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Energie & Management > Recht - Keine Einigung zum Rückholkniff der Stadtwerke Castrop-Rauxel
Quelle: Shutterstock / sergign
Recht

Keine Einigung zum Rückholkniff der Stadtwerke Castrop-Rauxel

Die Energiebranche schaut nach Bochum. Dort ist das Landgericht gefordert, die Taktik der Stadtwerke Castrop-Rauxel zu beurteilen, Kunden erst zu kündigen und automatisch zurückzuholen.
Eon und die Stadtwerke Castrop-Rauxel werden sich nicht mehr gütlich einigen. Im Streit um Rückhol-Vollmachten, die der örtliche Versorger seinen wegen der hohen Beschaffungspreise gekündigten Kunden angeboten hatte, hat das Landgericht Bochum das letzte Wort. Die Zeit seit dem 21. März, als die Parteien sich zur mündlichen Verhandlung getroffen hatten, ist ohne Annäherung verstrichen.

Dies bestätigte eine Sprecherin der Stadt Castrop-Rauxel, der das kommunale Unternehmen gehört, unserer Redaktion. Eon hatte zuletzt nicht mehr sagen wollen, als einen Spruch des Landgerichts „abwarten“ zu wollen (wir berichteten). Der Konzern aus Essen hatte Klage eingereicht, nachdem ihm als Grundversorger in der Ruhrgebietsstadt etwa 4.000 Strom- und Gaskunden der Stadtwerke zugefallen waren.

Zum Jahresende 2022 hatte der Versorger aus Castrop-Rauxel aus wirtschaftlichen Gründen diesen Sondervertragskunden gekündigt und im selben Schreiben auf die – damals konkurrenzlos – günstigen Konditionen in Eons Grundversorgung verwiesen. Den gesetzlich vorgesehenen Fall in die Ersatzbelieferung durch den lokalen Grundversorger gab es tausendfach in Deutschland, weil Billiganbieter oder kleinere Stadtwerke vor den finanziellen Auswirkungen der teuren Einkaufspreise zurückschreckten.

Forderung: Schnellen Wechsel zurück zu Billiganbietern verbieten

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel entließen ihre Kundschaft allerdings mit einem Lockruf. Sobald der Markt sich beruhigt habe und Eon in seinen Preisen nicht mehr unter den Angeboten der Stadtwerke liege, würde eine automatische Rückholaktion gestartet. Dies für alle Kundinnen und Kunden, die eine entsprechende Vollmacht an die Stadtwerke sendeten. 2.000 Menschen machten davon Gebrauch. Inzwischen sind die Rückkehrer entsprechend wieder in der Strom- und Gasversorgung durch die Stadtwerke.

Das Procedere trieb Eon auf die Palme, weil auch der Bürgermeister in einer Werbekampagne für diesen Kniff warb. Nach genauer Analyse der Stadtwerke-Rückholaktion glaubten die Essener, aussichtsreiche Argumente für einen Rechtsstreit gefunden zu haben. Ihre Klage lautet auf unlauteren Wettbewerb. Wenn der Vorsitzende Richter Friedhelm Lißeck an der Zivilkammer für Handelssachen bei seiner Haltung vom März bleibt, kann es aber allenfalls um einen Teilerfolg für Eon gehen. Er sah nicht die Vollmacht an sich, sondern einzelne Formulierungen kritisch.

Vor diesem Hintergrund wünschen betroffene Grundversorger sich eine andere Rechtsgrundlage. Matthias Trunk etwa, Vertriebsvorstand der Gasag, sieht mit gemischten Gefühlen auf die seit einigen Wochen „zusammengebrochenen“ Preise. Dies hänge damit zusammen, dass „eine Reihe von Billiganbietern zurück ist, die ihre Kundinnen und Kunden damals bei der Preisexplosion hat hängen lassen“. Matthias Trunk empfindet dies als Entwicklung, die „nach gesetzgeberischen Korrekturen schreit“.

Seine Forderung: In die Grundversorgung gefallenen Stromkunden sollte bei fallenden Börsenstrompreisen kein schneller Wechsel zu einem Discounter möglich sein. Andernfalls, so der Gasag-Vorstand, seien „die Grundversorger benachteiligt, und die Rosinenpicker graben ihnen die Kunden ab“. Mehr dazu in der 18. Ökostromumfrage, die Energie & Management in der Printausgabe Anfang Juli veröffentlicht.

Montag, 5.06.2023, 15:01 Uhr
Volker Stephan
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Keine Einigung zum Rückholkniff der Stadtwerke Castrop-Rauxel
Die Energiebranche schaut nach Bochum. Dort ist das Landgericht gefordert, die Taktik der Stadtwerke Castrop-Rauxel zu beurteilen, Kunden erst zu kündigen und automatisch zurückzuholen.
Eon und die Stadtwerke Castrop-Rauxel werden sich nicht mehr gütlich einigen. Im Streit um Rückhol-Vollmachten, die der örtliche Versorger seinen wegen der hohen Beschaffungspreise gekündigten Kunden angeboten hatte, hat das Landgericht Bochum das letzte Wort. Die Zeit seit dem 21. März, als die Parteien sich zur mündlichen Verhandlung getroffen hatten, ist ohne Annäherung verstrichen.

Dies bestätigte eine Sprecherin der Stadt Castrop-Rauxel, der das kommunale Unternehmen gehört, unserer Redaktion. Eon hatte zuletzt nicht mehr sagen wollen, als einen Spruch des Landgerichts „abwarten“ zu wollen (wir berichteten). Der Konzern aus Essen hatte Klage eingereicht, nachdem ihm als Grundversorger in der Ruhrgebietsstadt etwa 4.000 Strom- und Gaskunden der Stadtwerke zugefallen waren.

Zum Jahresende 2022 hatte der Versorger aus Castrop-Rauxel aus wirtschaftlichen Gründen diesen Sondervertragskunden gekündigt und im selben Schreiben auf die – damals konkurrenzlos – günstigen Konditionen in Eons Grundversorgung verwiesen. Den gesetzlich vorgesehenen Fall in die Ersatzbelieferung durch den lokalen Grundversorger gab es tausendfach in Deutschland, weil Billiganbieter oder kleinere Stadtwerke vor den finanziellen Auswirkungen der teuren Einkaufspreise zurückschreckten.

Forderung: Schnellen Wechsel zurück zu Billiganbietern verbieten

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel entließen ihre Kundschaft allerdings mit einem Lockruf. Sobald der Markt sich beruhigt habe und Eon in seinen Preisen nicht mehr unter den Angeboten der Stadtwerke liege, würde eine automatische Rückholaktion gestartet. Dies für alle Kundinnen und Kunden, die eine entsprechende Vollmacht an die Stadtwerke sendeten. 2.000 Menschen machten davon Gebrauch. Inzwischen sind die Rückkehrer entsprechend wieder in der Strom- und Gasversorgung durch die Stadtwerke.

Das Procedere trieb Eon auf die Palme, weil auch der Bürgermeister in einer Werbekampagne für diesen Kniff warb. Nach genauer Analyse der Stadtwerke-Rückholaktion glaubten die Essener, aussichtsreiche Argumente für einen Rechtsstreit gefunden zu haben. Ihre Klage lautet auf unlauteren Wettbewerb. Wenn der Vorsitzende Richter Friedhelm Lißeck an der Zivilkammer für Handelssachen bei seiner Haltung vom März bleibt, kann es aber allenfalls um einen Teilerfolg für Eon gehen. Er sah nicht die Vollmacht an sich, sondern einzelne Formulierungen kritisch.

Vor diesem Hintergrund wünschen betroffene Grundversorger sich eine andere Rechtsgrundlage. Matthias Trunk etwa, Vertriebsvorstand der Gasag, sieht mit gemischten Gefühlen auf die seit einigen Wochen „zusammengebrochenen“ Preise. Dies hänge damit zusammen, dass „eine Reihe von Billiganbietern zurück ist, die ihre Kundinnen und Kunden damals bei der Preisexplosion hat hängen lassen“. Matthias Trunk empfindet dies als Entwicklung, die „nach gesetzgeberischen Korrekturen schreit“.

Seine Forderung: In die Grundversorgung gefallenen Stromkunden sollte bei fallenden Börsenstrompreisen kein schneller Wechsel zu einem Discounter möglich sein. Andernfalls, so der Gasag-Vorstand, seien „die Grundversorger benachteiligt, und die Rosinenpicker graben ihnen die Kunden ab“. Mehr dazu in der 18. Ökostromumfrage, die Energie & Management in der Printausgabe Anfang Juli veröffentlicht.

Montag, 5.06.2023, 15:01 Uhr
Volker Stephan

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