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Energie & Management > Österreich - Kelag: Grundversorgung nun doch für alle
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Kelag: Grundversorgung nun doch für alle

Der Kärntner Energieversorger rückt von seiner Position ab, nur sozial Schwachen den Zugang zur Grundversorgung zu bieten. Anderswo gehen die Auseinandersetzungen weiter.
Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag gewährt ab 1. Dezember bis auf Weiteres allen Kundinnen und Kunden, die dies beantragen, den Zugang zur Grundversorgung mit elektrischer Energie. Das teilte er in einer Aussendung mit. Bislang hatte die Kelag ausschließlich sozial Schwachen die Grundversorgung ermöglicht. Sie verlangte dafür den Nachweis der Bedürftigkeit mittels einer Bescheinigung über die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren.

Wie berichtet, hatte die Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabriele Schaunig (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ) vergangene Woche angekündigt, eine Musterklage der Arbeiterkammer gegen die Kelag zu finanzieren. Mit diesem Schritt sollte Rechtssicherheit hergestellt werden. Laut dem Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) steht die Grundversorgung allen Personen offen, die diese beantragen. Den rechtlich nicht bindenen Erläuterungen zum ElWOG dagegen gebührt dieser Anspruch nur Kundinnen und Kunden, die – vor allem wegen ihrer sozialen Schwäche – keine andere Möglichkeit haben, mit Strom versorgt zu werden.

Dem Gesetz zufolge darf der Grundversorgungstarif nicht höher sein als jener Tarif, um den der jeweilige Energieanbieter den Großteil seiner Kunden beliefert. Auf die Erläuterungen zum ElWOG berufen sich auch etliche österreichische Energieversorger. Landeshauptmann-Stellvertreterin Schaunig sah, wie berichtet, den Bundesgesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse den offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und den in den Erläuterungen formulierten Intentionen auflösen, also das ElWOG entsprechend novellieren – in welche Richtung auch immer.

Bei Tiwag geht Streit um Zugang zur Grundversorgung weiter

Die Kelag kündigte nun an, allen, „die einen entsprechenden Antrag stellen, ohne Präjudiz den Zugang zur Grundversorgung ermöglichen. Ab 1. Dezember 2022 wird es dazu auf der Kelag-Homepage unter kelag.at/grundversorgung einen entsprechenden Antrag sowie ergänzende Informationen zum jeweiligen Grundversorgungstarif geben. Nicht-Kelag-Kunden müssen dazu vorher ihr aufrechtes Vertragsverhältnis mit ihrem bestehenden Energieversorger beenden.“

Überdies bekräftigte der Versorger seinen bereits vergangene Woche bekannt gegebenen Standpunkt: Es gehe ihm darum, „für alle Betroffenen − die Kundinnen und Kunden genauso wie die Energieunternehmen − Eindeutigkeit und Rechtssicherheit zu erlangen. Bei der Grundversorgung mit Strom soll niemand zurückgelassen werden oder infolge unklarer Regeln Nachteile erleiden.“ Seitens des Landes Kärnten hieß es, mit der Ankündigung der Kelag sei die Klage vom Tisch.

In anderen Bundesländern gehen die Auseinandersetzungen vorerst weiter. Die Tiroler Tiwag etwa zeigte sich bislang entschlossen, den Rechtsstreit mit einem Kunden bezüglich des Zugangs zur Grundversorgung auszufechten, um ein verbindliches Gerichtsurteil zu erwirken. Die niederösterreichische EVN wiederum hatte, wie berichtet, auf eine Anzeige der niederösterreichischen Grünen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) Anfang des Monats abweisend reagiert. Sie wiesen deren Anschuldigung zurück, einen überhöhten Grundversorgungstarif zu verrechnen und auf die Möglichkeit der Grundversorgung unzureichend hinzuweisen.

Freitag, 25.11.2022, 08:45 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Kelag: Grundversorgung nun doch für alle
Der Kärntner Energieversorger rückt von seiner Position ab, nur sozial Schwachen den Zugang zur Grundversorgung zu bieten. Anderswo gehen die Auseinandersetzungen weiter.
Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag gewährt ab 1. Dezember bis auf Weiteres allen Kundinnen und Kunden, die dies beantragen, den Zugang zur Grundversorgung mit elektrischer Energie. Das teilte er in einer Aussendung mit. Bislang hatte die Kelag ausschließlich sozial Schwachen die Grundversorgung ermöglicht. Sie verlangte dafür den Nachweis der Bedürftigkeit mittels einer Bescheinigung über die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren.

Wie berichtet, hatte die Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabriele Schaunig (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ) vergangene Woche angekündigt, eine Musterklage der Arbeiterkammer gegen die Kelag zu finanzieren. Mit diesem Schritt sollte Rechtssicherheit hergestellt werden. Laut dem Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) steht die Grundversorgung allen Personen offen, die diese beantragen. Den rechtlich nicht bindenen Erläuterungen zum ElWOG dagegen gebührt dieser Anspruch nur Kundinnen und Kunden, die – vor allem wegen ihrer sozialen Schwäche – keine andere Möglichkeit haben, mit Strom versorgt zu werden.

Dem Gesetz zufolge darf der Grundversorgungstarif nicht höher sein als jener Tarif, um den der jeweilige Energieanbieter den Großteil seiner Kunden beliefert. Auf die Erläuterungen zum ElWOG berufen sich auch etliche österreichische Energieversorger. Landeshauptmann-Stellvertreterin Schaunig sah, wie berichtet, den Bundesgesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse den offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und den in den Erläuterungen formulierten Intentionen auflösen, also das ElWOG entsprechend novellieren – in welche Richtung auch immer.

Bei Tiwag geht Streit um Zugang zur Grundversorgung weiter

Die Kelag kündigte nun an, allen, „die einen entsprechenden Antrag stellen, ohne Präjudiz den Zugang zur Grundversorgung ermöglichen. Ab 1. Dezember 2022 wird es dazu auf der Kelag-Homepage unter kelag.at/grundversorgung einen entsprechenden Antrag sowie ergänzende Informationen zum jeweiligen Grundversorgungstarif geben. Nicht-Kelag-Kunden müssen dazu vorher ihr aufrechtes Vertragsverhältnis mit ihrem bestehenden Energieversorger beenden.“

Überdies bekräftigte der Versorger seinen bereits vergangene Woche bekannt gegebenen Standpunkt: Es gehe ihm darum, „für alle Betroffenen − die Kundinnen und Kunden genauso wie die Energieunternehmen − Eindeutigkeit und Rechtssicherheit zu erlangen. Bei der Grundversorgung mit Strom soll niemand zurückgelassen werden oder infolge unklarer Regeln Nachteile erleiden.“ Seitens des Landes Kärnten hieß es, mit der Ankündigung der Kelag sei die Klage vom Tisch.

In anderen Bundesländern gehen die Auseinandersetzungen vorerst weiter. Die Tiroler Tiwag etwa zeigte sich bislang entschlossen, den Rechtsstreit mit einem Kunden bezüglich des Zugangs zur Grundversorgung auszufechten, um ein verbindliches Gerichtsurteil zu erwirken. Die niederösterreichische EVN wiederum hatte, wie berichtet, auf eine Anzeige der niederösterreichischen Grünen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) Anfang des Monats abweisend reagiert. Sie wiesen deren Anschuldigung zurück, einen überhöhten Grundversorgungstarif zu verrechnen und auf die Möglichkeit der Grundversorgung unzureichend hinzuweisen.

Freitag, 25.11.2022, 08:45 Uhr
Klaus Fischer

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