noch sachgerecht.“

Zu lange Übergangsfrist

Viertens schließlich sei die bis 2029 dauernde „Übergangsphase bis zur vollständigen Digitalisierung der Verteilernetze“ viel zu lang bemessen: „Vielmehr sollte ein mit Pönalen unterlegter Digitalisierungsautomatismus gesetzlich festgeschrieben werden.“ Sobald ein Netzbetreiber in einem Leitungsstrang auch nur „wenige Steuerungsvorgänge pro Jahr“ vornehme, müsse er gezwungen werden, diesen beispielsweise binnen zwölf Monaten zu digitalisieren „und den Netzausbau entsprechend rasch nachzuziehen.“

Unterzeichnet haben das Schreiben die Elektromobilitätsanbieter Tesla, The Mobility House und die zum VW-Konzern gehörende Elli, die Dienstleistungsunternehmen Enpal und Sonnen, der Heizungskonzern Viessmann, die im Speichergeschäft tätige Intilion sowie die im Besitz der Steag befindliche Iqony, die nach eigenen Angaben „ganzheitliche Lösungen für die Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung der Energieversorgung“ anbietet. Wie die Unternehmen betonen, werden sie sich „mit ihren Positionen und Forderungen an der Konsultation der Bundesnetzagentur beteiligen. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch zum Thema zur Verfügung.“

Donnerstag, 26.01.2023, 14:49 Uhr
Klaus Fischer

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