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Energie & Management > Österreich - Arbeiterkammer Kärnten verklagt Stromversorger Kelag
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Arbeiterkammer Kärnten verklagt Stromversorger Kelag

Die Kärntner Arbeiterkammer kritisiert Preiserhöhungen von bis zu 90 Prozent für Haushaltskunden sowie unklare Bestimmungen im Elektrizitätsrecht. Die Kelag begrüßt das Vorgehen.
Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten erhebt Klage gegen den regional dominierenden Energieversorger Kelag. Sie kritisiert Unklarheiten in einem Schreiben des Unternehmens an seine Kunden bezüglich Strompreisanpassungen per 1. August. AK-Präsident Günther Goach konstatierte, es gehe um „Preiserhöhungen von teils 90 Prozent. Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dann gehört das rechtlich geprüft.“ Goach ergänzte, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), das dem Vorgehen der Kelag zugrunde liege, sei „unzureichend formuliert.“ Die Bundesregierung müsse daher dringend „einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise schaffen. Die Rechtsunsicherheit darf nicht auf dem Rücken der Konsumenten und bei den Energieanbietern abgeladen werden.“

Wie berichtet, müssen Strompreisänderungen für Haushalte und Gewerbebetriebe laut den fraglichen Bestimmungen im ElWOG „in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen. Bei Änderung oder Wegfall des Umstands für eine Entgelterhöhung hat eine entsprechende Entgeltsenkung zu erfolgen.“ Die betroffenen Kunden sind „über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch“ zu informieren. Ferner sind die Kunden auf die Möglichkeit der Kündigung ihres Vertrags hinzuweisen.

Kelag begrüßt Klage

Per Aussendung teilte die Kelag mit, sie begrüße „eine rasche rechtliche Klärung im Sinne der Kunden und aller Marktteilnehmer.“ Auch gegen andere Energieunternehmen seien Verfahren bezüglich der betreffenden Bestimmung im ElWOG im Laufen. Überdies führe die Kelag weiterhin Gespräche mit der AK. Auch hielten sich die angekündigten Preiserhöhungen in Grenzen: „Für einen Kärntner Kunden im Standardtarif mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh betragen die monatlichen Mehrkosten beim Wechsel in den Vorteilstarif 6 Euro im Monat.“ Damit gehöre die Kelag „weiter zu den günstigsten Energieanbietern in Österreich.“

Seiner Website zufolge bietet das Unternehmen seinen Kunden zwei Alternativen an. Die eine Möglichkeit besteht darin, einen neuen Stromliefervertrag über das Produkt „Kelag Strom Vorteil“ mit zwölfmonatiger Bindung und zwölfmonatiger Preisgarantie abzuschließen. In diesem Fall erhöht sich der Preis inklusive Umsatzsteuer um 6 Euro pro Monat, also 72 Euro pro Jahr. Der neue Preis beträgt 19,80 Cent/kWh.

Die zweite Möglichkeit ist, den bisherigen Liefervertrag beizubehalten. Verbunden damit ist bei einem Jahresbedarf von 3.500 kWh eine Preissteigerung um 11 Euro pro Monat oder 132 Euro pro Jahr. Den künftigen Preis beziffert die Kelag mit 24,84 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer. Eine Preisgarantie gibt es in diesem Fall nicht, warnt die Kelag: „Zukünftige Entwicklungen am Energiemarkt können zu erneuten Preisanpassungen führen.“ Entscheidet sich ein Kunde für keine der beiden Alternativen, endet sein Liefervertrag per 31. Oktober.
 

Miteigentümer RWE

Von der Klage der AK Kärnten gegen die Kelag ist auch die RWE betroffen. Sie hält über ihre Tochter GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH direkt sowie über die Kärntner Energieholding (KEH) insgesamt rund 37,9 Prozent an dem Versorger. Ferner an der Kelag beteiligt sind das Land Kärnten mit etwa 26 Prozent sowie Österreichs größter Stromkonzern Verbund mit 35,2 Prozent. Die verbleibenden rund 0,9 Prozent sind im Streubesitz.

Donnerstag, 22.06.2023, 12:15 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Arbeiterkammer Kärnten verklagt Stromversorger Kelag
Die Kärntner Arbeiterkammer kritisiert Preiserhöhungen von bis zu 90 Prozent für Haushaltskunden sowie unklare Bestimmungen im Elektrizitätsrecht. Die Kelag begrüßt das Vorgehen.
Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten erhebt Klage gegen den regional dominierenden Energieversorger Kelag. Sie kritisiert Unklarheiten in einem Schreiben des Unternehmens an seine Kunden bezüglich Strompreisanpassungen per 1. August. AK-Präsident Günther Goach konstatierte, es gehe um „Preiserhöhungen von teils 90 Prozent. Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dann gehört das rechtlich geprüft.“ Goach ergänzte, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), das dem Vorgehen der Kelag zugrunde liege, sei „unzureichend formuliert.“ Die Bundesregierung müsse daher dringend „einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise schaffen. Die Rechtsunsicherheit darf nicht auf dem Rücken der Konsumenten und bei den Energieanbietern abgeladen werden.“

Wie berichtet, müssen Strompreisänderungen für Haushalte und Gewerbebetriebe laut den fraglichen Bestimmungen im ElWOG „in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen. Bei Änderung oder Wegfall des Umstands für eine Entgelterhöhung hat eine entsprechende Entgeltsenkung zu erfolgen.“ Die betroffenen Kunden sind „über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch“ zu informieren. Ferner sind die Kunden auf die Möglichkeit der Kündigung ihres Vertrags hinzuweisen.

Kelag begrüßt Klage

Per Aussendung teilte die Kelag mit, sie begrüße „eine rasche rechtliche Klärung im Sinne der Kunden und aller Marktteilnehmer.“ Auch gegen andere Energieunternehmen seien Verfahren bezüglich der betreffenden Bestimmung im ElWOG im Laufen. Überdies führe die Kelag weiterhin Gespräche mit der AK. Auch hielten sich die angekündigten Preiserhöhungen in Grenzen: „Für einen Kärntner Kunden im Standardtarif mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh betragen die monatlichen Mehrkosten beim Wechsel in den Vorteilstarif 6 Euro im Monat.“ Damit gehöre die Kelag „weiter zu den günstigsten Energieanbietern in Österreich.“

Seiner Website zufolge bietet das Unternehmen seinen Kunden zwei Alternativen an. Die eine Möglichkeit besteht darin, einen neuen Stromliefervertrag über das Produkt „Kelag Strom Vorteil“ mit zwölfmonatiger Bindung und zwölfmonatiger Preisgarantie abzuschließen. In diesem Fall erhöht sich der Preis inklusive Umsatzsteuer um 6 Euro pro Monat, also 72 Euro pro Jahr. Der neue Preis beträgt 19,80 Cent/kWh.

Die zweite Möglichkeit ist, den bisherigen Liefervertrag beizubehalten. Verbunden damit ist bei einem Jahresbedarf von 3.500 kWh eine Preissteigerung um 11 Euro pro Monat oder 132 Euro pro Jahr. Den künftigen Preis beziffert die Kelag mit 24,84 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer. Eine Preisgarantie gibt es in diesem Fall nicht, warnt die Kelag: „Zukünftige Entwicklungen am Energiemarkt können zu erneuten Preisanpassungen führen.“ Entscheidet sich ein Kunde für keine der beiden Alternativen, endet sein Liefervertrag per 31. Oktober.
 

Miteigentümer RWE

Von der Klage der AK Kärnten gegen die Kelag ist auch die RWE betroffen. Sie hält über ihre Tochter GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH direkt sowie über die Kärntner Energieholding (KEH) insgesamt rund 37,9 Prozent an dem Versorger. Ferner an der Kelag beteiligt sind das Land Kärnten mit etwa 26 Prozent sowie Österreichs größter Stromkonzern Verbund mit 35,2 Prozent. Die verbleibenden rund 0,9 Prozent sind im Streubesitz.

Donnerstag, 22.06.2023, 12:15 Uhr
Klaus Fischer

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